Freitag, 26. April 2024

Krefeld sagt der Ausbreitung von Wett­büros den Kampf an

Rathaus Krefeld Krefeld will Wettbüros einschränken (Bild: krefeld-entdecken.de)

Wie in vielen anderen Regionen Deutschlands klagen auch in Nordrhein-Westfalen Verwaltungen und Spielerschützer über die stetige Zunahme von Wettbüros im Stadtbild vieler Gemeinden. Die Stadt Krefeld will dem Öffnen immer neuer Sportwetten-Shops und anderer Vergnügungsstätten durch Änderung des Bebauungsplanes nun einen Riegel vorschieben.

Trading-Down-Effekt durch Wettbüros?

Einem Bericht der Rheinischen Post (RP) zufolge sei in den vergangenen Jahren eine zunehmende Umnutzung von Gastronomiebetrieben in Wettbüros zu beobachten gewesen. Diese Entwicklung werde von den Stadtoberen als äußerst kritisch betrachtet.

Grund für die Ablehnung ist die mit Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Wettbüros oder auch Erotikbetrieben häufig in Verbindung gebrachte Verschlechterung des Stadtbildes. Die vor allem in den Abend- und Nachtstunden besuchten Geschäfte führten demnach zu einem Trading-Down-Effekt. Dieser bewirke, dass sich viele bisherige Kunden abwendeten, in Folge Geschäfte schließen müssten und sich der existierende Leerstand weiter vergrößere. Auf diese Weise werde nach Ansicht von Stadtplanern eine nur schwer umkehrbare Negativentwicklung ganzer Stadtviertel in Gang gesetzt.

Einen Ausweg sieht die Stadtverwaltung in der Änderung des Bebauungsplanes für einzelne Straßenzüge im Zentrum Krefelds. Als Grundlage diene dem RP-Bericht zufolge das seit dem Jahr 2017 geltende Vergnügungsstättenkonzept. Dieses sehe „einen Ausschluss von Wettbüros als störende Vergnügungsstätten aus dem Glücksspielbereich im Hauptzentrum sowie an den städtebaulich-sensiblen Wallanlagen vor“.

In dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans heißt es nun:

Um den städtebaulichen Konflikt zu bewältigen, soll der vollumfängliche Ausschluss von Vergnügungsstätten aus dem Glücksspiel- und Erotikbereich im Sinne einer Klarstellung in den entsprechenden Bebauungsplänen neu festgesetzt bzw. ergänzt werden.

Der Entwurf liegt bis zum 4. April 2022 im Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung des Oberbürgermeisteramts der Stadt Krefeld zur Einsicht aus. Innerhalb dieser Frist wird Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt, eine Stellungnahme zum Sachverhalt abzugeben.

Sollten zum Fristende keine wirksamen Einsprüche vorgebracht werden, könnte die Umsetzung des Bebauungsplanes in die Wege geleitet werden. Allerdings ist zu erwarten, dass betroffene Betreiber gegen die Pläne der Stadtverwaltung juristisch vorgehen werden.

Damit bliebe es den Gerichten überlassen, eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplanes zu treffen. Somit ist es derzeit alles andere als sicher, ob die Stadt Krefeld ihrem Ziel, der Reduzierung von Wettbüros im Stadtbild, näherkommen wird.