Donnerstag, 18. April 2024

Spielsüchtiger Finanzbeamter aus Niedersachsen veruntreut knapp 1 Mio. Euro Steuergelder

Ueberweisungstraeger

Ein ehemaliger Mitarbeiter des Finanzamts im niedersächsischen Syke steht vor Gericht, weil er knapp 1 Mio. Euro veruntreut haben soll. Am Montag attestierte der hinzugezogene psychiatrische Sachverständige dem Angeklagten eine „pathologische Spielsucht im oberen Bereich“. Eine stark eingeschränkte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit habe jedoch trotz der rund zehnjährigen Suchtkarriere des geständigen 29-Jährigen nicht vorgelegen.

Millionenverluste durch Glücksspiel

Seit der vergangenen Woche muss sich der suspendierte Steueramtsinspektor wegen Untreue und Steuerhinterziehung in 81 Fällen vor dem Landgericht Verden verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, binnen rund zweieinhalb Jahren insgesamt rund 927.000 Euro auf sein eigenes Konto überwiesen zu haben. Ein Unterfangen, das nicht unentdeckt hatte bleiben können, wie der Vorsitzende Richter anmerkte:

Nicht das goldene Verbrechen, sondern Harakiri, das zweieinhalb Jahre gut gegangen ist.

Bereits zu Beginn des Prozesses hatte sich der 29-Jährige geständig gezeigt. Hintergrund der Taten, so der Mann, sei seine massive Spielsucht gewesen. Seit 2009 habe er eigener Einschätzung zufolge zwischen 2 und 2,5 Mio. Euro verzockt.

Wie der Weser-Kurier berichtet, deckt sich diese Erklärung mit den Erkenntnissen des vom Gericht bestellten psychiatrischen Gutachters. Dieser hatte sich gestern eingehend zur Situation des Angeklagten geäußert.

Tatsächlich liege eine hochgradige pathologische Abhängigkeit vom Glücksspiel vor. Diese sei auch dem Umfeld des Mannes zumindest teils, wenn auch nicht in vollem Umfang, bekannt gewesen.

So hätten die Eltern bereits im Jahr 2011 eine Spielersperre des Sohnes für Casinos in Norddeutschland erwirkt. Auch hätten sie ihm insgesamt rund 40.000 Euro zur Begleichung von Spielschulden zur Verfügung gestellt.

14 Stunden am Tag im Online-Casino

Während der Gespräche mit dem forensischen Psychiater habe der Angeklagte mitgeteilt, dass er am Höhepunkt seiner Suchtkarriere täglich zwischen zwölf und 14 Stunden mit dem Online-Glücksspiel verbracht habe. Der Suchtdruck sei so groß gewesen, dass er, wenn kein Geld mehr verfügbar gewesen sei, Online-Angebote genutzt habe, bei denen er keine Einzahlungen habe vornehmen müssen.

Der Angeklagte transferierte zwischen Herbst 2017 und Frühjahr 2020 wiederholt Geld von der niedersächsischen Landeshauptkasse auf sein eigenes Konto. Gelungen sei ihm dies Medienberichten zufolge durch Nutzung von Steuernummern, die aufgrund von Insolvenz oder Tod des Steuerpflichtigen nicht mehr aktiv waren. Aufgeflogen war das System, nachdem seine Bank aufgrund auffälliger Kontobewegungen Meldung im Sinne des Geldwäschegesetzes gemacht hatte.

Trotz der schweren Spielsucht, so der Gutachter, sei mit Blick auf die verübten Taten nicht von einer eingeschränkten Einsichts- und Steuerungsfähigkeit auszugehen. Eine solche hätte die Begehung der Delikte in ihrem Ausmaß und über einen solch langen Zeitraum hinweg nach Ansicht des Experten unmöglich gemacht.

Hinzukomme, dass der Angeklagte die veruntreuten Gelder nicht nur zur Finanzierung seiner Spielsucht, sondern unter anderem auch zur Zahlung eines Autos und einer Reise im Wert von 100.000 Euro verwendet habe.

Bei Verurteilung drohen dem Angeklagten bis zu zehn Jahre Gefängnis. Der Prozess wird fortgesetzt.