Donnerstag, 25. April 2024

Frankreich: Inhaber von Lotto-Annahmestelle unterschlägt 34.000 Euro

Der Inhaber eines Tabakladens mit Lotto-Annahmestelle in Marseille muss wegen Unterschlagung für sechs Monate ins Gefängnis. Wie die Zeitung Capital gestern berichtet hat [Seite auf Französisch], habe der 31-Jährige versäumt, Los-Einnahmen in Höhe von 34.000 Euro an die französische Lotteriegesellschaft Française des Jeux (FDJ) abzuführen.

Lotto-Einnahmen einbehalten

Das Unternehmen habe dem Mann die Umsätze, die er durch die Annahme von Lottoscheinen zwischen April und Oktober erzielt habe, in Rechnung gestellt. Eine Zahlung habe er jedoch nie geleistet. Dadurch sei ein Schaden von 34.000 Euro entstanden.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Betreiber einer Lotto-Annahmestelle versucht hat, Lotterieeinnahmen zu unterschlagen:

Im Dezember 2018 hatte der Inhaber eines FDJ-Schalters in Seine-Maritime versucht, 180.000 Euro aus Rubbellos-Einnahmen einzubehalten.

Im September 2018 war ein Händler Seine-et-Marne für die Unterschlagung von mehr als 23.000 Euro zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Im Oktober 2019 war zudem der Inhaber einer Annahmestelle für Pferdewetten der Pari Mutuel Urbain (PMU) in Montigny-lès-Cormeilles wegen Unterschlagung von 37.000 Euro vor Gericht gestellt worden.

Die Française des Jeux habe den Fehler schnell bemerkt und dem Inhaber des Tabakladens im Norden von Marseille, in dem sich der Lotto-Schalter befinde, in der Folge drei Mahnungen zukommen lassen. Nachdem dieser nicht auf die Schreiben reagiert habe, habe die FDJ Anzeige erstattet.

Angeklagter sei sich keiner Schuld bewusst

Auf seine strafrechtliche Verfolgung reagierte der Mann mit vermeintlichem Unwissen:

Ich wusste nicht, dass ich diese Beträge schulde.

Die Schwester des Verurteilten habe noch versucht, das Gericht davon zu überzeugen, dass dieser Opfer eines Angestellten geworden sei. Dies sei jedoch nicht gelungen. Einen angeblichen Angestellten habe man nicht ausfindig machen können.

Der Anwalt der FDJ habe seinerseits erklärt, dass die Einzelhändler der Lotteriegesellschaft sehr wohl wüssten, dass die Lottoeinnahmen nicht ihnen gehörten. Dem Inhaber eines Lottoschalters stünden laut Vertrag lediglich 5,2 % der Einsätze zu.

Der Händler sei zu sechs Monaten Gefängnis mit einer anschließenden Bewährung von 18 Monaten verurteilt worden. Außerdem müsse er den geschuldeten Betrag an die Lotteriegesellschaft zahlen.