Dienstag, 19. März 2024

Forderung nach Ab­schaffung der Wett­büro­steuer in Bochum

Fenster Wetten Paragrafen Die Wettbürosteuer in Bochum soll kippen (Bild: Flickr/ Martin Fischer, Komposition: casinoonline)

Am Dienstag erschütterte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig die Glücksspiel-Branche, als die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer in Dortmund für unzulässig erklärt wurde. Nun forderte der Bochumer FDP-Politiker Felix Haltt, dass die Wettbürosteuer in seiner Stadt „einkassiert“ werden müsse.

Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Rat der Stadt erklärte, dass auch in Bochum Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gezogen werden müssten. Die Wettbürosteuer müsse gestoppt werden, bevor sie Anfang kommenden Jahres in Kraft trete.

Felix Haltt erklärte:

Wir haben in der Diskussion um die Einführung einer Wettbürosteuer immer vor rechtlichen Unsicherheiten gewarnt. Das hat sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nun voll realisiert.

Seine Fraktion habe bereits frühzeitig auf den möglichen Konflikt mit der bundesweiten Steuergesetzgebung hingewiesen. Trotzdem habe sich die Stadt im August für die Ansetzung der Steuer entschieden. Haltt bilanzierte, dass sich die Verwaltung mit dieser Fehleinschätzung „mit Anlauf auf die Nase gelegt“ habe.

Laut FDP gebe es andere Maßnahmen, mit denen die Anzahl der Wettbüros reguliert werden könne. Dazu zähle beispielsweise das Baurecht. Zudem sei nicht von einer massiven Ausbreitung der Sportwetten-Geschäfte zu sprechen. Die Lage sei in Bochum stabil, so Haltt.

Um dem Vorhaben Nachdruck zu verschaffen, werde die FDP-Ratsfraktion zur kommenden Ratssitzung am 29. September einen Dringlichkeitsantrag stellen. Dieser habe das Ziel, die Wettbürosteuer in Bochum wieder abzuschaffen.

Droht eine Prozesslawine?

Das Urteil aus Leipzig könnte in ganz Deutschland zu einer Prozesslawine von klagenden Wettbüro-Betreibern führen. Der Bochumer FDP-Politiker jedenfalls sieht sich bei seiner Forderung auf einer Linie mit der höchstrichterlichen Entscheidung.

Nach Angaben der Bundesrichter vom 20. September:

... ist das Bundesverwaltungsgericht nunmehr zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erhebung einer (zusätzlichen) kommunalen Wettbürosteuer nicht zulässig ist, weil sie den bundesrechtlich im Rennwett-und Lotteriegesetz geregelten Steuern (Rennwetten- und Sportwettensteuer) gleichartig ist.

Bei diesen Steuern handele es sich um spezielle Bundessteuern, die die Erhebung einer örtlichen Aufwandsteuer für denselben Gegenstand ausschließen. Damit dürfte das Urteil weit über den Fall der Dortmunder Kläger hinaus landes- und bundesweite Folgen haben. Allein in NRW haben mittlerweile mehr als 70 Kommunen die Wettbürosteuer geplant oder eingeführt, darunter Städte wie Bochum, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Herne.

Doch auch über die Landesgrenzen von NRW hinaus gilt beispielsweise in Mannheim, Ludwigshafen oder Kaiserslautern teilweise seit Jahren eine vergleichbare Steuer. Das Urteil der Richter aus Leipzig dürfte folglich viele Betreiber von Wettbüros zu Klagen gegen die Wettbürosteuer bewegen.