Samstag, 12. Oktober 2024

Schweiz: Kanton Zug lanciert Online-Portal für Lotterie­fonds- und Sport­fonds-Gesuche

Swisslos Lottoschein Hände

Der Schweizer Kanton Zug will die Beantragung von Unterstützungsgeldern für seinen Lotteriefonds und Sportfonds vereinfachen. Die aus dem Glücksspiel stammenden Einnahmen sind für das Allgemeinwohl bestimmt und können von Organisationen, Verbänden und Unternehmen beantragt werden. Die Sicherheitsdirektion des Kantons erklärte am Donnerstag, dass dies ab kommendem Jahr online erfolgen könne.

So sollen Antragsteller ab 1. Januar 2022 ihre Gesuche für Beiträge aus den beiden Fonds auf einem neu eingerichteten Online-Portal stellen. Durch diese Maßnahme wolle der Kanton sein E-Government stärken und papierarme Prozesse unterstützen.

In einer Mitteilung der Sicherheitsdirektion heißt es:

Papierversand, E-Mail-Verkehr oder Briefpost sind nicht mehr nötig. Nun kann der gesamte Prozess von der Einreichung des Gesuchs und der Unterlagen über die Bearbeitung und Korrespondenz bis hin zum Entscheid elektronisch abgewickelt werden. (…) Dieser vollständig digitalisierte Prozess erleichtert damit die Handhabung sowohl für die Gesuchstellenden als auch für die Verwaltung.

Jährlich erhalte die Behörde rund 1.100 Gesuche. Deren Bearbeitung werde durch die Online-Anwendung erheblich verbessert. Die Antragstellung werde zugleich vereinfacht, da es für die Betreffenden nur noch einen zentralen Einstiegspunkt gebe.

Die Verteilung ihrer Gesuche an die jeweiligen Fachstellen erfolge automatisch. Inhaltlich ändere sich nichts, denn die Zuständigkeiten zur Prüfung der Gesuche blieben gleich.

Den Antragstellern bleibt zudem keine Wahl, ob sie das neue Angebot annehmen möchten. Laut Behörde soll die digitale Abwicklung künftig der einzig mögliche Prozess sein, um an die gewünschten Fördergelder zu gelangen.

Millionensummen für das Allgemeinwohl

Jährlich unterstützt der Kanton Zug den guten Zweck mithilfe seiner Millioneneinnahmen aus dem Glücksspiel. Zwei Drittel des Zuger Anteils am Reingewinn des Glücksspielanbieters Swisslos sind für den Lotteriefonds bestimmt. Aus diesem werden wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Zwecke im Kanton finanziert.

Der Kanton Zug ist Genossenschaftsmitglied des Lotto- und Sportwetten-Anbieters Swisslos. Die 1937 gegründete Swisslos Interkantonale Landeslotterie bietet im Auftrag der Kantone der Deutschschweiz sowie des Kantons Tessin Glücksspiel an. Im vergangenen Jahr erzielte Swisslos mit Lotterien und Sportwetten Bruttospielerträge in Höhe von 620 Mio. CHF (587 Mio. Euro).

Das restliche Drittel der Einnahmen fließt dem Sportfonds zu, der dem Gemeinwohl dienende Sport-Aktivitäten unterstützt. Dazu zählt insbesondere der Breitensport.

Daneben können Sportvereine und -verbände durch Jahresbeiträge gezielt gefördert werden. Zusätzlich subventioniert der Sportfonds die Sportinfrastruktur in dem Kanton. An diesem System werde auch weiterhin festgehalten, so die Behörde.