Samstag, 27. Juli 2024

Einigung zur bundesweiten TV-Werbung für Online-Casinos mit Lizenz in Schleswig-Holstein?

Fernbedienung

Eine aktuelle Branchenlösung reguliert nun die TV-Werbung für Online-Casino-Anbieter aus Schleswig-Holstein. Dies hat der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM) gestern Nachmittag berichtet.

Das Innenministerium Schleswig-Holsteins habe sich mit dem DVTM sowie dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) auf ein Selbstregulierungsmodell geeinigt. Dieses stelle eine verhältnismäßige TV-Werbung der Online-Casinos mit Lizenz in Schleswig-Holstein im bundesweiten Fernsehen sicher.

Erst im vergangenen Monat hatte die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) eine Unterlassungsverfügung gegen zwei Online-Casinos aus Schleswig-Holstein erlassen. Die LMS schloss sich damit Kritikern an, die eine Beschränkung der Online-Glücksspiel-Werbung auf das Bundesland Schleswig-Holstein forderten.

Obergrenze für TV-Werbung festgelegt

Das vom Innenministerium und dem DVTM entwickelte Modell begrenze die monatliche TV-Werbezeit auf 17.000 Minuten für alle Online-Casinos. Damit werde die TV-Werbung nicht nur ins Verhältnis zur Branche gesetzt, sondern auch nach dem Königsteiner Schlüssel auf den Anteil des Bundeslandes begrenzt.

Der Königsteiner Schlüssel regelt den Anteil der einzelnen deutschen Bundesländer an bundesweiten Finanzierungen. Dabei richtet sich der Anteil zu einem Drittel nach der Anzahl der Bevölkerung und zu zwei Dritteln nach dem Steueraufkommen. Der im Jahr 1949 mit dem Königsteiner Staatsabkommen eingeführte Schlüssel wird mittlerweile für zahlreiche Vereinbarungen genutzt und jedes Jahr aktuell berechnet.

Das Modell stelle zudem sicher, dass der Werbeanteil in Schleswig-Holstein mindestens dem im bundesweiten Fernsehen entspreche oder diesen übertreffe.

Der DVTM überwache die Werbetätigkeit seiner Mitgliedsunternehmen, acht der elf in Schleswig-Holstein lizenzierten Online-Casinos, dabei regelmäßig. Hierfür kämen neutrale Beobachtungsdaten zum Einsatz. Die Ergebnisse der Überprüfung leite der DVTM an die Glücksspielaufsichtsbehörde Schleswig-Holsteins weiter, die bei Verstößen Sanktionen erlasse.

Dr. Andreas Blaue vom DVTM erklärte:

Das vorliegende Modell einer Selbstregulierung für die bundesweite TV-Werbung von Online-Casinos ist stringent logisch und lässt sich auf Basis neutral erhobener Mediadaten von Nielsen Media Research einfach überprüfen. Absolute Transparenz und Fairness bleiben somit für alle Seiten gewahrt. Es hat bereits jetzt dazu geführt, dass die Werbezeit der lizenzierten Online-Casinos aus Schleswig-Holstein im bundesweiten Fernsehen seit 2019 deutlich reduziert wurde und sich im Übrigen auch in der Corona-Zeit nicht erhöht hat.

Die neutral erhobenen Beobachtungsdaten würden es auch Kritikern ermöglichen, die aktuelle Lage der TV-Werbung fürs Online-Glücksspiel zu überprüfen. Damit könne fälschlichen Meldungen über einen Anstieg der Glücksspielwerbung entgegengewirkt werden.

Das Selbstregulierungsmodell zeige, dass es möglich sei, verantwortungsvolle Lösungen für die Branche zu finden. Für die Regulierung der Werbung nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag könne es Modellcharakter besitzen. Fraglich ist allerdings, ob die in Schleswig-Holstein erzielte Einigung in den weiteren Bundesländern akzeptiert werden wird.