Freitag, 29. März 2024

Umstrittenes Thema: Glücks­spiel­behörde nimmt zu Netz­sperren Stellung

Schloss Daten Die GGL kann künftig Glücksspiel-Netzsperren verordnen (Bild: Pixabay/Thomas Bremer)

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat Anfang Juli angekündigt, mithilfe von Netzsperren verstärkt gegen illegale Online-Glücksspiel-Anbieter vorgehen zu wollen. Nachdem kritische Stimmen zum Vorgehen der GGL laut geworden waren, nahm die Behörde Stellung zu den angekündigten Maßnahmen.

FAQs zum Thema Netzsperren

Am Mittwoch veröffentlichte die GGL eine Reihe von FAQs rund um die Netzsperren. Darin betont die Glücksspielbehörde, dass dieses Vollzugsinstrument zum Einsatz komme, wenn illegale Glücksspiel-Betreiber ihr Angebot trotz Aufforderung nicht einstellten.

Die GGL stellte klar, wie sie sich die Zusammenarbeit mit den Internetprovidern vorstellt:

Die GGL verfolgt einen kooperativen Ansatz mit Gesprächen auf Augenhöhe. Dies bedeutet nicht, dass ein Provider „auf Zuruf“ Sperrungen vornehmen soll, sondern dass die GGL dem Betroffenen die rechtlichen Grundlagen, aus denen sich seine Verpflichtung ergibt, sowie das bisherige Vorgehen gegen den illegalen Glücksspielanbieter erläutert.

Die Provider seien in einem Rundbrief auf das Kooperationsangebot der GGL hingewiesen worden. Eine verordnete Netzsperre sei immer erst der letzte Schritt, wenn der betreffende Provider der Aufforderung zur Durchführung der Sperre zuvor nicht nachgekommen sei.

In ihrem Statement verdeutlicht die Glücksspielbehörde die hohe Bedeutung der digitalen Freiheitsrechte. Ihr sei bewusst, dass Netzsperren einen Eingriff in die Grundrechte der Anbieter, Provider und Nutzer darstellten. Der Auftrag der GGL sei es jedoch, illegales Glücksspiel zu bekämpfen, um Spieler zu schützen. Die GGL sei zu dem Schluss gekommen, dass die Glücksspiel-Netzsperren vor diesem Hintergrund gerechtfertigt seien.

Es stehe den Internet-Dienstleistern frei, das Angebot der GGL abzulehnen und erst im Rahmen eines formellen Verwaltungsverfahren zu reagieren. Sollte dieses gerichtlich bestätigt werden, müsse der Provider die Sperre jedoch vollziehen. Ansonsten könne ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro festgesetzt werden, droht die Behörde.

Netzsperren zum Spielerschutz

Als Begründung für das IP Blocking führt die GGL an, dass dieses Vollzugsinstrument im Glücksspielstaatsvertrag 2021 vorgesehen sei. Es komme zum Einsatz, wenn unerlaubte Glücksspielanbieter der formellen Untersagungsverfügung nicht nachkämen und andere Maßnahmen nicht erfolgversprechend seien.

Die GGL betont:

Ziel ist es, SpielerInnen und Minderjährige vor Spielsucht und Spielmanipulation zu schützen, indem nur solche Glücksspiel-Angebote im Internet erlaubt werden, die sich an die Auflagen des GlüStV 2021 halten.

Um dies durchzusetzen, werde die GGL die Internet-Service-Provider bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen dazu auffordern, Online-Zugänge zu illegalen Glücksspiel-Anbietern zu sperren.

Zugleich betont die GGL, dass sie darauf hinarbeite, eine „für alle Parteien möglichst pragmatische Lösung“ zu finden. Deshalb wolle die Behörde gemeinsam mit den Service-Providern nun ein konkretes Verfahren dafür entwickeln.