Freitag, 03. Mai 2024

WestLotto für verantwortungs­volles Glücksspiel ausgezeichnet

WestLotto Kiosk|

Der Glücksspiel-Verband European Lotteries hat den nordrhein-westfälischen Lotto-Anbieter WestLotto erneut für seinen Verbraucherschutz ausgezeichnet. Wie WestLotto am Mittwoch mitteilte, sei es bereits die fünfte Auszeichnung des Dachverbandes der europäischen Lotterien für das Responsible Gaming Konzept des Unternehmens.

WestLotto begreife sich als „Vorreiter in Sachen Verbraucherschutz in Deutschland“ und unterziehe sich deshalb seit 2009 freiwillig den europäischen Zertifizierungen. WestLotto-Chef Andreas Kötter erklärte, dass es mit Hinblick auf den Schutz der Verbraucher „keine Schlupflöcher“ geben dürfen:

„Lottospielen ist für viele Menschen ein liebgewonnenes Ritual, das Spaß macht und fest zum Alltag gehört. Aber es muss auch sicher sein (…).“

Das Unternehmen habe sich selbst seit Jahren strenge Richtlinien auferlegt. Bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages ab Juli 2021 seien viele der Maßnahmen, die die neue Glücksspielgesetzgebung vorsehe, in das Responsible Gaming Konzept von WestLotto integriert worden.

Erst am vergangenen Freitag hatte WestLotto die Auszeichnung „Vorbildliches Unternehmen in der Krise“ des F.A.Z.-Instituts erhalten und war damit für sein soziales Engagement während der Corona-Pandemie ausgezeichnet worden.

Das Konzept umfasse alle Bereiche des Unternehmens, darunter „Werbe- und Marketingmaßnahmen“, „transparente Informationen und Berichterstattung“ sowie „regelmäßige Schulungen in den Annahmestellen oder Jugendschutzmaßnahmen.“

Eine Vergangenheit mit Makeln

Die Vorbildlichkeit des Verbraucherschutzes bei WestLotto wurde in der Vergangenheit in Zweifel gezogen. Im Jahre 2008, ein Jahr bevor WestLotto damit begann, sich für den Verbraucherschutz zertifizieren zu lassen, geriet das Unternehmen wegen seines mutmaßlich mangelhaften Jugendschutzes in juristische Schwierigkeiten.

Wie die Westdeutsche Zeitung damals berichtete, habe der private Lottovermittler LGS Minderjährige Testkäufer in Verkaufsstellen von WestLotto geschickt. Die unter 18-Jährigen hätten nach Darstellung der LGS ohne Altersnachweis in den Shops Lotto spielen können.

Nach den Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages müssen Lotto-Anbieter allerdings dafür garantieren, dass nur Volljährige an ihren Angeboten teilnehmen. Die Folge sei die Bestätigung einer Einstweiligen Verfügung gegen WestLotto durch das Landgericht Wuppertal gewesen. In deren Zuge habe WestLotto gewährleisten müssen, dass keine Spielscheine von Minderjährigen in den Annahmestellen akzeptiert würden.

Es blieb nicht die letzte Kontroverse um den Verbraucherschutz bei WestLotto. Im Jahre 2011 hatte das Landgericht Köln entschieden, dass Annahmestellen von WestLotto keine Sportwetten von Hartz-IV-Empfängern akzeptieren dürfen. Das Unternehmen hatte die Entscheidung als „realitätsfern“ bezeichnet.

In den vergangenen Jahren scheint sich bei WestLotto in Sachen Verbraucherschutz jedoch vieles getan zu haben. Die Auszeichnung der European Lotteries ist zumindest Indiz für die anhaltenden Bemühungen des Lotto-Anbieters.