Mittwoch, 24. April 2024

Glücksspiel-Consultant niedergestochen: Gerichtsverhandlung in Belfast

Der 24-jährige Cameron M. aus Hillsborough steht in Belfast, Nordirland, vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, am 10. September 2019 einen Glücksspiel-Consultant niedergestochen zu haben. Dies berichtete der Belfast Telegraph am Donnerstag. Der Vorwurf lautet auf versuchten Mord und das Mitführen eines Messers in der Öffentlichkeit.

Glücksspiel-Consultant in seinem Büro angegriffen

Während der Gerichtsverhandlung am Belfast Magistrates Court am Donnerstag wurden Einzelheiten zum Tathergang bekannt:

So habe der Angeklagte das Opfer über eine Glücksspiel-Webseite kennengelernt. Beide seien in der Folge über gemeinsame Freunde miteinander bekannt gewesen.

Der Angriff sei bei einem Treffen zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten am Nachmittag des 10. September im Büro des Opfers im Scottish Provident-Gebäude in Donegall Square West in der Belfaster Innenstadt erfolgt.

Der Angeklagte soll den Mann mit fünf Messerstichen niedergestochen haben, während dieser versuchte, aus seinem Büro zu fliehen. Er habe Stichverletzungen am Rücken und Ellenbogen erlitten und sei anschließend im Krankenhaus behandelt worden.

Im Zusammenhang mit Glücksspiel kommt es immer wieder zu Straftaten. Erst im Januar war es zu einem gewaltsamen Überfall auf eine Filiale des Glücksspiel-Anbieters Ladbrokes in Derry/Londonderry, Nordirland, gekommen.

Auch in Deutschland werden regelmäßig Spielhallen überfallen. Viele dieser Raubüberfälle bleiben ungelöst.

Verteidigung argumentiert mit psychischer Krankheit

Die Verteidigung gab an, dass ihr Klient zum Tatzeitpunkt unter einem psychotischen Schub gelitten habe. Medizinische Gutachten lägen vor, aufgrund derer die Verteidigung mit Unzurechnungsfähigkeit argumentieren werde. Nach monatelanger Krankenhausbehandlung sei der Angeklagte nun jedoch auf dem Weg der Besserung, so der Anwalt.

Zum Motiv des Angeklagten sagte eine Ermittlerin:

Herr M. hat deutlich gemacht, dass es nichts Persönliches war. Er entschied einfach, dass er an diesem Tag jemanden erstechen würde.

Der Angeklagte war am 12. September vergangenen Jahres, zwei Tage nach der Tat, das erste Mal vor Gericht erschienen [Seite auf Englisch]. Eine Freilassung auf Kaution war dem Angeklagten vom damals zuständigen Richter Peter Magill verwehrt worden.

Bezirksrichter Mark Hamill, der die Verhandlung am Donnerstag führte, urteilte, dass der Angeklagte weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle und daher in Gewahrsam bleibe.

Wie die Polizei berichtet, zeige der Angeklagte keine Reue für seine Tat: Er bedaure lediglich, das Opfer nicht getötet zu haben. Weiterhin habe er angegeben, bei einer Freilassung weitere Messerattacken ausführen zu wollen.