Freitag, 01. November 2024

Prozess: Schweizer Betrüger verzockt Corona-Kredit im Online-Casino

Sparschwein mit Mund-Nasenschutz

Ein Gericht im Schweizer Kanton Basel-Landschaft hat in dieser Woche einen 28-Jährigen verurteilt, der sich unter falschen Angaben einen Corona-Kredit erschlichen hat. Aufgeflogen sei der Betrug, als der Mann kurz darauf versuchte, ein weiteres zinsloses Darlehen zu erhalten. Das Geld der ersten Zahlung habe er Schweizer Medien zufolge im Online-Casino der Grand Casino Baden AG verzockt.

Try & Error beim Betrug

Der 28-Jährige musste sich am Dienstag vor dem Strafgericht in Muttenz verantworten, weil er sich unter anderem einen Corona-Kredit in Höhe 10.000 CHF ergaunert hat. Wie die Basler Zeitung berichtet, habe der erwerbslose Mann ursprünglich eigentlich ein Darlehen in Höhe von 30.000 CHF ins Auge gefasst. Der erste Antrag sei jedoch abgelehnt worden, da er sein Privatkonto für die Überweisung des Unternehmenskredits angegeben hatte.

Im März 2020 beschloss der Schweizer Bundesrat ein Maßnahmenpaket, das die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abfedern sollte. Dieses umfasste unter anderem staatlich abgesicherte zinslose Überbrückungskredite, die die Liquidität von Unternehmen trotz Corona-bedingter Einbußen sicherstellen sollten. Insgesamt flossen 40 Mrd. CHF in das Bürgschaftsprogramm.

Für den zweiten Versuch habe er ein Firmenkonto eingerichtet und die falschen Angaben zu seiner nicht-aktiven Firma so korrigiert, dass die Auszahlungssumme auf 10.000 CHF gesunken sei. Eigenen Angaben zufolge seien die Änderungen erfolgt, weil er erkannt habe, dass seine bescheidenen finanziellen Mittel eher geeignet seien, die geringere Summe zurückzuzahlen.

Besonders lang scheint die angebliche Erkenntnis jedoch nicht vorgehalten zu haben. Bereits wenige Wochen nach Erhalt der ersten Zahlung habe der Mann versucht, an einen weiteren Kredit zu gelangen. Mit diesem habe er das erste Darlehen eigenen Angaben zufolge ablösen wollen.

„Asozial“ und „dilettantisch“

Die Gelder, die angeblich für die Unterstützung seiner zum damaligen Zeitpunkt schwangeren Freundin und der werdenden Familie gedacht gewesen seien, habe der Mann im Online-Angebot des Grand Casino Baden verloren. Beim Versuch, weitere Corona-Hilfen in Höhe von 20.000 CHF zu beantragen, sei der Betrüger aufgeflogen.

Das Gericht verurteilte den Mann nun wegen mehrerer Fälle von Urkundenfälschung und versuchtem sowie vollendeten Betrugs zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Zudem muss er für die Gerichts- und Verfahrenskosten in Höhe von 5.000 CHF aufkommen.

Laut Basler Zeitung habe der Richter den Verzicht auf Gefängnis damit erklärt, dem Steuerzahler nicht noch weitere Kosten aufbürden zu wollen. Das Verhalten des Angeklagten sei jedoch als „asozial“ zu bezeichnen:

Sie haben die Corona-Misere, die über Gewerbetreibende schuldlos hereingebrochen ist, für egoistische Zwecke ausgenützt.

Laut Basler Zeitung hatte die Staatsanwaltschaft den Angeklagten zuvor als Mann mit eher begrenzten Fähigkeiten in Sachen Lebensführung beschrieben. So habe er eine Lehre im Handel abgebrochen und sich als Immobilienmakler als erfolglos erwiesen. Seine Anstellung bei einer Versicherung habe er verloren, da er „keine Ahnung“ von den Produkten, die er hätte verkaufen sollen, gehabt habe. Und auch die Tatbegehung sei „dilettantisch“ gewesen.