Freitag, 19. April 2024

BVB-Bomber Sergej W. zu 14 Jahren Haft verurteilt

BVB Bus|L'Arrivée Hotel Spa & Restaurant|BVB Aktie November 2015 bis November 2018

Am Dienstag fiel im Landgericht Dortmund nach fast einem Jahr der Verhandlungen das Urteil gegen den Attentäter Sergej W. (29). Wegen versuchten Mordes in 29 Fällen und des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion entschied das Gericht auf 14 Jahre Haft. Der Elektrotechniker hatte am 11. April 2017 drei Sprengsätze detonieren lassen, als der Mannschaftsbus des BVB diese passierte.

Ein heimtückisch geplantes Attentat

Mehr als eineinhalb Jahre ist es her, dass der Deutschrusse Sergej W. sein minutiös geplantes Attentat auf den Mannschaftsbus des BVB verübte. Dass es an jenem Abend keine Toten gab, grenzt beinahe an ein Wunder und noch heute denken die Spieler mit Grauen an den Tag zurück.

Die Mannschaft hatte mit dem Bus gerade die Ausfahrt des l’Arrivée Hotels verlassen, um zum Champions League Viertelfinalspiel gegen AS Monaco im Westfalenstadion zu fahren. Weit kam der Bus nicht, denn nur knapp 40 Meter vom Hotel entfernt kam es zur Detonation der von Sergej W. platzierten Splitterbomben.

L'Arrivée Hotel Spa & Restaurant

Das Team des BVBs kommt gewöhnlich im L’Arrivée unter (Bild: Wikimedia)

Diese hatte der Elektrotechniker, der zu jener Zeit in einem Heizkraftwerk in Tübingen arbeitete, in einer Hecke am Straßenrand angebracht und per Fernsteuerung genau in dem Moment gezündet, als der Bus diese passierte. An Bord befanden sich 18 BVB-Spieler und neun Betreuer. Ein Polizist fuhr dem Bus mit dem Motorrad voraus.

Sergej W. hatte selbst im Mannschaftshotel als Gast eingecheckt, um seinen Anschlag gezielt durchführen zu können. Von seinem Fenster aus, konnte er die Abfahrt des Busses genau verfolgen, um im passenden Moment die Explosionen auszulösen.

Die Splitterbomben hatte er lange Zeit im Voraus an seinem Arbeitsplatz selbstgebaut und mit Stahlbolzen versehen. Der mittlere der drei Sprengköpfe war jedoch etwas höher platziert als die beiden anderen und verfehlte somit knapp den Bus. Auch detonierten die Bomben glücklicherweise nicht mit der möglichen Maximalkraft

Das Spiel wurde noch am selben Abend auf den nächsten Tag verschoben. Hätte der BVB das Spiel nämlich gänzlich abgesagt, wäre dies laut UEFA Richtlinien ein 3:0 Sieg für den AS Monaco gewesen. Letztendlich verlor der BVB das Spiel 2:3.

Nach der Detonation wurden Metallstücke im äußeren Gehäuse des Busses, in der inneren Polsterung und sogar in der Wand eines Hauses auf der anderen Straßenseite gefunden.

Von den Insassen wurde lediglich der spanische Abwehrspieler Marc Bartra (27) schwerer verletzt. Dieser erlitt eine Fraktur der Speiche sowie Glassplitterwunden und musste noch am selben Abend operiert werden. Der vorausfahrende Polizist hingegen erlitt ein schweres Knalltrauma und ist bis heute dienstunfähig.

Tatmotiv der Habgier 

Sergej W. hatte bereits vor seiner Tat falsche Spuren gelegt, um die Ermittlungen in Richtung des islamistischen Terrors zu lenken. Er hinterließ drei textgleiche Bekennerschreiben sowie in Belgien gekaufte Konservendosen, da Belgien zu jener Zeit als Hauptsitz vieler Terroristen galt.

W. hatte in dem gefakten islamistischen Bekennerschreiben den Rückzug der Bundeswehr aus Syrien sowie die Schließung der Ramstein Air Base gefordert. Islamwissenschafter zweifelten die Schreiben jedoch an und kamen nach eingehender Prüfung zu dem Schluss, dass es sich um eine clever recherchierte falsche Fährte handelte.

Auf die richtige Spur gelenkt wurden die Ermittler durch einen aufmerksamen BVB-Fan aus Österreich, welcher ungewöhnliche Aktienkäufe der BVB-Aktien beobachtete.

Tatsächlich hatte Sergej W., der im Besitz einiger dieser Aktien war, sogenannte Put-Optionsscheine gekauft. Diese hätten ihm im Fall eines dramatischen Aktiensturzes hohe Geldgewinne eingebracht. Laut Richter Peter Windgätter habe W. dafür sogar einen Kredit von über 40.000 Euro aufgenommen.

Die Natur ebendieser Optionsgeschäfte sorgte dafür, dass das Gericht dem Angeklagten nicht glaubte, als dieser jegliche Tötungsabsicht abstritt. Denn ein derart gewinnbringender Aktiensturz hätte nur erfolgen können, wenn die Spieler bei dem Anschlag ums Leben gekommen wären. W. sei sich dessen bewusst gewesen und habe den Tod der Fußballer billigend in Kauf genommen.

Auch die Sprengstoffexperten des BKAs bestätigten dem Gericht, dass die Bomben so konzipiert und platziert waren, dass in jedem Fall maximaler Schaden angerichtet werden sollte. Hätte W., wie er behauptete nur „Angst und Schrecken“ verbreiten wollen, hätte er auf die Stahlsplitter verzichten oder die Bomben schlicht anders ausrichten können.

Urteil regungslos entgegengenommen

Als Sergej W. am Dienstag den Gerichtssaal betrat, erwartete ihn die Presse bereits und das Gericht musste einige Minuten warten, bis das Blitzlichtgewitter ein Ende nahm.

Der Attentäter selbst habe während der gesamten Urteilsverkündung apathisch gewirkt und sich weder geäußert, noch irgendeine Art von Emotionen gezeigt. In verschiedenen Medien wurde erwähnt, dass W. unter Ängsten gelitten habe und generell schüchtern sei. Die FAZ sprach des Weiteren von einem „narzisstischen Persönlichkeitskern“.

Sein Rechtsanwalt Carl Heydenreich, welcher eine Haftstrafe von deutlich unter zehn Jahren gefordert hatte, äußerte sich nach der Urteilsverkündung zum Verhalten seines Mandanten:

Ich habe von meinem Mandanten keine Regungen oder Empathie mitbekommen. Bisher war der Angeklagte während seiner U-Haft Isolationsbedingungen erlegen. Ich möchte nicht kommentieren, wie er im späteren Vollzug klarkommen wird. Er ist ein ruhiger Mensch, der sich jetzt womöglich noch weiter zurückziehen wird. Wir haben einen gebrochenen Menschen, der nach seiner Tat psychisch und wirtschaftlich zerstört ist.

Heydenreich sagte weiter, dass man froh darüber sei, dass das Urteil nicht lebenslänglich laute. Innerhalb einer Woche könne man noch eine Revision einlegen, welche dann innerhalb eines Monats begründet werden müsse.

Eine Milderung des Urteils ist jedoch keineswegs wahrscheinlich, denn letztendlich waren sich die Staatsanwaltschaft und Richter einig. Es bestünden keine Zweifel daran, dass es sich um einen heimtückischen Mordversuch in 29 Fällen handle und eben nicht nur um die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, um Schrecken zu verbreiten.