Freitag, 26. April 2024

Gestohlene Glücksspiel-Jetons in Bad Neuenahr: Staats­anwaltschaft erhebt Anklage

Spielbank-Jetons Zwei Männer sollen Jetons im Wert von 125.500 Euro aus der Spielbank gestohlen haben (Symbolbild: Pixabay)

Am 17. Juli jährt sich die Flutkatastrophe an der Ahr zum ersten Mal. Wenige Tage vor dem traurigen Jubiläum hat die Staatsanwaltschaft Koblenz nun Anklage gegen vier Männer und eine Frau wegen eines besonders perfiden Vergehens erhoben. Sie wirft den 33- bis 37-Jährigen vor, nach der Katastrophe in die Räume der zerstörten Spielbank Bad Neuenahr-Ahrweiler eingedrungen zu sein. Dort hätten die Angeschuldigten Glücksspiel-Jetons im Wert von 125.500 Euro gestohlen, beziehungsweise seien an deren versuchtem Verkauf beteiligt gewesen.

Das Jahrhunderthochwasser an der Ahr war von schweren Regenfällen ausgelöst worden. Nachdem teilweise über 150 Liter Regen pro Quadratmeter auf die hügelige Region niedergegangen waren, wälzte sich eine meterhohe Flut das Flusstal hinab. In Folge des Hochwassers starben 134 Menschen, davon über die Hälfte in dem Ort Ahrweiler.

Die Spielbank in dem beschaulichen Bad Neuenahr war während des Hochwassers in der Nacht zum 18. Juli schwer beschädigt worden. Dies sollen sich die Angeklagten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zunutze gemacht haben.

Spielbank und Kurhaus Bad Neuenahr

Die Spielbank Bad Neuenahr wurde bei der Flut schwer beschädigt (Bild: Shutterstock)

Schwerer Diebstahl und Hehlerei

Sie wirft zwei 34-jährigen Männern vor, im Kassenbereich der zerstörten Spielbank ein Behältnis aufgebrochen und aus diesem Jetons im sechsstelligen Wert gestohlen zu haben. Die Anklage lautet deshalb auf gemeinschaftlichen Diebstahl im besonders schweren Fall.

Die drei weiteren Angeschuldigten sollen sich vor dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler wegen Hehlerei verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft erklärt dazu:

Einer 33-jährigen Frau und einem 37-jährigen Mann, die beide deutsche Staatsangehörige sind, wird vorgeworfen, von den des Diebstahls verdächtigen Männern kurz nach der Tat jeweils einen Jeton im Wert von 5.000 Euro aus der Beute erlangt zu haben, wobei sie zumindest billigend in Kauf genommen haben sollen, dass die Jetons aus einer Straftat herrührten.

Einem weiteren 34-Jährigen mit deutscher und italienischer Staatsbürgerschaft legen die staatlichen Ankläger zur Last, Jetons aus dem Diebstahl im Wert von 15.000 Euro beim Ring Casino am Nürburgring vorgelegt zu haben. Er habe die Glücksspiel-Chips dort in Bargeld umtauschen wollen, obwohl er sich bewusst gewesen sei, dass sie aus einer Straftat stammen könnten.

Die Mitarbeiter des Casinos hätten jedoch geistesgegenwärtig reagiert. Da sie bereits über den Diebstahl aus der Spielbank in Bad Neuenahr-Ahrweiler unterrichtet gewesen seien, hätten sie den Mann und zwei seiner Komplizen hingehalten und die Polizei verständigt. Diese habe die drei Angeschuldigten daraufhin vorläufig festgenommen.

Ein Termin für die Hauptverhandlung sei vom Amtsgericht noch nicht bestimmt worden. Zunächst werde es über die Eröffnung des Hauptverfahrens zum Spielbank-Diebstahl in Bad Neuenahr entscheiden.