Mittwoch, 24. April 2024

Klage gegen Lootboxen in ArcheAge: Entwickler zahlt Entschädigung

ArcheAge

Der US-amerikanische Entwickler des Online-Rollenspiels ArcheAge, Trion Worlds, hat sich zur Zahlung von 420.000 US-Dollar Schadensersatz bereiterklärt. Einige Spieler hatten das Studio im Jahr 2015 wegen irreführender Werbung und Lootboxen verklagt.

Bonus statt echtem Rabatt gezahlt

Die Spieler hatten geklagt, weil Abonnenten im Echtgeld-Shop einen Rabatt in Höhe von 10 Prozent auf ihre Einkäufe angeboten bekamen. Dieser wurde jedoch nie gewährt.

Weil der Entwicklungsaufwand zu hoch sei, so erklärte Trion Worlds damals, gewähre man den Abonnenten stattdessen einen Bonus von 10 Prozent auf die Credits. Einige der Spieler sahen die Credits jedoch nicht als adäquaten Ersatz an. Bei dem nicht eingehaltenen Versprechen handele es sich somit um irreführende Werbung.

Lootboxen als virtuelle Lotterie

Der zweite Teil der Klage bezog sich auf die Lootboxen. Diese seien nach Ansicht der Kläger als illegale Lotterie anzusehen, denn selbst wer viel für die Lootboxen bezahle, bekomme nur wenige Items und die Chance auf wertvolle virtuelle Gegenstände sei ausgesprochen gering.

Die Spieler warfen dem Studio Trion Worlds vor, mit dieser virtuellen Lotterie gegen die Gesetze Kaliforniens, spezifisch den California’s Consumers Legal Remedies Act, das Unfair Competition Law und das False Advertising Law, zu verstoßen.

Nachdem sich Spieler seit Jahren über die hohen Preise und die Lootboxen in ArcheAge beschwerten, kündigte Trion Worlds im August 2019 an, als Alternative zum Online-Rollenspiel eine Buy-to-Play-Version auf den Markt zu bringen. Das seit Oktober erhältliche Spiel bietet Zugang zu allen Spielinhalten, die in den fünf Jahren zuvor für ArcheAge entwickelt wurden. Je nach Kaufkategorie erhält der Spieler wertvolle Pakete mit virtuellen Gegenständen.

Im Rechtsstreit um die irreführende Werbung und die Lootboxen hat sich ein Versicherer von Trion Worlds bereiterklärt, einen Schadensersatz in Höhe von 420.000 US-Dollar zu zahlen. In der Vergleichsvereinbarung [Seite auf Englisch] wird gleichwohl weiterhin betont, dass sich das Studio keines Fehlverhaltens schuldig bekenne:

„Der Beklagte bestreitet alle in der Klage geltend gemachten Ansprüche. Der Beklagte bestreitet auch alle Vorwürfe eines Fehlverhaltens und der Haftung in dieser Klage.“

Obwohl Spielentwickler immer wieder wegen des Einsatzes von Lootboxen verklagt werden, spricht sich das Europäische Forum der Glücksspiel-Regulierungsbehörden (GREF) bisher gegen deren Regulierung aus. Gleichwohl werden die Lootboxen von den Herstellern zunehmend aus den Spielen entfernt.