Donnerstag, 28. März 2024

Spielhallen-Schließungen: FDP Baden-Württemberg kämpft gegen Mindestabstände

Gericht Waage Recht Gesetz

Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 2021 stehen viele Spielhallen-Betreiber in Deutschland aufgrund neuer Mindestabstände vor dem Aus. In einigen Bundesländern, so z.B. in Baden-Württemberg, könnten die nun vorgeschriebenen 500 Meter Mindestabstand die Zahl der Spielstätten bald dezimieren.

 Die FDP-Fraktion des Landtags versucht daher seit Monaten, die Landesregierung zu einem Umdenken zu bewegen. CasinoOnline.de hat bei der Juristin und FDP-Landtagsabgeordneten Julia Goll nachgefragt, welche Alternativlösungen für Baden-Württemberg denkbar und wünschenswert wären.

Gemäß § 25 des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glückspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021), der sich der Beschränkung von Spielhallen und dem Verbot von Mehrfachkonzessionen widmet, obliegt die Festlegung der Mindestabstände den einzelnen Bundesländern. Hier eine Übersicht der aktuellen Umsetzung je nach Land:

Baden-Württemberg: 500 Meter

Bayern: 250 Meter

Brandenburg: 500 Meter

Berlin: 500 Meter

Bremen: 250 Meter

Hamburg: 500 Meter

Hessen: 250 Meter

Mecklenburg-Vorpommern: 500 Meter

Niedersachsen: 500 Meter

Nordrhein-Westfalen: 100 Meter unter Erfüllung qualitativer Voraussetzungen, sonst 350 Meter

Rheinland-Pfalz: Keine Mindestabstände für bestehende Betriebe, Übergangsfrist bis 2028, danach 500 Meter

Saarland: 500 Meter

Sachsen: 250 Meter

Sachsen-Anhalt: 500 Meter

Schleswig-Holstein: 300 Meter; 100 Meter für Spielhallen, die vor dem 27. April 2012 eine Konzession erhalten haben (noch nicht umgesetzt)

Thüringen: 100 Meter unter Erfüllung qualitativer Vorrausetzung, sonst 300

NRW und Thüringen ein Vorbild?

Gemeinsam mit ihrem Parteikollegen Jochen Haußmann hatte Goll Anfang dieses Monats das Ergebnis einer Kleinen Anfrage an den Landtag veröffentlicht. Die Partei hatte der Landesregierung 14 Fragen gestellt, welche die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages und der neuen Mindestabstände betreffen.

 Vor allem sollte das Land konkrete Zahlen liefern, wie viele Spielhallen von einer Schließung bedroht seien. Am Beispiel des Rems-Murr-Kreises habe sich gezeigt, dass teils zwei Drittel der vorhandenen Spielstätten bei einer strikten Umsetzung schließen müssten.

 Die Argumentation der Landesregierung, dadurch etwas gegen die Spielsucht zu tun, teile Goll nicht. Insbesondere im Hinblick auf die Legalisierung des Online-Glücksspiels sei diese nicht schlüssig. Wie Goll auf Anfrage von Casino-Online.de erläutert hat, könnten alternative Ansätze in Bezug auf den Spielerschutz deutlich sinnvoller sein.

 Tatsächlich sind wir der Ansicht, dass es keine starren Abstandsregelungen für Spielhallen braucht, sondern den Kommunen eine individuelle Betrachtung und Regelung möglich sein sollte, denn vor Ort kann man die Situationen differenzierter und fundierter beurteilen. Davon bin ich als zugleich seit über 20 Jahren aktive Stadträtin überzeugt.

Lösungen wie in NRW und Thüringen, nach denen Spielhallen, die besondere qualitative Anforderungen erfüllen, ein verringerter Mindestabstand gestattet werde, seien ebenfalls eine Möglichkeit, für mehr Spieler- und Jugendschutz zu sorgen, als dies durch „starre Abstandsregelungen“ der Fall sei.

 Unter den betroffenen Spielhallen-Betreibern in Baden-Württemberg zeichne sich indes Widerstand ab. Viele Schließungen seien aus diversen Gründen noch nicht erfolgt und einige Betreiber erwägten, den Rechtsweg zu beschreiten, um gegen die Konsequenzen der neuen Regelung zu kämpfen

 Dies sei verständlich, so Goll, denn schließlich werde ihnen „die Existenzgrundlage in nur schwer nachvollziehbarer Weise entzogen“. Wie die Erfolgschancen etwaiger Klagen sein könnten, bleibt zunächst jedoch offen.