Dienstag, 08. Oktober 2024

Interview mit Robert Lenzhofer: Virtuelle Automaten­spiele, Lizenzen und der Glücksspiel­staatsvertrag

Gesetz, Flagge Sachsen-Anhalt, Zeitbombe Wann wird die Glücksspielaufsicht in Sachsen-Anhalt die ersten Lizenzen für das virtuelle Glücksspiel vergeben? (Bild: CasinoOnline.de/Pixabay)

Die CasinoOnline.de Nachrichtenredaktion hat sich mit Robert Lenzhofer, dem CEO & Co-Founder von Hölle Games unterhalten. Im Mittelpunkt des Interviews standen die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages zu virtuellen Spielautomaten und der Stand des aktuellen Lizenzierungsprozesses.

CasinoOnline.de: Der Glücksspielstaatsvertrag ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Seitdem wurde allerdings, wie der Whitelist des für die Glücksspielaufsicht zuständigen Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zu entnehmen ist, noch kein einziger Anbieter von virtuellen Automatenspielen lizenziert. Am 17. November jedoch hat das Landesverwaltungsamt ein neues Merkblatt für Anträge auf Erlaubnis virtueller Automatenspiele im Internet veröffentlicht. Wie schätzen Sie den damit verbundenen Stand des Erlaubnisprozesses ein?

Lenzhofer: Ich sehe es aus nicht-juristischer Sicht so, dass sich der Regulierungsprozess in zwei Schritte einteilen lässt. Im ersten Schritt erfolgt die Festlegung der Gesetzesgrundlage. Im zweiten Schritt kommt es zur Erteilung der Lizenzen. In Deutschland sind wir 21 Monate nach der Publikation des Gesetzes jedoch noch nicht bei Schritt zwei angelangt.

Der große Kritikpunkt meinerseits ist die Duldungs- bzw. Übergangs-Phase, die seit September 2020 gilt. Jemand, der korrekt am Markt agieren möchte, sitzt dadurch symbolisch auf der Reservebank und wartet darauf, vom „Trainer“ zum Spielen aufgefordert zu werden.

Trillerpfeife

Wie lange müssen Glücksspiel-Anbieter in Deutschland noch auf Lizenzen und den „Anpfiff“ fürs Online-Automatenspiel warten? (Bild: Pixabay/moritz320)

Alle anderen, die ohne Erlaubnis herausstürmen, dominieren aktuell dagegen das Feld. Siehe zum Beispiel LeoVegas, die sich an die Vorgaben des Regulators halten, soweit ich das beurteilen kann: 83 % des Casino-Umsatzes von LeoVegas gingen im dritten Quartal 2021 verloren im Vergleich zum Vorjahr – und es ist anzunehmen dass diese Spieler nicht aufgehört haben zu spielen. Um den Regulierungsprozess abzuschließen, fehlt es nun im Grunde daran, die Rahmenbedingungen im Detail zu interpretieren und die Lizenzen zu erteilen.

CasinoOnline.de: Wo liegen die zeitlichen Erwartungen der Antragsteller?

Lenzhofer: Die Hoffnung aller ist nun natürlich, dass die Lizenzen schnell kommen, aber dies scheint für die nächsten Wochen aller Erwartungen zum Trotz nicht absehbar zu sein. Dass die Erteilung der Lizenzen nicht gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Glücksspielsstaatsvertrages startete, sehe ich als logistischen Fehler an. Logisch wäre für mich gewesen, hätte es am 1. Juli 2021 das Gesetz plus Lizenzen ohne Übergangsfrist gegeben. Stattdessen rasseln nun nach und nach Verordnungen beziehungsweise Merkblätter herein. Manche Anbieter rechnen daher erst Mitte nächsten Jahres mit der Lizenzerteilung.

Die Aufgabe der Regulierung, Spieler ins legale Glücksspiel zu kanalisieren, wird damit allerdings gefährdet. Durch die Übergangsfrist ergibt sich für in Europa lizenzierte Anbieter natürlich auch die kuriose Frage, warum sie sich an Lizenzbedingungen in Deutschland halten sollen, wenn sie hier gar keine Lizenz haben, sondern diese auf sich warten lässt.

legal und illegal, Zettel

Das Glücksspielgesetz ist in Kraft getreten, doch die Lizenzen stehen aus – daraus ergeben sich viele Fragen. (Bild: Pixabay/Ramdlon)

Fraglich ist zudem, was passiert, wenn sich ein Anbieter, der sich in der rechtlich fragwürdigen Übergangsfrist nicht an die geforderten Lizenzbedingungen hält, um eine Lizenz bemüht. Gilt die Nicht-Erfüllung der Bedingungen einer Lizenz, die es noch gar nicht gibt bzw. die noch nicht erteilt wurde, als Ausschlussgrund? Oder ist dies dann als diskriminierend zu werten und könnte somit eine Klagewelle hervorrufen und damit ultimativ den gesamten Lizenzierungsprozess zum Stillstand  bringen?

CasinoOnline.de: Im Merkblatt vom 17. November sind Details aufgeführt, die so nicht im Glücksspielstaatsvertrag stehen. Was bedeutet das aus Ihrer Sicht für die Anbieter? Eine Hilfestellung oder weitere Verzögerungen?

Lenzhofer: Entscheidend ist, dass rechtliche Sicherheit aus Sicht der Regulatoren mutmaßlich höher wiegt als die Frage der Zeit. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Glücksspielstaatsvertrag bestehen bleibt und nicht durch rechtliche Fehler „zerschossen“ werden kann. Bis die ersten Lizenzen kommen, wird es daher vermutlich noch dauern.

Grundsätzlich finde ich die Merkblätter wertvoll. Mit ihnen werden Fragen der Anbieter und der Spielelieferanten öffentlich beantwortet und es ist ein nach vorn gerichteter Prozess zu erkennen.

CasinoOnline.de: Im Merkblatt war von „durchschnittlich“ fünf Sekunden die Rede, es gab hierbei aber keine Angabe der Zeit, nach der der Durchschnitt zu berechnen ist, richtig?

Neu ist im Merkblatt die Spezifizierung des § 22 a Abschnitt 3 des GlüStVes. Während es im Glücksspielstaatsvertrag heißt:

„Ein Spiel muss durchschnittlich fünf Sekunden dauern. Ein Spiel beginnt mit der Erklärung im Sinne des Absatzes 4 Satz 1 und endet mit der Anzeige des Ergebnisses.“

Enthält das Merkblatt den Zusatz:

„Der Erlaubnisinhaberin sind maximal 120 entgeltliche Spiele in 10 Minuten möglich. Kürzere Spieldauern unter fünf Sekunden können während des Spiels auch durch das Spiel verlängernde Spielerschutzvorkehrungen wie Suchthinweise oder Ähnliches ausgeglichen werden. Ausdrücklich nicht gestattetet ist das Überbrücken von Zeitanteilen durch eigene Werbemaßnahmen oder Werbemaßnahmen von Dritten sowie nicht suchtpräventive Filmsequenzen, unentgeltliche Spiele und Spielformen oder ähnliche Angebote.“

Lenzhofer: Genau, nun wird spezifiziert, dass es durchschnittlich fünf Sekunden über eine Zeitperiode von zehn Minuten sein müssen.

Dabei ist natürlich fraglich, wie die Einhaltung durch den Regulator geprüft werden wird. Wird jedes Spiel für zehn Minuten gespielt und mit der Stoppuhr gemessen, oder reicht eine genaue Erklärung, wie diese 5 Sekunden erreicht werden?

CasinoOnline.de: Im Merkblatt sind „unentgeltliche Spiele und Spielformen oder ähnliche Angebote“ ausgeschlossen. Was bedeutet das genau für die Gestaltung der Spiele?

Ich halte diese Angabe für relativ eindeutig. So ist zum Beispiel ein Free-Spin nicht als gratis bzw. “unentgeltlich” anzusehen.

Ein Free-Spin ist immer eine Extra-Runde in einem entgeltlichen Spiel. Nach meiner Annahme kann der Satz damit wie folgt ausgelegt werden: Einen Free-Spin, Re-Spin oder Bonus-Spin kann der Spieler nicht unentgeltlich erhalten, weil er vorher immer zahlen muss, um eine derartige Extra-Spielrunde zu erhalten.

Schild mit Aufschrift "Free Spin"

Ein Free Spin ist Bestandteil eines entgeldlichen Spiels. (Bild: Flickr/Marcin Wichary)

Diese Extra-Spielrunden sind also aus Game-Design-Sicht als Teil eines einzigen Spiels zu sehen. Nun ist die Hoffnung, dass der Regulator das übliche Wording der Branche kennt und hier keine Fehlinterpretationen entstehen zwischen zum Beispiel einem “Free Spin” und einem “unentgeltlichen” Spin.

CasinoOnline.de: Interessante Informationen stellt außerdem der Punkt 1 f des Merkblattes bereit. Dieser besagt: „Spielgestaltungen, bei denen das Vielfache des Einsatzes als Gewinn im Laufe des Spieles variiert, sind unzulässig.“

Lenzhofer: Ich denke, es bedeutet, dass variable Ausschüttungsquoten nicht erlaubt sind. So etwas gibt es zum Beispiel, wenn ein Geschicklichkeitsfaktor mit dabei ist. Auch Ausschüttungsquoten, die mit einer Von-bis-Spanne angegeben sind, sind demnach nicht erlaubt. Es gibt nicht viele Spiele, die betroffen sind, aber es ist natürlich gut zu wissen.

CasinoOnline.de: Wie Sie in einem Beitrag auf LinkedIn hervorheben, weist das Landesverwaltungsamt darauf hin, dass die Einhaltung der Anforderungen des § 22 a GlüStV nicht durch ein Zertifikat nachgewiesen werden müssten. Was bedeutet das für die Praxis?

Lenzhofer: In Europa sind Zertifikate auf B2B-Ebene üblich. Der Markt wird sich in Deutschland dahingehend sicher selbst regulieren. Ich gehe davon aus, dass ein normaler Anbieter trotzdem Zertifikate vom Spielehersteller verlangen wird, um sich in Bezug auf z.B. die Ausschüttungsquote abzusichern.

Ob die Ausschüttungsquote eines Spiels korrekt ist, kann ein Anbieter nur schwer kontrollieren ohne Zertifikat, denn um die Ausschüttungsquote selbst erkennen zu können, sind alle Anbieter eigentlich zu klein – keiner erreicht bei jedem angebotenen Spiel die Milliarden an Drehungen, die notwendig sind, um in die Nähe der letzten Komma-Stellen der mathematischen Ausschüttungsquote zu kommen. Durch den international üblichen Zertifizierungsprozess ist jedoch gewährleistet, dass die Auszahlungsquote stimmt.

Stempel, Siegel

International übliche Zertifikate stellen sicher, dass die Ausschüttungsquote stimmt. (Bild: Pixabay/foturo)

Zertifizierer machen jedoch weitaus mehr, als nur den Zufallsgenerator und Ausschüttungsquoten zu testen. Sie testen zum Beispiel auch den Quellcode und stellen sicher, dass nachträgliche Veränderungen im Quellcode nachvollziehbar bzw. gar nicht erst möglich sind. Damit minimieren sie die Manipulationsfähigkeit.

Ein Anbieter wird sich daher wahrscheinlich dennoch Zertifikate besorgen und diese Lücke füllen. Dass der Regulator ausdrücklich darauf hinweist, dass Zertifikate für die Lizenzierung nicht erforderlich sind, halte ich allerdings für einen Fehler.

CasinoOnline.de: Ist die Arbeit des Regulators nicht sogar schwieriger, wenn er auf Zertifikate verzichtet?

Lenzhofer: Ein wenig, aber nicht sehr viel. Es ist davon auszugehen, dass sich der Regulator die einzelnen Spiele anschauen wird, fraglich ist aber, inwiefern hier individuelle Einschätzungen statt einheitlicher Regelungen eine Rolle spielen könnten.

Generell wäre auch ein evidenzbasierter wissenschaftlicher Diskurs statt politischer Vorstöße von Vorteil. Denn auch ohne Regulator, der Spielsucht eindämmen soll, ist nach offiziellen BZGA-Berichten von 2019 das pathologische Spielverhalten in den vergangenen Jahren in Deutschland zurückgegangen. Evidenzen, die relativ einfach zu ermitteln sind, wären der einzige Weg zu sehen, inwiefern das (Online-) Glücksspiel in Deutschland tatsächlich als „gefährdend“ für die Bevölkerung zu betrachten wäre und welche Schlüsse man daraus ziehen sollte. Ich hoffe sehr, dass es solche wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht erst im Jahr 2023 geben wird, während sich die Branche seit de-facto 2020 an wohl politisch motivierten Parametern kaputt-reguliert und so dem Sinn und der Motivation des GlüStv entgegenläuft.

Casinoonline.de: Vielen Dank für Ihre Zeit und den interessanten und aufschlussreichen Einblick in dieses Thema, das uns aller Wahrscheinlichkeit nach auch weiterhin beschäftigen wird.

Fazit:

Aktuell ist es nicht absehbar, wann tatsächlich mit der Erteilung der ersten Lizenzen für virtuelle Automatenspiele zu rechnen ist. Spannend dürfte bleiben, ob weitere Merkblätter vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt und mit ihnen nähere Spezifizierungen zu den Regelungen folgen werden. Bis tatsächlich die ersten Lizenzen wirklich vorliegen, dürfte es für Anbieter jedoch schwierig sein, deren Erteilung realistisch in ihre Zeitplanung für das nächste Jahr mit einzubeziehen.