Donnerstag, 25. April 2024

Ohne Maske in die Spielhalle? Immer mehr Bundesländer beschließen 2G-Optionsmodell

Automaten Nahaufnahme|Spielhalle Aussenbeleuchtung

Nachdem Hamburg bereits Ende August beschlossen hat, bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie auf die sogenannte 2G-Option zu setzen, ziehen nun immer mehr Bundesländer nach. Gestern verabschiedete auch der Berliner Senat die Regelung, nach der viele Betriebe und Veranstalter künftig selbst entscheiden können, nur noch Geimpfte und Genesene zu empfangen. Im Gegenzug darf auf Mindestabstände und Maskenpflicht verzichtet werden. Unter die 2G-Option fallen auch Spielhallen.

Ohne Maske am Automaten

Nach vielen Monaten strenger Maßnahmen können künftig voraussichtlich immer mehr Spielhallenbesucher in Deutschland ihre Zeit wieder maskenfrei am Automaten verbringen. Entscheidet sich ein Betreiber in Niedersachsen, Hamburg oder Rheinland-Pfalz, nur noch geimpfte und genesene Gäste zu empfangen, darf in seinen Räumlichkeiten auf das Tragen des ansonsten obligatorischen Mund-Nasenschutzes verzichtet werden.

In Berlin soll die 2G-Regel voraussichtlich ab dem kommenden Wochenende eine Option darstellen. Auch in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist sie in Planung. Baden-Württemberg koppelt den Einsatz an die Hospitalisierungsrate.

Unter die 2G-Option fallen neben den Spielhallen die Gastronomie, Freizeit- und Großveranstaltungen, private Feiern, körpernahe Dienstleistungen, touristische und Sportangebote ebenso wie Saunen und Zoos.

Wie bereits im Rahmen der 3G-Regel, die neben Genesenen und Geimpften auch negativ auf COVID-19 Getesteten beispielsweise den Besuch von Veranstaltungen erlaubte, fallen Einzelhandel, Veranstaltungen mit gesetzlicher Grundlage wie beispielsweise Wahlen oder Betriebsversammlungen nicht unter die 2G-Option.

Zurück zur Normalität?

Die Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) erklärte die Entscheidung für 2G unter anderem mit dem Schutz nicht geimpfter Personen. So könne das Virus auch von Geimpften weitergetragen werden. Beispielsweise auf Veranstaltungen seien Menschen ohne Vakzin somit besonders gefährdet.

Besonders bedeutsam sei dies mit Blick auf die sich aktuell stark verbreitende Delta-Variante des Virus. Zudem setze sie in Anbetracht der sich eröffnenden Möglichkeiten auf eine steigende Impfbereitschaft in der Berliner Bevölkerung.

Große Kritik erntete der Verzicht der Berliner Entscheidungsträger auf Ausnahmeregelungen. Obwohl Kinder unter 12 Jahren bislang gemeinhin nicht geimpft werden, sollten auch sie unter die 2G-Vorgabe fallen. Ebenso wie Menschen, die beispielsweise aufgrund von Erkrankungen nicht geimpft werden können, blieben sie somit von diversen Veranstaltungen und Aktivitäten ausgeschlossen.

Nachdem unter anderem der Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes die Senatsentscheidung als „kinderfeindlich und familienfeindlich“ tituliert hatte, lenkten die Verantwortlichen ein. Der Beschluss soll am heutigen Vormittag überarbeitet werden.

Es dürfte davon auszugehen sein, dass viele Veranstalter und Betriebe die 2G-Option wahrnehmen werden. So fällt mit ihr nicht nur die Maskenpflicht, auch auf das Abstandsgebot in Innenräumen darf nun in vielen Bundesländern verzichtet werden.

Denn nicht nur der Lockdown hat die Unternehmen finanziell hart getroffen. Auch die aufgrund der Abstandspflicht oft deutlich reduzierten Besucherzahlen bedeuteten schwere wirtschaftliche Einbußen. Entsprechend dürften sich unter anderem die wenigsten Spielhallenbetreiber die Chance entgehen lassen, unter 2G wieder mit voller Kapazität zu operieren.