Freitag, 19. April 2024

Wettbüros übernehmen Standorte von Spielhallen

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Wettbüros profitieren von den vielen Spielhallenschließungen. (Bildquelle)

Seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags in diesem Sommer müssen mehr und mehr Spielhallen aufgrund fehlender Genehmigungen schließen. Auslöser dafür ist das Mindestabstandsgebot, das je nach Bundesland einen Abstand zwischen 100 m und 500 m zwischen zwei Spielhallen und zum Teil auch Kinder- und Jugendeinrichtungen vorschreibt. Diese Regel gilt jedoch nicht für Wettbüros. Obwohl beide Einrichtungen zu den Vergnügungsstätten zählen, sind die Bestimmungen für die Ansiedlung von Wettbüros weitaus weniger restriktiv als für jene Lokalitäten, in denen Spielautomaten vorhanden sind. Aus diesem Grund lassen sich immer mehr Wettbüros in deutschen Städten und Gemeinden nieder, zum Teil sogar an ursprünglich von Spielhallen belegten Standorten. Um dieser Entwicklung beizukommen und ein geeignetes Vergnügungsstättenkonzept zu entwickeln, engagieren viele Kommunen nun Stadtplaner.

Suchtgefahr bei Wettbüros wird geringer eingestuft

Der Grund für den Siegeszug der Wettbüros ist rein juristischer Natur. Wettbüros fallen schlicht und einfach nicht unter die Abstandsbestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags. Eine treibende Kraft dafür ist auch die Ansicht, dass Wettbüros- und Annahmestellen als wenig gefährlich in Bezug auf Spielsucht gelten als Automatenspiele. In Baden-Württemberg bestätigt dies auch das Regierungspräsidium in Karlsruhe:

„Glücksspielrechtlich kann ein Sportwettbüro zulässig sein an einer Stelle, wo eine Spielhalle wegen des Abstandsgebotes von 500 Meter zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (§ 42 LGlüG, Landesglückspielgesetz) verboten ist. Denn für Sportwettbüros oder -Annahmestellen gibt es nach LGlüG kein Abstandsgebot.“

So kommt es, dass mehr und mehr Franchisenehmer von großen Firmen wie Tipico oder Tipwin Standorte in deutschen Städten einnehmen. So auch in Überlingen am Bodensee, wo die Stadt seit den angewiesenen Spielhallenschließungen eine vermehrte Niederlassung von Wettbüros beobachtet.

Spielhallen gelten als Indiz für Verfall

In der Raumplanung haben Spielhallen einen ebenso schlechten Ruf wie bei vielen Glücksspielgegnern. Fachleute bewerten die Ansiedlung von Spielhallen- und Salons als Anzeichen dafür, dass sich eine Gegend im sogenannten „Trading-Down-Prozess“ befindet. Das bedeutet, dass Geschäftseinheiten zunehmend aufgegeben werden und der voranschreitende Leerstand als minderwertig eingeordnete Anbieter wie 1 €-Läden oder eben Spielhallen anzieht. Auf diese Weise wird ein einst lebendiges Stadtteilzentrum mit attraktiven, hochwertigen Angeboten und ausreichend Kundschaft zu einem verlassenen und verödeten Gebiet, das mit großen Imageproblemen zu kämpfen hat. Um die Verbreitung von Glücksspieleinrichtungen in geordnete Bahnen zu lenken und das Stadtbild zu erhalten, wenden sich mehr und mehr Kommunen an professionelle Stadtplaner wie Roland Kahnert vom Büro Dr. Acoccella für Beratungsdienste zur Stadt- und Regionalentwicklung. Er erklärt:

„Man will Vergnügungsstätten nicht überall haben. Doch man kann sie nicht vollständig verhindern, weil es eine reguläre gewerbliche Nutzung ist, die in einer Gemeinde irgendwo ihren Standort haben muss.“

Eine Möglichkeit zum Umgang mit dieser Situation sei laut Robert Kahnert die Festlegung bestimmter Stadtbereiche, in denen die Ansiedlung von Wettbüros und Annahmestellen toleriert werden soll. Weitere Konzepte zur Steuerung von Vergnügungsstätten orientieren sich an der städtebaulichen Ausrichtung einzelner Stadtviertel. Hinzu kommt die Vorgabe einer minimalen Außenwirkung, sprich das Verbot großflächiger und aufmerksamkeitserregender Außenwerbung oder abgeklebter Fensterscheiben. Auch die Eröffnung eines Geschäfts im Erdgeschoss weise ein besonders hohes Risiko auf, das Stadtbild negativ zu beeinflussen. Dennoch empfehlen die Raumplaner, Niederlassungen am ehesten in starken Hauptgeschäftslagen zu genehmigen, da diese Bereiche die Störpotenziale einer Spielhalle oder eines Wettbüros am besten ausgleichen könnten. Mit Störpotenzialen ist in diesem Zusammenhang der Konflikt mit öffentlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie mit Wohnräumen gemeint.