Freitag, 11. Oktober 2024

Irische Lottogewinnerin will Lottogesellschaft wegen schlechter Beratung verklagen

Lottokugeln

Ein Lottogewinn von 3,3 Mio. Euro im Jahr 2011 brachte einer Frau aus dem irischen Athlone nicht nur Glück. Statt ihr Lottoglück genießen zu können, geriet Mary Walsh in einen jahrelangen Gerichtsstreit mit ihrem Stiefsohn, David Walsh, der schließlich 2017 mit Erfolg einen Anteil des Geldes einklagen konnte.

Wie die Irish Times am Donnerstag berichtet hat [Seite auf Englisch], plane die Frau nun, ihrerseits gegen die damalige Lotteriegesellschaft, die An Post National Lottery Company (APNLC), zu klagen.

Diese habe sie nach ihrem Gewinn falsch beraten und somit den Grundstein für den Streit mit ihrem Stiefsohn gelegt. Frau Walsh habe sich damals nach ihrem Gewinn erkundigt, wie sie ihr Geld mit Familienmitgliedern teilen könne, ohne dass gesonderte Steuern anfallen würden.

Seit der Gründung der irischen Nationallotterie im Jahr 1987 hielt bis Februar 2014 die Lotteriegesellschaft An Post National Lottery Company die Lizenz für den Betrieb der staatlichen Lottospiele und Rubbellose. Infolge Irlands Finanzkrise beschloss die Regierung jedoch 2013, die Lizenz für 20 Jahre neu auszuschreiben. Für 405 Mio. Euro erwarb schließlich die Premier Lotteries Ireland die Rechte an der Lotterie und betreibt diese noch heute. Nach Verlust der Lizenz entschied sich die APNLT 2014 zur Geschäftsaufgabe.

Die Lotteriegesellschaft habe ihr erklärt, dass der Gewinnschein dazu nicht nur von ihr selbst, sondern auch von den Personen, die sie beschenken wolle, unterschrieben werden müsse.

Dies habe jedoch zur Folge gehabt, dass rein rechtlich jedem der Unterschreibenden der gleiche Anteil am Gesamtgewinn zugestanden habe. In ihren Fall habe sie fünf Familienmitglieder, einschließlich ihres Stiefsohns, unterschreiben lassen.

Zu viel Zeit seit Gerichtsurteil vergangen

Vor Gericht habe sie nicht beweisen können, dass sie ursprünglich die einzige Ticketinhaberin gewesen sei. Das Gericht habe daher entschieden, dass sie ihrem Stiefsohn seinen Anteil von 560.000 Euro übergeben müsse. Die anderen Beschenkten scheinen nicht auf ihre „rechtmäßigen Anteile“ bestanden zu haben.

Fast vier Jahre später habe sie nun beim obersten Zivil- und Strafgericht einen Antrag gestellt, Anklage gegen die ehemalige Lotteriegesellschaft erheben zu dürfen. Ihre Erfolgschancen seien jedoch gering.

Der Rechtsvertreter des ehemaligen Unternehmens, Garret Byrne, sagt:

Der Antrag auf Erlaubnis zur Anklageerhebung gegen das Unternehmen hätte gestellt werden müssen, als die Gerichtsverhandlung 2016 begonnen hatte. Frau Walsh kann nicht im Nachhinein gegen das Unternehmen klagen.

Sollte wider Erwarten doch Anklage erhoben werden, sei ein Ausgang zu Gunsten der Klägerin überaus unwahrscheinlich.