Samstag, 20. April 2024

Baden-Württemberg: Städte fordern Mitsprache­recht bei Spielhallen-Regulierung

Spielhalle bei Nacht

In Baden-Württemberg sorgt derzeit die Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages für Kritik. Die grün-schwarze Koalition sieht in ihrem Koalitionsvertrag Mindestabstände für Spielhallen und das Verbot von Mehrfachkonzessionen vor. Einige Bürgermeister fordern nun mehr Gestaltungsspielraum für die Kommunen, für die sich das Aus vieler Spielhallen auf den Haushalt auswirken könnte.

In Baden-Württemberg hat sich die Koalitionsregierung aus Bündnis 90/Die Grünen und CDU Anfang des Monats auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. In diesem vermerkt sie, dass sie bei der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages ins Landesrecht keinen Gebrauch von der Option der Abweichung vom Verbot der Mehrfachkonzessionen bei Spielhallen machen werde. An den aktuellen Regelungen zu den Mindestabständen für Spielhallen wolle sie festhalten.

Bereits im Februar kritisierte der Vorsitzende des Automaten-Verbandes Michael Mühleck die Pläne der Landesregierung, am Mindestabstand von 500 m Luftlinie für Spielhallen festzuhalten. Statt das legale terrestrische Glücksspielangebot bei gleichzeitiger Legalisierung des Online-Glücksspiels einzuschränken, halte Mühleck in Sachen Spielerschutz eine Regulierung nach qualitativen Kriterien für sinnvoller.

Wie die Tageszeitung Heilbronner Stimme heute berichtet, befürchte Der Verband die Automatenwirtschaft, dass durch den Entschluss der Landesregierung 80 Prozent der insgesamt 1.800 Spielhallen im Bundesland zum 30. Juni schließen müssten. Derart hoch sei die Zahl der Standorte, denen die Einhaltung der 500 m Mindestabstand zu anderen Spielhallen beziehungsweise zu Schulen oder Kindergärten nicht möglich sei.

Erhalt der Spielhallen zur Gewährleistung des Spielerschutzes gefordert

Die Oberbürgermeister von Nürtingen, Leonberg, Wernau und Leinfelden-Echterdingen haben sich angesichts der bevorstehenden Schließungen in einem Brief an den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) gewandt.

Sie gäben zu bedenken, dass die Schließung der Spielhallen eine Abwanderung ins „Hinterzimmer“ zur Folge haben könnte. Der Oberbürgermeister von Leinfelden-Echterdingen Roland Klenk erklärt, dies sei in der Vergangenheit bereits beobachtet worden:

Man hat den illegalen Zustand damals legal gemacht, um ihn beobachten zu können. Und das hat funktioniert.

In den vergangenen Jahren habe es wenige polizeirechtliche Auffälligkeiten in Zusammenhang mit den Spielhallen gegeben. Daher sei aus Sicht der Bürgermeister mehr Spielraum für die Kommunen sinnvoll.

Je nach Bedingungen vor Ort könnten diese, so der Vorschlag, selbst geeignete Mindestabstände zwischen Spielhallen festlegen. Es sei nicht sinnvoll, einerseits das Online-Glücksspiel zu legalisieren, an dem der Staat mitverdiene, die Spielhallen jedoch zu schließen.

Während in einer Spielhalle eine Aufsicht und Schließzeiten gegeben seien, könne im Internet rund um die Uhr gezockt werden. Dies passe nicht zusammen.