Freitag, 29. März 2024

Glücksspiel-Verband EGBA befürwortet geplante Anti-Geldwäsche-Gesetze der EU

EU Flaggen vorm EU-Parlament in Brüssel

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat diskutieren derzeit ein von der EU-Kommission vorgeschlagenes Anti-Geldwäsche-Gesetzespaket. Auch der europäische Glücksspiel-Verband EGBA hat sich der öffentlichen Konsultation über den Gesetzesentwurf angeschlossen. Wie der Verband gestern in einer Pressemeldung erklärte [Seite auf Englisch], befürworte er die darin enthaltenen Richtlinien.

Das von der EU-Kommission formulierte Gesetzespaket wurde erstmals am 20. Juli 2021 veröffentlicht. Ziel der Gesetzesinitiative ist eine Stärkung der bestehenden Anti-Geldwäsche- und Anti-Terrorfinanzierungs-Richtlinien der EU. Zu den wichtigsten Kernpunkten des Gesetzespaketes gehören:

  • Die Errichtung einer zentralisierten Anti-Geldwäsche-Behörde (EU AMLA)
  • Die Einführung eines EU-weiten Limits für Bargeldzahlungen von 10.000 Euro
  • Die Stärkung für Überwachungsmöglichkeiten im Bereich Crypto-Handel
  • Die Verbesserung der Zusammenarbeit der einzelnen Mitgliedsstaaten gegen Geldwäsche

In ihrem Antwortschreiben an die EU-Kommission betont die EGBA die Bedeutung effizienter Anti-Geldwäsche-Maßnahmen für den Glücksspiel-Sektor. Bislang jedoch fehle es an einem offiziellen paneuropäischen Regelwerk, welches spezifisch auch die Glücksspiel-Industrie berücksichtige.

Die EGBA habe sich daher in den letzten Jahren aus eigenem Antrieb dafür eingesetzt, dass seine Mitglieder die höchsten Standards im Bereich Anti-Geldwäsche erfüllten.

Die EGBA freue sich darauf, in Zukunft weitere Empfehlungen von der zu errichtenden AMLA entgegennehmen zu können.

Empfehlungen an die EU-Kommission

Insgesamt sei die EGBA mit dem vorgeschlagenen Regelwerk sehr zufrieden. So könne dieses dafür sorgen, die Anti-Geldwäsche-Richtlinien in Europa nicht nur zu stärken, sondern auch erstmals zu vereinheitlichen. Die bisherigen Gesetze hätten den Mitgliedsstaaten zu viel Spielraum gegeben, was den Kampf gegen Geldwäsche stark beeinträchtigt habe. Die EGBA fasst zusammen:

Die EGBA begrüßt den neuen Vorschlag in Form eines Gesetzes statt einer Direktive, denn wir sind der Ansicht, dass verbindliche und direkt durchsetzbare Regeln dazu beitragen werden, einen einheitlichen, gestärkten und vorhersehbaren Gesetzesrahmen zu schaffen. […] EGBA begrüßt den Ansatz der Kommission beim Glücksspiel. Die existierenden Limits sind vernünftig und strikt, aber sie müssen auch in konsistenter Weise durchgesetzt werden, was durch ein Gesetz ermöglicht wird.

Der Verband wolle die Kommission jedoch auf einige Dinge aufmerksam machen, die vor der Verabschiedung des Gesetzes berücksichtigt werden sollten. So müsse geklärt werden, wie genau Glücksspiel-Anbieter, die in EU- und Nicht-EU-Staaten aktiv seien, die Richtlinien umzusetzen hätten. Insbesondere dann, wenn eine der EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinien mit einem Gesetz innerhalb des Drittstaates nicht vereinbar sei.

Auch müsse geprüft werden, ob die geplanten Regelungen in allen Punkten mit der Datenschutz-Grundverordnung der EU vereinbar seien. Insbesondere für die Glücksspiel-Branche sei dieser Aspekt wichtig.