Mittwoch, 24. April 2024

Lettland: Kein Glücksspiel für Unterhalts­schuldner

Riga

Das lettische Parlament, die Saeima, hat in erster Lesung einen Gesetzesentwurf genehmigt, der Unterhaltsschuldnern künftig die Teilnahme am Glücksspiel verbieten soll. Damit die Regulierung wirksam werden kann, muss sie in zweiter Lesung angenommen werden. Diese ist für den 20. Januar vorgesehen.

Die Vorschriften sind Teil der Änderungen des Gesetzes über den Unterhaltsgarantiefonds. Mit ihnen sollen Glücksspielbetreiber verpflichtet werden sicherzustellen, dass Unterhaltsschuldner nicht am Glücksspiel teilnehmen. Dies schließt das Glücksspiel in Casinos und Spielhallen, aber auch das Online-Glücksspiel mit ein.

Casinos und Spielhallen in Lettland mussten nach einem entsprechenden Verbot vom 22. März im vergangenen Jahr rund drei Monate schließen. Das vorübergehende Glücksspielverbot schloss auch Online-Casinos mit ein. Im dritten Quartal 2020 erholten sich die Umsätze der Glücksspielbranche vom Lockdown und erreichten eine Höhe von 55,2 Mio. Euro im Vergleich zu 12,3 Mio. Euro im Vorquartal. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr bedeutete dies jedoch einen Umsatzrückgang von rund 33 Prozent.

Keine unangemessenen Ausgaben für Hobbys und Unterhaltung

Die neuen Beschränkungen sollen verhindern, dass Schuldner, die keinen Unterhalt für ihr Kind leisten, Geld für Unterhaltung oder Freizeitaktivitäten ausgeben. Das Gesetz sieht bereits jetzt mehrere Einschränkungen vor, mit denen die Unterhaltszahlungen sichergestellt werden sollen. So dürfen Unterhaltsschuldner beispielsweise bestimmte Fahrzeuge nicht besitzen und erhalten keinen Waffenschein.

Glücksspielbetreiber sollen dazu verpflichtet werden, Spieler zu identifizieren und sicherzustellen, dass diese keinen Unterhalt schuldig sind. Dafür sei ein Register angedacht, wie es bereits für betreute Personen existiere. Identifizierte Unterhaltsschuldner sollen von den Glücksspielbetreibern selbst vom Glücksspiel ausgeschlossen werden.

Das lettische Komitee für Menschenrechte hatte die geplanten Gesetzesänderungen bereits im Dezember befürwortet. Werden sie in zweiter Lesung genehmigt, könnten sie bereits am 1. April 2021 in Kraft treten.

Neues Meldesystem zur Verhinderung der Geldwäsche geplant

Weitere Änderungen sollen es Banken und Glücksspiel-Anbietern in Lettland einfacher machen, verdächtige Transaktionen an die Behörden zu melden und so Geldwäsche und Korruption zu verhindern. Aktuellen Berichten zufolge habe das Finanzministerium bereits ein entsprechendes System entwickelt.

Außerdem soll Institutionen wie Banken, Wirtschaftsprüfern sowie Lotterie- und Glücksspiel-Organisatoren der Austausch von Informationen erlaubt werden. Die Sprecherin des Finanzministeriums Līga Kļaviņa erklärte:

Derzeit gibt es in den verschiedenen Sektoren Personen, die alle möglichen Arten von Informationen bereitstellen müssen. Wenn es möglich wäre, diese Informationen aus anderen Quellen zu beziehen, würde dies die Zusammenarbeit erleichtern.

Das bestehende Meldesystem zur Verhinderung der Geldwäsche solle ab diesem Sommer eingeführt werden.