Dienstag, 16. April 2024

Spielsucht – italienischer Priester verzockt über 500.000 Euro

Würfel und Spielchips|Kirche

Würfel und Spielchips

Die Spielsucht wurde dem Priester zum Verhängnis (Bild: Pixabay)

Mit einem außergewöhnlichen Fall der Unterschlagung musste sich diese Woche ein italienisches Gericht beschäftigen, denn ein italienischer Priester hatte über eine halbe Million Euro für seine Spielsucht verzockt.

Der 48-jährige Pfarrer Flavio Gobbo stand vor Gericht, weil er Gelder seiner Kirchengemeinde aus dem Bistum Treviso veruntreut hatte, um seine Spielleidenschaft zu finanzieren. Dies berichteten italienische Medien unter Berufung auf die örtliche Katholische Kirche.

Geständnis und Therapie-Absicht verringern das Strafmaß

Der Priester bekannte sich vor dem Gericht der Unterschlagung umfassend schuldig. Aufgrund des Geständnisses und der gezeigten Reue wurde er dafür von den Richtern zu einer vergleichsweisen milden zweijährigen Haftstrafe verurteilt.

Darüber hinaus muss sich Pfarrer Flavio Gobbo einer Spielsucht-Therapie unterziehen. Die Vereinbarung sieht zudem vor, dass er das unterschlagene Geld schrittweise zurückzahlt.

All dies geschieht mit dem Segen der katholischen Kirche, denn wie das Bistum Treviso mitteilte, sei der Priester im Gebet zu dem Entschluss gekommen, in naher Zukunft zu seiner ehemaligen Arbeit als Pfarrer zurückzukehren.

Die Diözese von Treviso ließ in einer Erklärung verlauten:

„Auf seinem langen und verschlungenen Weg hat Vater Flavio im Gebet derart viel Unterstützung in seinen Glauben gefunden, sodass er bald in seine Rolle als aktiver Priester zurückkehren wird.“

Die Veruntreuung liegt bereits einige Zeit zurück, denn schon im Oktober 2016 hatte Flavio Gobbo unter den Eindrücken der Unterschlagung sein Amt als Pfarrer in Spinea, einer kleinen Gemeinde in der Nähe von Venedig, niedergelegt.

Die damalige Erklärung der örtlichen Kirchengemeinde lautete, dass der Mann unter Erschöpfungserscheinungen leide und sein Amt aus diesem Grunde vorerst ruhen ließe. Die ganze Wahrheit kam erst im Zuge der Gerichtsverhandlung ans Licht.

Das Glücksspiel erfreut sich in Italien überaus großer Beliebtheit. Die Geldeinsätze pro Kopf der Bevölkerung gehören zu den Top-5 weltweit, und der Umsatz der Branche lag 2016 bei gut 96 Milliarden Euro. Das macht das Land zu einem der wichtigsten Glücksspielmärkte Europas und der Welt.

Veruntreuung von Kirchengeldern kein Einzelfall

Kirche

Auch Kirchen von Spielsucht betroffen (Bild: Pixabay)

Es ist nicht der erste Mal, dass ein kirchlicher Vertreter in dieser Form auffällig wurde. Erst im letzten Januar wurden in den USA ein Monsignore verurteilt, der eine halbe Million US-Dollar veruntreut und verspielt hatte.

Das Geld war eigentlich für die Versorgung alter und zurückgetretener Priester in einer Seniorenresidenz der Diözese Philadelphia gedacht, doch der ehemalige Direktor der Einrichtung veruntreute über neun Jahre hinweg immer wieder hohe Summen.

Das Geld diente dazu, seine Besuche in Spielcasinos zu finanzieren. Allerdings unternahm der Mann darüber hinaus teure Reisen nach Übersee, bezahlte exklusive Dinners und kaufte Tickets für hochpreisige Sportevents.

Der 78-jährige ehemalige Leiter Dombrow arbeitete seit Jahrzehnten für die Kirche und war vor allem aufgrund seines großen Engagements äußert angesehen und beliebt. Die Schattenseite seines Wirkens trat erst vor Gericht zutage, als seine Spiel- und Alkoholprobleme thematisiert wurden.

Der Mann legte ein umfassendes Geständnis ab und sagte zu, die Gesamtsumme von 533.000 US-Dollar soweit möglich zurückzuzahlen. Der Richter verurteilte ihn dafür zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten.

Eine milde Strafe angesichts eines möglichen Strafmaßes von bis zu zweieinhalb Jahren für derartige Vergehen. Doch die Reue und gelobte Besserung stimmten sowohl das Gericht als auch seinen kirchlichen Arbeitgeber gütig.

So wurde Dombrow während der Verhandlung vom Erzbischof der Diözese und weiteren hohen Kirchenmitgliedern unterstützt. Trotz des Diebstahls ist er dort weiterhin als Priester beschäftigt und genießt Wohnrecht in der Residenz. Nur mit finanziellen Aufgaben wird er schon lange nicht mehr betraut.