Donnerstag, 10. Oktober 2024

Österreich: Lückenhafte Gesetzgebung lässt illegales Glücksspiel ungestraft

Flagge Österreich

Das österreichische Finanzministerium hat innerhalb einer Woche vier illegale Glücksspielstätten ausgehoben und Strafen in Höhe von insgesamt 500.000 Euro verhängt. Allerdings würden die Strafen selten bezahlt und in der Regel gebe es kaum Konsequenzen für die Betreiber, berichtete die Kronen Zeitung am Donnerstag.

Der Grund dafür seien Lücken in der Gesetzgebung. Diese seien den Betreibern der illegalen Spielhallen bekannt und würden entsprechend genutzt, äußerte sich ein Kenner der Szene der Kronen Zeitung gegenüber.

Das Geschäft mit dem illegalen Glücksspiel in Österreich boomt

Seit Beginn der Corona-Pandemie seien aktuellen Zahlen des Finanzministeriums zufolge 608 Kontrollen durchgeführt und 60 Strafbescheide ausgestellt worden. Die Gesamtsumme an verhängten Geldstrafen betrage rund vier Millionen Euro.

Der Lockdown habe die Situation noch verschärft, da den Spielern derzeit keine legalen Alternativen zur Verfügung stünden, erklärte Roman Neßhold vom Salzburger Institut für Spielsucht und Abhängigkeit. Um die Kriminalität effizient zu bekämpfen, sollte das Kleine Glücksspiel legalisiert werden.

Illegales Glücksspiel und die Tricks der Betreiber

Christian Eichinger von der Salzburger Landespolizeidirektion erklärt, dass die Betreiber der illegalen Spielstätten sich genau in der Gesetzgebung auskennen würden und so auch wüssten, wie sie den Zahlungen der Geldstrafen entgehen könnten.

Eichinger führt aus:

Pro Glücksspiel-Gerät liegt der Strafrahmen zwischen 1000 und 60.000 Euro. Im Wiederholungsfall geht es bei 3.000 Euro los.

Wenn etwa ein Betreiber 12 Geräte aufgestellt habe, summiere sich die Strafe auf einen sechsstelligen Betrag. Allerdings zahle diese Strafen niemand. Das Problem liege in der Tatsache, dass es keine Ersatzfreiheitsstrafe gebe und die Behörden auf § 16 des Verwaltungsstrafgesetzes ausweichen müssten.

Dieser besage aber, dass eine Freiheitsstrafe den Zeitraum von zwei Wochen nicht übersteigen dürfe. In diesem Falle müsse die Haftstrafe basierend auf dieser Regelung berechnet werden.

Dies bedeute, bei einer Geldstrafe von 3.000 Euro müsse der Betroffene 12 Stunden Freiheitsstrafe verbüßen. Zum Vergleich: Erhält ein alkoholisierter Autofahrer eine Geldstrafe in dieser Höhe, müsse er mit mehreren Wochen Ersatzhaft rechnen.

Darüber hinaus würden auch Tricks angewandt, wie sogar die Haftstrafe umgangen werden könne, zum Beispiel durch die Vorlage eines Attests, das Haftunfähigkeit bescheinige.

Auch würden Strohmänner eingesetzt, um die Verfolgung der Initiatoren zu erschweren. So seien die Betreiber meist Wiederholungstäter und Arbeitslose. Hier bedürfe es einer Änderung in der Gesetzgebung, erklärt Eichinger.