Montag, 09. Dezember 2024

Glücksspiel­behörde fordert Sportwetten-Anbieter zur Antragstellung auf

Regierungspräsidium Darmstadt|Mann im Fußballstadion

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die Sportwetten-Anbieter in einem offenen Brief vom 15. November zur Antragstellung bei der Glücksspielbehörde aufgefordert. Die Behörde hat daran erinnert, dass Sportwetten-Anbieter, die nach dem 1. Januar 2020 ohne Lizenz am deutschen Markt aktiv sind, mit einer Untersagungsklage rechnen müssten.

Warnung vor dem Herauszögern des Konzessionsantrags

Das Regierungspräsidium Darmstadt kritisiert, dass Glücksspielrechtsanwälte Sportwetten-Anbietern derzeit scheinbar empfählen, die Lizensierung noch nicht zu beantragen. Grund hierfür sei die noch offene Frage, ob Online-Poker und Online-Casinos künftig in Deutschland erlaubt seien. Anbieter, die den Lizenzantrag für Sportwetten einreichen, müssen dabei versichern, weder selbst noch durch mit ihnen verbundene Unternehmen unerlaubtes Glücksspiel in Deutschland anzubieten.

Eine Verzögerung würden die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder nicht tolerieren, betont Martina Vogt, derzeitige Dezernatsleiterin für das Glücksspiel des Regierungspräsidiums Darmstadt. Sie führte im offenen Brief aus:

„Sportwettanbieter, die nach Inkrafttreten des 3.Glücksspieländerngsstaatsvertrages weiterhin am deutschen Markt tätig sind und sich nicht zeitnah bei meiner Behörde um eine Erlaubnis bemühen, müssen mit einem Untersagungsverfahren rechnen. Der 3. GlüÄndStV schafft schließlich die Möglichkeit einer lang erwarteten und von der Anbieterseite auch geforderten Regulierung des Sportwettmarktes.“

Erlaubnisanträge können bereits jetzt beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht werden. Die Bearbeitung der Anträge werde am 2. Januar 2020 aufgenommen. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist von den Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder dazu ermächtigt worden, deutschlandweit zu lizensieren und gegen „regulierungsunwillige“ Sportwetten-Anbieter vorzugehen.

Am 1. Januar 2020 tritt der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag (3. GlüÄndStV) in Kraft. Dieser hebt die Beschränkung der Lizenzen für am deutschen Markt agierende Sportwetten-Anbieter auf. Ab nächstem Jahr können private Sportwetten-Anbieter demnach eine Lizenz von der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, erhalten. Anbieter, die bisher am unregulierten deutschen Markt aktiv waren, können somit ab dem neuen Jahr nicht mehr mit einer Duldung rechnen.

Mit Inkrafttreten des 3. GlüÄndStV müssen auch die 35 Anbieter, die bisher mit einer Lizenz am deutschen Markt tätig sind, erneut einen Erlaubnisantrag einreichen. Allerdings können sie Unterlagen aus dem vorherigen Verfahren erneut vorlegen, sofern diese noch aktuell sind.

Anbieter, die über eine Konzession in Schleswig-Holstein verfügen, können diese nicht in eine Konzession nach dem 3. GlüÄndStV umwandeln, da die in Schleswig-Holstein geltenden Übergangsregelungen nur in diesem Bundesland gelten.

Hartes Durchgreifen gegen nicht lizensierte Anbieter angekündigt

In ihrem offenen Brief weist Dezernatsleitern Vogt darauf hin, dass sich die personellen Ressourcen des Regierungspräsidiums nicht auf die Durchführung des Konzessionsverfahrens beschränken würde. Es werde auch Personal „für ein striktes Vorgehen gegenüber Anbietern, die sich nicht an die Regeln halten wollen“ eingesetzt.

Anbieter, die keinen Antrag auf Konzessionierung gestellt hätten, werde man der Staatsanwaltschaft, den Landesmedienanstalten und der Financial Intelligence Unit (FIU) melden. Darüber hinaus werde man eine Zahlungsunterbindung einleiten.

Während die Glücksspielbehörden ihren Blick auf die anstehenden Lizenzanträge heften, fordern Branchenvertreter dringend eine Reform der geltenden Glücksspielregulierung.

Verbände fordern Neuregulierungen

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) mahnte erst im Oktober, dass der 3. GlüÄndStV bereits am 30. Juni 2021 auslaufe und eine Neuregelung notwendig sei. Zudem kritisierte er die harten Bedingungen für die Vergabe der Lizenzen.

So wird in der Branche derzeit vor allem kritisiert, dass Boni und Rabatte gesondert genehmigt werden müssen und die Einsätze bei Online Sportwetten gesetzlich auf 1.000 Euro limitiert wurden.

Mann im Fußballstadion

Die Beschränkungen, denen lizensierte Sportwetten-Anbieter unterliegen werden, schließen auch das Live-Wetten-Verbot mit ein. (Bild: Pixabay/Damon Nofar)

Außerdem sind Live-Wetten verboten, die während einer Sportveranstaltung abgeschlossen werden können. Diese gelten am Sportwetten-Markt als ausgesprochen umsatzstark, zugleich wird ihnen ein hohes Suchtpotenzial nachgesagt.

In Großbritannien beispielsweise darf daher seit diesem Jahr keine Glücksspielwerbung bei Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen mehr gezeigt werden und in Belgien wurde ein Live-Wetten-Verbot für Spiele ausgesprochen, die im Fernsehen live übertragen werden.

Die vorgenommenen rechtlichen Einschnitte bei den Sportwetten führten laut DSWV dazu, dass Kunden letztlich nicht bei den lizensierten Anbietern spielen, sondern in den „ungeschützten Schwarzmarkt“ gedrängt würden.

Da der dritte Glückspieländerungsstaatsvertrag eine Experimentierphase vorsieht, die erst am 30. Juni 2021 endet, ist davon auszugehen, dass Neuregelungen weiterhin aktiv von Industrie und Politik diskutiert werden. Bis dahin allerdings werden sich Sportwetten-Anbieter, die legal am deutschen Markt aktiv sein wollen, an die ab Januar geltenden Lizenzbedingungen halten müssen.