Dienstag, 08. Oktober 2024

19. Symposium Glücksspiel: Neues zur Glücksspielbehörde und Lizenz-Vergabe

19. Symposium Glücksspiel Universität Hohenheim Bildschirm mit Online-Slot Tablet mit Sportwetten Quoten und Bällen Beim Auftakt des diesjährigen Symposiums Glücksspiel ging es um die neue Glücksspielbehörde der Länder und die Lizenzevergabe für Online-Casinos (Bild: Universität Hohenheim/UiHere)

Die Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim führt heute und morgen ihr jährliches „Symposium Glücksspiel“ durch. Im ersten Teil der zweitätigen Online-Veranstaltung heute Vormittag wurden die neue Gemeinsame Glücksspielaufsicht der Länder (GGL) und das Lizenzvergabeverfahren für Online-Glücksspiel-Betreiber thematisiert.

Zu Wort kamen der Vorstand der GGL Ronald Benter, die Dezernatsleiterin des Regierungspräsidiums Darmstadt Martina Vogt, der Referatsleiter im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Sebastian Buchholz und der Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Hertwig.

GGL kämpft ab Juli gegen illegales Glücksspiel

In seinem Vortrag zum aktuellen Stand der Glücksspielbehörde der Länder fasste Benter zunächst die zwei Hauptarbeitsgebiete der neuen Regulierungsbehörde zusammen: Zum einen werde die GGL Erlaubnisse für den Betrieb von Sport- und Pferdewetten, Online-Poker, Online-Spielautomaten und Lotterien erteilen. Zum anderen habe die Behörde den Auftrag, illegales Online-Glücksspiel zu bekämpfen.

Die drängendste Frage seitens Branchenbetreiber sowie Zuschauer des Symposiums war dabei jene nach dem konkreten Startzeitpunkt dieser Arbeiten. Wie Benter erklärte, bleibe es dabei, dass die Lizenzvergabe frühestens zum 1. Januar 2023 beginnen könne.

Der Kampf gegen das illegale Online-Glücksspiel hingegen solle bereits zum 1. Juli 2022 starten. Konkrete Methoden dabei seien IP-Blocking und Sperrung von Transaktionen an nicht lizenzierte Glücksspiel-Betreiber. Bis Ende des Jahres oblägen diese Aufgaben jedoch noch dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (IP-Blocking) und dem Innenministerium Niedersachsen (Zahlungen).

Darüber hinaus solle zeitnah eine digitale Meldefunktion auf der Webseite der GGL eingerichtet werden. Dort erhielten Bürgerinnen und Bürger dann die Möglichkeit, illegale Online-Glücksspiel-Anbieter direkt zu melden.

Konzessionen wegen Mängel in Anträgen noch nicht vergeben

Sebastian Buchholz vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ging in seinem Vortrag dann im Detail auf den Lizenzvergabeprozess für Online-Casinos ein. Von großem Interesse war insbesondere seine Erklärung dazu, warum auch mehr als neun Monate nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 2021 noch immer keine Lizenzen erteilt worden sind.

Tatsächlich seien bislang 58 Anträge von interessierten Online-Casinos eingegangen. Darin enthalten seien Sammelanträge für insgesamt 5.000 Online-Slots. Für Online-Poker seien lediglich 8 Anträge eingereicht worden. Buchholz bezeichnete dies daher als „Nischen-Produkt“.

Laut Buchholz laufen aktuell insgesamt sechs Gerichtsverfahren von internationalen Glücksspiel-Anbietern, die grundsätzlich nicht mit dem Konzessionsverfahren in Deutschland einverstanden seien. Beklagt hätten diese, dass es keine EU-weite Bekanntmachung über die Öffnung des Bewerbungsfensters gegeben habe. Dadurch sei die unionsrechtliche Gleichbehandlung nicht gegeben. Bei allen bisherigen ähnlichen Verfahren habe das Verwaltungsgericht die Klagen jedoch abgelehnt.

Keiner der Anträge habe jedoch alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt. Viele der Lizenzbewerbungen seien unvollständig gewesen, in einigen seien klare Vorschriften missachtet worden.

Viele ausländische Anbieter hätten darüber hinaus Probleme mit der Übersetzung ihrer Anträge ins Deutsche gehabt. Professionelle Übersetzungen dauerten oft lange und die Übersetzungsbüros seien bereits überlastet.

Besonders bedenklich sei jedoch, dass sich einige der Antragssteller weigerten, sich an das länderübergreifende Glücksspielauswertesystem (LUGAS) anzuschließen. Dies sei jedoch Grundvoraussetzung für den Lizenzerhalt.

Neuverteilung der Sportwetten-Lizenzen in Deutschland

Neben den Lizenzen für Online-Casinos war auch die Neulizenzierung für den deutschen Sportwetten-Markt ein Thema des heutigen Vormittags. Wie Martina Vogt vom Regierungspräsidium Darmstadt erklärte, sollen die neuen Sportwetten-Lizenzen am 1. Januar 2023 erteilt werden und dann für fünf Jahre gültig bleiben.

Bewerber würden damit mit einigen neuen Anforderungen konfrontiert, die vor Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags nicht gefordert gewesen seien. Das betreffe insbesondere den Spielerschutz.

Die künftigen Sportwetten-Lizenznehmer müssten sich ebenfalls mit dem LUGAS vernetzen und Algorithmen nutzen, um das Spielverhalten der Kunden zu überwachen. Ebenfalls verbindlich ist die Anbindung an das Spielersperrsystem OASIS.

Aktuell seien insgesamt 5.585 Sportwetten-Veranstalter mit OASIS verbunden. Weiterhin seien mehr als 23.000 Spielstätten wie Spielhallen, Gaststätten mit Spielautomaten, Lottostellen, Pferdewettanbieter und Spielbanken mit OASIS vernetzt. Neu für Buchmacher im Zusammenhang mit OASIS sei, dass gesperrte Kunden erst einen Monat nach Beendigung der Sperre wieder Bonusangebote erhalten dürfen.

Neu sei zudem die Pflicht, einen sogenannten „Panik-Knopf“ auf den Sportwetten-Webseiten einzurichten. Betätigten Spieler diesen, erfolge eine automatische Sperre von 24 Stunden. Auch müssten Lizenznehmer künftig nachweisen, einen „sachkundigen“ und „qualifizierten“ Spielerschutz-Experten zu beschäftigen. In der Vergangenheit hätten die mit dieser Aufgabe betrauten Angestellten oft große Wissenslücken oder mangelnde Erfahrung vorgezeigt.

Die Bewerbungsfrist laufe noch bis Ende April, so Vogt. Sie appelliere an die Bewerber, ihre Unterlagen von Beginn an vollständig einzureichen und nicht „zigfache Aufforderungen“ zu benötigen, um das Bewerbungsverfahren abzuschließen.