Dienstag, 08. Oktober 2024

Österreich: Drei Jahre Haft wegen Bomben­drohung gegen Casinos

Casino Baden Österreich

Am Landesgericht für Strafsachen in Wien ist an diesem Montag ein Mann zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte im Juni dieses Jahres Bombendrohungen gegen die Casinos Wien und Baden ausgestoßen. Dabei soll er nach Angaben österreichischer Medien von beiden Glücksspieleinrichtungen Zahlungen in Höhe von 500.000 Euro gefordert haben.

Vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Anna Marchart habe sich der Angeklagte für nicht schuldig bekannt, berichtet unter anderem die Tageszeitung Der Standard. Er sei vielmehr der Meinung gewesen, dass ihm das von den Casinos geforderte Geld zugestanden habe.

Am Roulette-Tisch verloren

Zur Bombendrohung sei es gekommen, nachdem der Arbeitslose vergeblich sein Glück am Roulette-Tisch im Wiener Casino gesucht habe. Hier habe er nach eigenen Angaben 10 Euro auf die richtige Zahl gesetzt. Da er seinen Einsatz jedoch getätigt habe, nachdem es bereits „rien ne va plus“ geheißen habe, sei er leer ausgegangen.

Empört darüber, sei er am 14. Juni dieses Jahres in das Casino gegangen und habe vom Saalchef die Auszahlung der seiner Ansicht nach gewonnenen 360 Euro gefordert. Als ihm dies verweigert worden sei, habe er Drohungen ausgesprochen. Daraufhin sei ihm Hausverbot erteilt worden.

Noch am selben Abend habe er erneut das Casino aufgesucht und eine Auszahlung in Höhe von 500.000 Euro gefordert. Sollte er diese nicht bekommen, so habe er gedroht, werde er den Saalchef umbringen. Daraufhin vom Sicherheitspersonal aus dem Casino begleitet, habe er damit gedroht, das Casino „in die Luft [zu] jagen“.

Casinos werden immer wieder mit Bombendrohungen konfrontiert. So erhielten sämtliche Casinos im Fürstentum Liechtenstein Silvester 2020 Bombendrohungen. Hier führt die zunehmende Anzahl der Casinos immer wieder zu Kritik aus den Reihen der Bevölkerung. Ob dies das Motiv der Bombendrohungen war, ist allerdings unklar. Anders als im Fall des nun in Wien Verurteilten hatten sich die Drohanrufer in Liechtenstein nicht mit ihrem Namen zu erkennen gegeben.

Diese Drohung habe er später per Anruf vom Mobiltelefon aus wiederholt, woraufhin das Casino evakuiert wurde. Nachdem er keine Zahlung vom Casino Wien erhalten habe, habe er seine Erpressungsversuche beim Casino Baden wiederholt.

Vor Gericht habe er nun zwar nicht die Anrufe, wohl aber die Tatabsicht bestritten:

Das stimmt alles nicht […]. Ich kann ja gar keine Bomben bauen.

Da er bei neuerlichen Drohanrufen nicht nur den gewünschten Übergabeort für die Erpressungssumme, sondern auch seinen Namen genannt habe, sei er von der Polizei leicht aufzuspüren gewesen. Habe er vor den Beamten noch angegeben, die Drohungen ausgestoßen zu haben, habe er sie vor der Richterin nun geleugnet.

Er habe somit weder ein Geständnis abgelegt, noch habe seine Verteidigerin mehr tun können als hinsichtlich der „intellektuellen Minderbegabung“ ihres Mandanten „um Nachsicht“ zu ersuchen. Das Schöffengericht hat ihn schließlich rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt.