Mittwoch, 24. April 2024

Japanischer Unternehmer Kamori wegen Casino-Bestechung verurteilt

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Am Freitag ist der japanische Unternehmer Kimihito Kamori von einem Gericht zu einer zehnmonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Der ehemalige Geschäftsführer und Inhaber einer Tourismusagentur wurde für schuldig befunden, den Politiker Tsukasa Akimoto bestochen zu haben, um Unterstützung bei der Bewerbung um eine japanische Casino-Lizenz zu erhalten.

Wie Toshihiko Niwa, leitender Richter am Bezirksgericht in Tokio, feststellte, habe der inzwischen 77-jährige Kamori im Auftrag des chinesischen Glücksspielanbieters 500.com Akimoto kontaktiert. Dabei sei es darum gegangen, die Chancen für die Erteilung einer Lizenz zum Betrieb eines der künftigen integrierten Casino-Resorts in Japan zu erhöhen.

Der Abgeordnete Akimoto war als Staatsminister jahrelang in verantwortungsvoller Rolle für die bevorstehende Legalisierung von Casino-Resorts in Japan tätig. Ihm wird in Tokio derzeit der Prozess gemacht. Dem 48-jährigen Politiker wird unter anderem vorgeworfen, von dem Casino-Betreiber 500.com Bestechungsgelder in Höhe von 7,6 Mio. Yen (umgerechnet 62.000 Euro) angenommen zu haben.

Nach Erkenntnissen des Gerichts sei es jedoch nicht nur bei der Überweisung von Bestechungsgeldern durch Kamori geblieben. So habe der damalige CEO der Kamori Kanko Co.-Agentur im Jahr 2018 gemeinsam mit zwei Managern von 500.com Akimoto eine teure Reise bezahlt.

Einladung zu teuren Urlaubsreisen

Um gute Stimmung für 500.com zu machen, seien der Politiker und seine Familie damals in die Urlaubsregion Rusutsu auf Japans Nordinsel Hokkaido eingeladen worden. Die Kosten in Höhe von 760.000 Yen (6.200 Euro) habe das Trio übernommen, so Richter Niwa. Zudem seien Akimoto Reisen ins chinesische Shenzhen sowie in die Glücksspielmetropole Macau finanziert worden.

In seiner Begründung verurteilte Niwa das Verhalten des Angeklagten:

Kamoris Handlungen haben das Vertrauen der Menschen [in die Politiker, Anm. der Redaktion] ernsthaft untergraben.

Zur Verteidigung brachten Kamoris Anwälte vor, dass ihr Mandant lediglich den Anweisungen von 500.com gefolgt sei. Aus diesem Grund baten sie das Gericht darum, von einer Gefängnisstrafe abzusehen.

Richter Niwa ließ sich von den Argumenten des Angeklagten jedoch nicht überzeugen. Stattdessen verurteilte er den Geschäftsmann zu der Haftstrafe. Ins Gefängnis muss Kamori allerdings nicht, da die Strafe für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.