Dienstag, 16. April 2024

Großbritannien: Buchmacher Betfred muss hohe Strafe zahlen

Wettbüro

Der britische Buchmacher Betfred muss eine Strafe in Höhe von 322.000 GBP (364.069 Euro) an die britische Glückspielkommission (UKGC) zahlen. Laut der UKGC verfehlte Betfred, die Regularien zur Vorbeugung von Geldwäsche anzuwenden, nachdem ein Kunde große Summen gestohlenen Geldes auf sein Betfred Online-Konto einzahlte.

Das sei das Ergebnis einer Untersuchung, die die britische Glücksspielkommission vor zwei Jahren startete. So habe der Buchmacher sich keine Klarheit über die Herkunft des Geldes verschafft, dass der Kunde bei Betfred einzahlte. Daher müsse der Buchmacher jetzt eine Geldstrafe von insgesamt 322.000 GBP für die Nichteinhaltung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche (Seite auf Englisch) zahlen.

Kunde spielte mit gestohlenem Geld

Betfred ist ein Buchmacher mit Sitz in Großbritannien, der von Fred und Peter Done im Jahre 1967 gegründet wurde. Der Umsatz im Jahr 2004 betrug mehr als 3.5 Billion GBP (3.9 Milliarden Euro), nachdem es im Jahr zuvor noch 550 Millionen GBP (621 Millionen Euro) waren. Seit Juli 2017 betreibt Betfred mehr als 1.650 Wettbüros im gesamten Vereinigten Königreich, nachdem im Oktober 2016 aufgrund des Zusammenschlusses der Buchmacherkollegen Ladbrokes und Coral 322 weitere Geschäfte gekauft wurden.

Die Kommission begann vor zwei Jahren mit ihrer Untersuchung gegen den Buchmacher, nachdem sie Informationen erhalten hatte, dass ein Kunde im Jahr 2017 eine Einzahlung von 210.000 GBP (237.436 Euro) auf sein Online-Wettkonto des Unternehmens vorgenommen habe und innerhalb von zwölf Tagen 140.000 GBP (158.291 Euro) verspielt habe.

Obgleich Betfred den Kunden zweimal aufforderte, Angaben zur Herkunft des Geldes zu deklarieren, sei dieser der Aufforderung nicht nachgekommen. Das Geld sei zudem gestohlen gewesen.

Die Kommission sagte hierzu:

„Das Management dieses Kunden im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäsche Verordnung (AML) hat erhebliche Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der von Petfre [der Mutterkonzern von Betfred, Anmerkung der Redaktion] eingeführten Richtlinien, des Verfahrens und des Risikomanagements für die Lizenzierungsziele geäußert.“

Glücksspielkommission und Betfred einige sich auf einen Vergleich

Nach dem die Glücksspielkommission die Untersuchung abschloss, gab sie nun bekannt, dass man sich auf einen Vergleich geeinigt habe. Dieser Vergleich beinhalte die Rückzahlung von 140.000 GBP, die nachweislich gestohlen gewesen seien, sowie eine Zahlung in Höhe von 182.000 GBP.

Letztere werde der Glücksspielkommission zukommen, die den Betrag in ihr Programm zur Vorbeugung von Spielsucht investieren werde. Zudem verpflichte sich Betfred, die Kosten der Untersuchung in Höhe von 15.000 GBP zu zahlen.

Trotz Betfreds Verfehlungen lobte die Kommission die Bereitwilligkeit des Buchmachers, mit der Untersuchung zu kooperieren, was dabei geholfen habe, diese zeitnah abzuschließen. Diese Faktoren seien in die letztendliche Beurteilung des Falles positiv eingeflossen.

Betfred selbst habe sich offen zur Verfehlung bekannt und nach eigenen Angaben die Prozeduren zur Einhaltung der Geldwäscheverordnung verbessert.

Das Unternehmen wurde das letzte Mal im Jahre 2016 mit einer Strafe über 800.000 GBP (904.500 Euro) belegt.

Die Glücksspielkommission hat in der Vergangenheit immer wieder Strafen gegen diverse Buchmacher ausstellen müssen, da diese ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen waren und es kriminellen so erlaubten, ihr illegal erworbenes Geld durch das Glücksspiel zu waschen.