Samstag, 20. April 2024

Bundesrat stimmt Gesetz zur Ver­teilung von Sport­wetten-Steuern zu

Pferderennen Sportwetten-Steuern werden künftig vierteljährlich verteilt (Bild: Pixabay)

Die Steuereinnahmen des Staates schwanken im Jahresverlauf häufig erheblich. Das gilt auch für Sportwetten-Steuern. Um die daraus entstehenden Wellenbewegungen bei der Jahresverteilung zu korrigieren, hat der Bundesrat am vergangenen Freitag einem Gesetz zum „geänderten Verfahren für die Verteilung der Steuern aus Sportwetten“ zugestimmt. Künftig soll die Verteilung nicht mehr jährlich, sondern quartalsweise erfolgen.

Mit der vierteljährlichen Verteilung der Sportwetten-Steuern passt der Bundesrat diesen Bereich anderen Steuerarten an. Als Begründung wird in den Anmerkungen zum neuen Gesetz angeführt:

Nach ersten Erfahrungen hat sich herausgestellt, dass die einmalige jährliche Abrechnung zu haushaltsmäßigen Komplikationen führt. Um dem zu begegnen, soll das Zerlegungsverfahren von einem jährlichen Rhythmus auf eine quartalsweise Abrechnung umgestellt werden.

Initiiert worden war die Neuregelung vom Bundesland Hessen. Dem Finanzamt Frankfurt fällt die zentrale Zuständigkeit bei der Verteilung der Steuergelder zu. Dieses hatte erklärt, dass es in den vergangenen Jahren zu starken Schwankungen gekommen sei. Das habe zu Problemen beim anschließenden Finanzausgleich zwischen den Ländern geführt.

Starker Anstieg der Steuereinnahmen durch Sportwetten

Hinzukomme, dass der Bereich Sportwetten seit 2013 ein erhebliches Wachstum verzeichnet habe. Dem Finanzamt zufolge seien die Steuereinnahmen seitdem von 189 Mio. Euro auf 464 Mio. Euro im Jahr 2019 gestiegen.

Allerdings habe der Markt starken Schwankungen unterlegen. So sei es beispielsweise 2020 zu einem Corona-bedingten massiven Einbruch gekommen. Grund dafür sei die Absage vieler Sportveranstaltungen und das dadurch reduzierte Angebot von Sportwetten gewesen.

Zudem erwarte das Finanzamt Frankfurt in den kommenden Jahren weitere Schwankungen. Hierfür seien Online-Poker und virtuelles Automatenspiel verantwortlich, für welche derzeit die Lizenzierungsverfahren liefen.

An der Verteilung der Gelder unter den Bundesländern wird das neue Gesetz nichts ändern. Der bisher festgelegte Schlüssel, der sich an den Einwohnerzahlen der einzelnen Länder orientiert, wird in gleicher Form beibehalten.

Dem Beschluss vorausgegangen war ein entsprechender Gesetzentwurf, den der Bundesrat am 17. Dezember vergangenen Jahres in den Deutsche Bundestag eingebracht hatte. Nachdem auch der Finanzausschuss dem Bundestag empfohlen hatte, dem Gesetz zuzustimmen, nahm dieser es in seiner 31. Sitzung am 28. April 2022 an.

Nun wurde es wie erwartet vom Bundesrat bestätigt. Die zeitliche Verzögerung wirkt sich nicht auf die Verteilung der Sportwetten-Steuern aus, denn das Gesetz gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022. Bevor es in Kraft treten kann, muss es noch vom Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet werden.