Mittwoch, 08. Mai 2024

Hessen verweigert Tipico die Sportwetten Lizenz

Wettbüro Admiral Filiale Prater Wien

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Hessen verweigert dem Wettanbieter Tipico die Sportwetten Lizenz (Bild: ommons.wikimedia.org/wiki)

Nach einer Klage des Anbieters von Sportwetten Tipico gegen die Beschränkung der Konzessionen auf 20 Lizenzen hatte das Verwaltungsgericht in Wiesbaden zugunsten des Klägers entschieden.

Das Gericht befand die Beschränkung für europarechtswidrig und verpflichtete das zuständige Bundesland Hessen zur Erteilung der Sportwetten Lizenz für Tipico.

Das Land Hessen weigert sich nun, die Konzession zu erteilen. Die Begründung erscheint absurd, da sie selbst die Verfassungswidrigkeit des vergebenden Gremiums anführt.

Der Fall Tipico kurz aufgerollt

Das Bundesland Hessen ist in Deutschland für die bundesweite Vergabe von Lizenzen für Sportwetten Anbieter zuständig. 2012 hatte das hessische Innenministerium eine Beschränkung auf 20 Konzessionen eingeführt.

Im anschließenden Vergabeverfahren gingen 21 Wettanbieter leer aus und es kam zu mehreren Klagen. Im April 2016 war die Anfechtungsklage des Sportwettenanbieters Tipico erfolgreich (wir berichteten) und das VG Wiesbaden erklärte das Vergabeverfahren mit der Beschränkung als Verstoß gegen EU-Recht.

Im Detail ist die Dienstleistungsfreiheit eingeschränkt und das Transparenzgebot der EU wird nicht eingehalten. Das VG Wiesbaden urteilte, eine Beschränkung der Konzessionen ließe sich nicht rechtfertigen. Tipico begrüßte die Entscheidung natürlich.

Hessen verweigert Sportwetten Lizenz

Das Land Hessen will jetzt der gerichtlichen Verpflichtung zur Erteilung der Sportwetten Konzession an den Buchmacher Tipico nicht nachkommen. Die in der Begründung angeführte Argumentation ruft bei Anwälten Stirnrunzeln hervor und erscheint nicht haltbar. Für die Ausstellung der Lizenz wäre die Glücksspielaufsichtsbehörde Hessens zuständig.

Mit der Erfüllung der Aufgaben der Glücksspielaufsicht ist jedoch das sogenannte Glücksspielkollegium beauftragt, dessen Mitglieder die einzelnen Bundesländer sind. Aus der Geschäftsstelle des Glücksspielkollegiums heißt es nun:

Eine Konzession an Tipico könne nicht ausgestellt werden, da das Verwaltungsgericht Wiesbaden die Illegalität beziehungsweise Verfassungswidrigkeit des Glücksspielkollegiums festgestellt habe. Folglich fehle es an einer Rechtsgrundlage für die geforderte Sportwetten Lizenz. Die Begründung juristische Begründung lautet in voller Länge:

„Der Antrag auf Erteilung einer Konzession zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten wird abgelehnt. Das für die Entscheidung im ländereinheitlichen Verfahren nach § 9a GlüStV zuständige Glücksspielkollegium ist nach Auffassung des Hessischen VGH verfassungswidrig. Unter Zugrundelegung dieser Argumentation ist es derzeit nicht möglich, eine Beteiligung an dem Auswahlverfahren zu ermöglichen, weil für die Durchführung des Auswahlverfahrens nach Auffassung des Hessischen VGH die Rechtsgrundlage fehlt, da das nach dem GlüStV vorgesehene Entscheidungsorgan Glücksspielkollegium verfassungswidrig sei.“

Durchsetzung des Urteils

Die Verweigerung der Sportwetten Konzession für Tipico ist ein Rechtsverstoß gegen europäisches Recht, auf das sich das VG Wiesbaden in seinem Urteil berufen hatte. Tatsache ist, dass EU-Recht vor nationalem, deutschen Recht gilt und hier europäische Grundfreiheiten, nämlich die Dienstleistungsfreiheit, eingeschränkt werden.

Normen oder Einschränkungen des Glücksspielstaatsvertrags sind dadurch obsolet. Das VG Wiesbaden hatte speziell die Beschränkung auf lediglich 20 Konzessionen kritisiert. Eine Verfassungswidrigkeit dieses Limits hat jedoch keine Verfassungswidrigkeit von privaten Sportwetten Anbietern zur Folge. Zur Durchsetzung des Urteils kann das Gericht ein Ordnungsgeld gegen das Land Hessen verhängen.

Unhaltbare Argumentation

Die angeführte Argumentation des Glücksspielkollegiums ist nach EU-Recht unhaltbar. Wettanbieter wie Tipico und weitere Sportwetten Betreiber können sich auf die Dienstleistungsfreiheit berufen. Zwar ist die Beschränkung der Lizenzen und der Vorbehalt von Konzessionen zwar nach wie vor geltendes Recht in Deutschland, ist aber nach dem höherrangigen EU-Recht unanwendbar.

Wenn das Land Hessen an Lizenzen festhalten will, müssen diese ohne Beschränkung und Voraussetzung vergeben werden. Wie der Experte und Rechtsanwalt Rolf Karpenstein beurteilt, dürfte dem Glücksspielkollegium kaum entgangen sein, dass EU-Recht vor der deutschen Verfassung gilt.

Die Anführung der eigenen Verfassungswidrigkeit des Kollegiums ist ein Schritt zurück und zeigt, dass das Vergabeverfahren mit lediglich 20 Sportwetten Lizenzen nie zu Ende gebracht werden sollte. Der Ausschluss privater Wettanbieter ist durch nichts legitimiert und kann nicht zu einem Zustand führen der sich mit EU-Recht vereinen lässt.

EU-Verfahren gegen Deutschland

Das staatliche Monopol auf Glücksspiel und die Regulierung des Marktes sind EU Kommissaren ein Dorn im Auge. Die EU Kommission in Brüssel will gegen Deutschland vorgehen und insbesondere den Markt für Sportwetten öffnen. Aller Voraussicht nach soll es im Juni 2016 zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland kommen.

Abhängig von dessen Ausgang könnte die EU eine Öffnung für private Wettanbieter erzwingen und damit die Regulierung und Kontrolle einleiten. Der hessische Innenminister Peter Beuth von der CDU begrüßt europakonforme Normen und spricht sich gegen den Glücksspielstaatsvertrag aus, den er als „gescheitert“ bezeichnet. Erst mit einer Regulierung des Marktes können Spielerschutz und Jugendschutz sichergestellt werden.

„Wir haben alleine in Deutschland 79 Anbieter von Sportwetten, die auch Steuern bei uns bezahlen. Wir befinden uns in einer Sackgasse und da müssen wir jetzt herauskommen.“