Samstag, 20. April 2024

Glücksspiel­staatsvertrag: Konflikt über Standort für Spieler­sperr­system?

Logo Spielersperrsystem Oasis Soll das Spielersperrsystem Oasis in Darmstadt bleiben? (Bild: rp-darmstadt)

Vor einem Jahr trat der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in Kraft. Seitdem übernimmt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) immer mehr der ihr zugewiesenen Aufgaben. Über den künftigen Standort der Aufsicht für das Spielersperrsystem Oasis könnte nach Forderungen aus dem Bundesland Niedersachsen nun jedoch ein Konflikt entstehen. Dort tritt die Regierung für eine Belassung der Aufsicht am bisherigen Standort ein.

Seit seiner Einführung wird das Spielersperrsystem vom Regierungspräsidium Darmstadt in Hessen betrieben. Dies soll sich laut GlüStV ändern. So ist geplant, dass die Aufsichtsbehörde im sachsen-anhaltinischen Halle zum 1. Januar 2023 die Kontrolle über Oasis übernimmt.

In die ursprüngliche Planung zum Umzug der Oasis-Aufsicht könnte allerdings noch einmal Bewegung kommen. Darauf deuten die Aussagen der niedersächsischen Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Daniela Behrens, hin.

Kein Umzug der Aufsicht?

In einer am Dienstag veröffentlichten Rede äußerte sich die Politikerin in Vertretung für den Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, zum Entwurf des niedersächsischen Gesetzes zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags. Darin betonte Behrens die Bedeutung eines aktiven Spielerschutzes durch den Staatsvertrag.

Allerdings stehe sie dem Umzug des Spielersperrsystems zur GGL ablehnend gegenüber. Die Ministerin erklärte:

Es hat sich herausgestellt, dass dieser Vorgang so nicht sinnvoll ist: Insbesondere wäre es verwaltungsökonomisch nicht zu vertreten, die in Hessen bereits bestehende technische und personelle Infrastruktur und Organisationsstruktur neu in der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder aufzubauen.

Niedersachsens Regierung schlage deshalb eine punktuelle Änderung des GlüStV vor. Dieser zufolge solle „die Zuständigkeit für die Führung der Spielersperrdatei dauerhaft auf die in Hessen bereits zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde übertragen“ werden. Mit einem solchen Schritt seien keine Nachteile für den Spielerschutz verbunden. Dafür bliebe allen Beteiligten ein aufwendiger Systemwechsel erspart.

Allerdings könnte der Vorschlag für gehörige Unruhe bei der GGL und den übrigen Bundesländern führen. Schließlich müsste dafür erneut über Einzelheiten des mühsam ratifizierten GlüStV diskutiert werden. Ob es dazu kommt, bleibt abzuwarten. Zuerst muss das Gesetz zur Änderung des GlüStV den niedersächsischen Landtag passieren.