Freitag, 06. Dezember 2024

Glücksspielsucht: 25-Jähriger betrügt Handy-Anbieter um 6.500 Euro

Personen mit Mobiltelefonen

Ein 25-Jähriger Westerwälder ist vor einem Jugendschöffengericht im rheinland-pfälzischen Montabaur zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe und 200 Sozialstunden verurteilt worden. Wie die Westerwälder Zeitung am Dienstag berichtet hat, habe der Mann in sechs Fällen Handy-Anbieter betrogen und dabei einen Gesamtschaden von 6.500 Euro verursacht. Mit dem Geld habe der Mann seine Spielsucht finanzieren wollen.

Spielsucht führt zum Betrug

Die Betrugsmasche des jungen Mannes, der mit drei weiteren Angeklagten vor Gericht stand, begann im Jahre 2018 in Wettbüros und Shisha-Bars. Dort habe er gezielt Personen angesprochen, die für ihn Handyverträge bei Mobilfunkanbietern abschließen sollten. Aufgrund eines Schufa-Eintrages sei er dazu selbst nicht in der Lage gewesen.

In Österreich wurde kürzlich ein Paketbote verurteilt, der Smartphones aus Paketen gestohlen hatte, um mit dem Weiterverkaufserlös seine Spielsucht zu finanzieren. Das Urteil der Richter: 20 Monate Haft.

Unabhängig voneinander seien die Männer tätig geworden, hätten bei mehreren Anbietern Handy-Verträge unterzeichnet und dabei stets das Bankkonto des Hauptangeklagten angegeben. Gegen ein Handgeld habe dieser im Anschluss die Vertragstelefone erhalten.

Die Krux an der Sache: der Mann habe nie vorgehabt, für die Verbindlichkeiten aus den Mobilfunkverträgen aufzukommen. Stattdessen habe er die Smartphones nach Erhalt weiterverkauft, um mit dem Erlös seine Spielsucht finanzieren zu können. So entstand ein Schaden von mehreren Tausend Euro.

Bedingte Reue?

Vor Gericht räumte der 25-Jährige, dessen Privatschulden sich auf rund 50.000 Euro belaufen sollen, die Tat ein. Auf die Frage des Richters Dr. Orlik Frank, warum der Mann die Betrugsmasche ausgeheckt habe, habe dieser geantwortet:

„Ich war jung und brauchte das Geld.“

So einfach schien sich die Lage für den Richter nicht darzustellen. Dieser habe darauf verwiesen, dass der Angeklagte mit seinem Verhalten nicht nur Opfer betrogen, sondern auch seiner gesamten Familie geschadet habe.

Glimpflich sei der Fall letztlich für zwei weitere Beteiligte ausgegangen, deren Verfahren gegen eine Zahlung von 500 Euro eingestellt worden sei. Ein vierter Beteiligter sei zu 150 Arbeitsstunden verurteilt worden.