Dienstag, 08. Oktober 2024

Bremer Vorstoß gegen Wettbüros: Ein „Irrweg“?

Sackgasse Sportwetten Bremen Bremens Vorstoß gegen Wettbüros könnte in der Sackgasse enden. (Bild: Pixabay/Casinoonline.de)

Bremens Ankündigung, allen Sportwetten-Betreibern die Betriebserlaubnis zu versagen, hat in der Branche, aber auch in der Politik, hohe Wellen geschlagen. Am vergangenen Freitag erklärte das hessische Innenministerium dem Regionalmagazin buten un binnen gegenüber, der Vorstoß des Bremer Innensenators sei ein „Irrweg“.

Ein Sprecher des hessischen Innenministeriums habe erklärt, man habe die Ankündigung des Bremer Innensenators Mäurer „nur mit Kopfschütteln zur Kenntnis“ genommen. Mäurer hatte zuvor angekündigt, Wettbüros in Bremen müssten ihre Geldquellen offenlegen. Könnten sie nicht nachweisen, wie sie die Gründung finanziert hätten, würden sie geschlossen.

Dies, so das hessische Innenministerium, sei jedoch keineswegs im Sinne des im Glücksspielvertrag formulierten bundesweiten Kompromisses.

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Ein Ziel des Glücksspielvertrages 2021 soll die Schaffung eines attraktiven legalen Sportwetten- und Glücksspiel-Angebotes sein. (Bild: Pixabay)

Ziel aller Bundesländer sei es vielmehr gewesen, eine einheitliche Gesetzgebung zu schaffen. Stattdessen entstehe in Bremen nun eine „Parallelgesetzgebung auf tönernen Füßen“.

Der Sprecher des Innenministeriums Michael Schaich erklärte gegenüber buten un binnen:

„Wenn der zuständige Innensenator dann noch öffentlichkeitswirksam mehrfach betont, mit dieser Initiative „rechtliches Neuland“ zu betreten, es das „aber wert sei“, verfestigt sich der Eindruck umso mehr.“

„Irrweg“ auf rechtlich wackligen Füßen?

Das Vorgehen des Bremer Innensenators führe nicht dazu, das Glücksspiel und den „natürlichen Spieltrieb“ der Menschen in legale Bahnen zu lenken. Es gilt jedoch auch als fraglich, ob es rechtlich eine gesicherte Grundlage für das Vorgehen Bremens gegen die Wettbüros gebe.

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 sieht zwar vor, dass Betreiber die „rechtmäßige Herkunft der für die Veranstaltung öffentlicher Glücksspiele erforderlichen Mittel“ darlegen müssten. Dies gelte jedoch nur für die großen Betreiber. Ob die Ausweitung der Nachweispflicht auf die kleinen Franchiseunternehmen ein rechtlich gesicherter Weg ist, gilt somit als fraglich.

Hinzu kommt, dass einzelne Sportwetten-Anbieter und Franchisegeber der Wettbüros in Bremen, unter ihnen Tipico, durchaus die geforderten Unterlagen vorgelegt hätten. Diese seien von den Bremer Behörden jedoch abgelehnt worden. Dagegen, so kündigte es der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) an, würden die Anbieter nun möglicherweise klagen.

Erlaubnisvorbehalt bei Sportwetten

Zur generellen Zulässigkeit von Sportwetten nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 hat sich am heutigen Montag auch Universitäts-Professor Dr. Martin Nolte geäußert. Wie er in einem Artikel im ISA-Guide betont, habe das Regierungspräsidium Darmstadt bereits im Februar 2022 eine Liste erlaubter Sportwetten veröffentlicht. Besonders der im Glücksspielvertrag 2021 vorgesehene Erlaubnisvorbehalt würde jedoch aktuell zu Fragen führen.

Im Februar seien die Lizenznehmer, unter ihnen Tipwin und Tipico, um Mitteilung dahingehend gebeten worden, von welchen erlaubten Wetten sie Gebrauch machen wollten. Für über die Listen hinausgehende Angebote müssten sie begründete Erlaubnisanträge stellen. Dr. Nolte weiter:

„Die Umsetzung der Listen ohne Erweiterungen würde zu einer erheblichen Verringerung des derzeitigen Wettprogramms führen und damit dem Kanalisierungsziel, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in überwachte und geordnete Bahnen zu lenken, diametral widersprechen.“

Der gesetzlich vorgesehene Erlaubnisvorbehalt habe hinsichtlich der Formulierung in § 21 (5) S. 1 jedoch zu Fragen geführt. Darin heißt es, Sportwetten dürften nur angeboten werden, wenn sie nach „Art und Zuschnitt“ erlaubt worden seien. Dabei gehe es Dr. Nolte zufolge nicht um konkrete Sportereignisse oder Inhalte von Sportwetten. Es gehe lediglich um die „abstrakten Formen von Sportwetten“.

Absicht des Gesetzgebers sei es vor allem, Sportwetten zu verbieten, die den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages widersprächen. Dies sei insbesondere bei Wetten auf Sportereignisse der Fall, bei denen es minderjährige oder Amateur-Teilnehmer gebe. Damit wolle man der Manipulation vorbeugen.

Bei derart klaren Zielen des Glücksspielstaatsvertrages 2021, die Spieler in den legalen deutschen Sportwetten-Markt zu lenken, dürfte das Vorgehen Bremens nicht nur weiterhin auf Kritik vonseiten der Branche stoßen. Auch einer gemeinsamen Glücksspielpolitik der deutschen Bundesländer dürfte der Ansatz des Bremer Innensenators entgegenstehen und es bleibt abzuwarten, ob eine derart gezielte Beschränkung des legalen Sportwetten-Angebotes in Bremen sich tatsächlich durchsetzen wird.