Freitag, 29. März 2024

Französische Glücksspiel-Behörde bemängelt Werbe-Konzepte für Sportwetten und Lotto

Fußballstadion Frankreich Paris Saint Germain Frankreichs Glücksspiel-Behörde bemängelt die Werbe-Konzepte einiger Sport- und Pferdewett-Anbieter (Bild: Flickr/Département des Yvelines/CC BY-ND 2.0)

Die französische Glücksspiel-Behörde Autorité Nationale des Jeux (ANJ) hat einige ihrer Lizenznehmer wegen Verstößen gegen die Werberichtlinien abgemahnt. Insbesondere der private Online-Glücksspiel-Betreiber Winamax sowie die staatlichen Lotto- und Pferdewett-Anbieter Française des Jeux (FDJ) und Pari Mutuel Urbain (PMU) sollen mit ihrer Werbung den Jugendschutz gefährdet haben.

Wie die Glücksspiel-Behörde in ihrer gestrigen Pressemeldung [Seite auf Französisch] erklärt, habe sie in der letzten Woche die Werbe-Konzepte sämtlicher Lizenznehmer geprüft. Einmal pro Jahr seien die 15 privaten Lizenznehmer sowie die staatlichen Glücksspiel-Konzerne verpflichtet, ihre Strategiepapiere zur Werbung vorzulegen.

Bei der diesjährigen Prüfung sei aufgefallen, dass die Anbieter ihre Ausgaben für Glücksspiel-Werbung im Vergleich zum Vorjahr um 7 % erhöht hätten. Dies stehe insbesondere im Zusammenhang mit der kommenden Fußballweltmeisterschaft in Katar. Ebenfalls stark zugenommen habe die digitale Werbung, insbesondere über Social-Media-Plattformen und Influencer.

Erst Ende Februar hatte die ANJ ihre neuen Werberichtlinien für Glücksspiel-Anbieter vorgestellt. Diese basieren auf den zwei Grundkonzepten, exzessives Glücksspiel sowie Glücksspiel Minderjähriger zu verhindern. Die Behörde hat dabei neue konkretere Anweisungen gegeben. Präzisiert wurde unter anderem, dass Glücksspiel-Werbung keine Elemente enthalten darf, die

  • auf sozialen, emotionalen oder sexuellen Erfolg hindeuten,
  • Macht, Ruhm oder Bewunderung repräsentieren,
  • andeuten, dass Glücksspiel reich macht (z.B. durch das Abbilden teuer Sportwagen oder Villen)

Darüber hinaus empfiehlt die Behörde, pro Werbeblock im Fernsehen maximal 3 Glücksspiel-Werbespots zuzulassen. In Bezug auf Glücksspiel-Werbung über Influencer hält die ANJ es für wichtig, dass die jeweiligen Influencer nicht den Anschein machen, selbst minderjährig zu sein.

Werbe-Konzept von Winamax abgelehnt

Einer der Lizenznehmer der Behörde, der Pariser Sportwetten-Betreiber Winamax, sei mit seinem Werbe-Konzept in diesem Jahr gänzlich gescheitert. Laut der ANJ habe die Zielgruppe sehr junger Erwachsener im Zentrum jedweder Werbung gestanden. Dabei sei der Anbieter das Risiko eingegangen, dass auch Minderjährige auf seine Werbung aufmerksam würden.

Auch sei das Ausmaß der vom Unternehmen geplanten Werbung insgesamt zu umfangreich. Die ANJ spricht dabei von einer „fast permanenten Stimulierung der Spieler“. Die Behörde fasst zusammen:

Die Anhäufung der Risikofaktoren und die Abwesenheit von Präventions- und Schutzmaßnahmen vulnerabler Gruppen haben die ANJ dazu veranlasst, die Strategie des Anbieters abzulehnen. Unserer Einschätzung nach steht diese nicht im Einklang mit dem Ziel, exzessives Glücksspiel zu verhindern und Minderjährige zu schützen.“

Winamax habe nun einen Monat Zeit, ein neues Konzept zu entwickeln und bei der ANJ zur Prüfung vorzulegen. Der private Sportwetten-Betreiber hat dabei nicht als einziger Glücksspiel-Anbieter eine Warnung erhalten.

FDJ und PMU kommen mit Warnung davon

So erklärt die ANJ, auch mit dem Werbe-Konzept der Nationallotterie FDJ in einigen Punkten nicht einverstanden zu sein. Insgesamt stufe die Behörde das Werbevolumen der Lotterie als zu umfangreich ein. Das Ziel, ausreichend Werbung zu schalten, um eine Kanalisierung der Spieler auf den legalen Markt zu garantieren, sei weit übertroffen worden.

Darüber hinaus schalte die Lotterie Werbung, in deren Fokus die Aussicht auf große Gewinne stehe. Dies verstoße gegen die allgemeinen Werbe-Richtlinien.

Der staatliche Pferdewett-Anbieter PMU hingegen habe gegen eine Vorgabe zum Jugendschutz verstoßen. So soll PMU in seiner Werbung Pferdewetten als ein „Vergnügen für die gesamte Familie“ dargestellt haben. Damit werde impliziert, dass sich auch Minderjährige gemeinsam mit der Familie an den Wetten beteiligen könnten.