Dienstag, 23. April 2024

Italien: Glücksspielbetreiber wegen Datenklaus und Betrugs angeklagt

Guardia di Finanza Auto|Slot Spielhalle in Italien

Die italienische Spezialpolizei Guardia di Finanza hat in dieser Woche im Rahmen einer Kontrolle in Turin ein landesweites Betrugsnetzwerk aufgedeckt, hinter welchem drei illegale Glückspielbetreiber stehen sollen.

Laut einem Bericht der italienischen Tageszeitung La Stampa [Seite auf Italienisch] sollen die Männer Glückspielterminals so manipuliert haben, dass unzählige Spielerdaten gespeichert und von Dritten hätten genutzt werden können.

Darüber hinaus seien über die Terminals 60 illegale Glücksspiel-Webseiten betrieben worden, ohne dass die Verkaufsstellen die dafür notwendige staatliche Konzession erworben hätten.

Spielen ohne Datenspur

Innerhalb der letzten zehn Jahre erklärte die italienische Regierung immer mehr Formen des Glückspiels für grundsätzlich legal. Voraussetzung ist, wie in vielen anderen Ländern, dass die Betreiber sich um eine staatliche Glücksspielkonzession bewerben und alle rechtlich festgesetzten Abgaben und Steuern zahlen.

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Glücksspielterminals für illegale Online Spiele manipuliert (Bild: CasinoOnline)

Um genau diese Steuern und Abgaben zu vermeiden, sollen drei italienische Glücksspielbetreiber, denen insgesamt 60 Wettbüros im Land gehören sollen, die von ihnen betriebenen Terminals in mehrerlei Hinsicht manipuliert haben.

Bei den Geräten handle es sich um Glücksspielterminals des Typs VLT (Video Lottery Terminal), die jedoch dazu dienen sollten, Spielern Zugang zu Online Glücksspielen zu verschaffen.

Die Software der Geräte sei dabei so manipuliert worden, dass die Zugangsdaten zu einigen von Spielern kreierten Online Glücksspiel-Accounts gespeichert wurden, ohne dass diese es hätten bemerken können.

Andere Spieler wiederum hätten daraufhin die Accounts der registrieren Spieler nutzen können, ohne ein Password eingeben zu müssen. Auf diese Weise hätten auch Minderjährige unbegrenzten Zugang zum Glücksspiel gehabt, ohne dass deren eigene Daten je benötigt oder erfasst worden seien.

Die Betreiber hätten somit ihre tatsächlichen Spielerzahlen und Gesamteinnahmen verschleiern können, um die geforderten Abgaben und Steuern drastisch zu mindern. Da fast alle Einnahmen durch Bargeld erzielt worden seien, lasse sich nicht nachweisen, in welcher Höhe die nicht registrierten Einsätze lägen.

Sowohl klassische Spielautomaten als auch Video Lottery Terminals dürfen in Italien an zahlreichen öffentlichen Orten aufgestellt werden, sofern die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände zu Schulen und anderen Glücksspielstätten eingehalten werden.

Derzeit befinden sich zirka 380.000 registrierte Spielgeräte im gesamten Land. Experten befürchten jedoch, dass fast ebenso viele illegale Geräte betrieben werden, oft von Gruppen organisierter Kriminalität. Dadurch gingen dem Staat jährlich Millionen von Steuergeldern verloren.

Die italienische Guardia di Finanza habe die Betrugsmasche im Rahmen einer Routinekontrolle in der piemontesischen Hauptstadt Turin entlarvt. Dabei habe sich herausgestellt, dass sich das Netzwerk auch in die Städte Rom, Neapel, Palermo und Teramo erstreckt habe.

Zugang zum illegalen Online Glücksspiel

Doch nicht allein das Stehlen und indirekte Weitergeben der Nutzerdaten könnte dafür sorgen, dass die drei Männer einige Zeit im Gefängnis verbringen werden müssen.

Über die Terminals seien auch insgesamt 60 nicht lizenzierte Online Glücksspiel Webseiten betrieben worden.

Das Gesetz sieht vor, dass jedes Wettbüro, welches seinen Kunden Zugang zu Online Glücksspielen gewährleistet, eine staatliche Lizenz erwerben muss, die pro Verkaufsstelle 6.000 Euro kostet.

Die drei Inhaber der Geschäfte hätten jedoch über keine einzige der notwendigen Konzessionen verfügt. Die entsprechenden Seiten seien daher bereits gesperrt und alle Terminals konfisziert worden.

Die Männer werden sich jetzt vor einem Gericht in drei Anklagepunkten verantworten müssen:

  • Betrug; nach Artikel 640 des Codice Penale (Strafgesetzbuch)
  • Unbefugter Zugriff zu einem Informations- oder Telematiksystem; nach Artikel 615 des Codice Penale
  • Personenstandsfälschung; nach Artikel 494 des Codice Penale

Auf alle drei Straftaten im Einzelnen steht in der Regel eine Haftstrafe von einem bis fünf Jahren plus etwaige Geldstrafen je nach Schwere und Ausmaß des Vergehens.

Welches Gericht wann über das Strafmaß entscheiden wird, ist den aktuellen Medienberichten nicht zu entnehmen.