Dienstag, 08. Oktober 2024

Spielautomaten und Pokerrunde: Illegales Glücksspiel in Bayern und Hessen aufgeflogen

Illegal betriebene Glücksspielautomaten im Vereinsheim Illegal betriebene Glücksspielautomaten im Gießener Vereinsheim (Quelle:(ots)Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Gießen)

Am Wochenende konnten Behörden in Hessen und Bayern Erfolge im Kampf gegen das illegale Glücksspiel verbuchen. So stieß die Gießener Polizei in einem Vereinslokal auf mehrere illegale Spielautomaten. In Bad Kissingen flogen elf Männer auf, die bei einer illegalen Pokerrunde offenbar um Tausende von Euro spielten.

Glücksspiel- und Hygieneverstöße

Wie das Polizeipräsidium Mittelhessen gestern per Pressemeldung mitteilte, hätten Einsatzkräfte von Polizei und Bereitschaftspolizei sowie Mitarbeiter des Regierungspräsidiums und des Gesundheitsamtes am vergangenen Freitag ein Vereinsheim im Gießener Norden kontrolliert.

In der Location am Wiesecker Weg seien die Beamten auf vier funktionstüchtige illegale Spielautomaten gestoßen:

Alle vier Geräte wurden sichergestellt. In diesen Fällen ermittelt die Polizei wegen des Verdachts des illegalen Glücksspiels.

Weiterhin seien Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Betreiber des Vereinsheims eingeleitet worden. So habe kein angemessenes Hygienekonzept vorgelegen. Zudem sei gegen geltende Hygienevorschriften verstoßen worden. Von den acht anwesenden Personen habe ein Mann eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 EUR hinterlegen müssen. Er sei nicht in Deutschland gemeldet und habe weder einen Impf- noch Testnachweis vorlegen können.

Pokerrunde in Privatwohnung

Keine Verstöße gegen Corona-Vorgaben meldet hingegen das Polizeipräsidium Unterfranken im Zusammenhang mit einer in der Nacht zum Samstag aufgeflogenen illegalen Pokerrunde. Wie die Pressestelle ebenfalls gestern bekanntgab, sei es im Landkreis Bad Kissingen zu einer von der Staatsanwaltschaft Schweinfurt angeordneten Durchsuchung einer Wohnung gekommen.

Das Grundgesetz definiert die Wohnung im Artikel 13 als unverletzlich. Durchsuchungen stellen einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit dar. Deshalb müssen sie üblicherweise von Ermittlungsrichtern angeordnet werden. Ausnahmen bilden Fälle, in denen Gefahr im Verzug ist. Sollte es zeitlich nicht möglich sein, die richterliche Anordnung einzuholen, ohne die Strafverfolgung dadurch zu gefährden, können Durchsuchungsbeschlüsse auch von Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung oder Bußgeld- und Strafsachenstellen angeordnet werden.

Vor Ort seien die Beamten der Kriminalpolizei und weitere Einsatzkräfte auf elf Männer im Alter zwischen 30 und 56 Jahren gestoßen. In den Räumlichkeiten habe sich ein professioneller Pokertisch befunden. Bei den Anwesenden sei Bargeld in Höhe von mehreren Tausend Euro gefunden worden, das mutmaßlich als Spieleinsatz gedient habe. Neben dem Geld seien auch mehrere Mobiltelefone beschlagnahmt worden.

Laut Polizei werde nun gegen den 48-jährigen Wohnungsinhaber wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels ermittelt. Gegen die weiteren zehn Verdächtigen liefen Verfahren wegen der Beteiligung am illegalen Glücksspiel.