Donnerstag, 18. April 2024

Online Glücksspiel in Deutschland: Ungehinderter Zugang für Minderjährige?

Junge Frau hält Smartphone

In Deutschland gilt: „Glücksspiel – nur ab 18“. Online scheint diese Regelung jedoch keine Anwendung zu finden. Dies zumindest belegen aktuelle Erkenntnisse der Verbraucherzentrale Bayern. Bei fünf von fünf getesteten Anbietern von Online Glücksspiel war es den Marktwächtern möglich, Geld einzuzahlen und Wetten zu platzieren, ohne dass das bei der Anmeldung angegebene Alter überprüft wurde.

Anmeldung ohne Altersverifizierung

Wie die Verbraucherzentrale Bayern in einer auf den 16. Januar datierten Pressemitteilung erklärt, können Minderjährige in Deutschland ungehindert Online Glücksspiel Angebote nutzen.

Das Marktwächterteam der gemeinnützigen Organisation hatte im vergangenen Herbst fünf große Online Glücksspiel Plattformen unter die Lupe genommen. Mit ernüchterndem Ergebnis:

Keiner der getesteten Betreiber habe eine Verifizierung der bei der Anmeldung getätigten Altersangabe gefordert.

Seit dem 1. Januar 2020 sind Online Sportwetten Angebote in Deutschland offiziell lizenzpflichtig. Nach Angaben des zuständigen Regierungspräsidiums Darmstadt befinden sich derzeit 11 Anbieter im Lizenzverfahren.

In der Bewerbung um eine der Konzessionen verpflichtet sich der Betreiber unter anderem, Identifizierungstechniken einzusetzen, die Minderjährige vom Spiel um Echtgeld im Internet ausschließen.

Fünf Anbieter im Test

Im Test hatten sich die Verbraucherschützer bei den Online Glücksspiel Plattformen bet-at-home.com, betsafe.com, bet3000.de, sports.bwin.com und tipico.de registriert.

Bei der Anmeldung habe es zwar Voreinstellungen zur Begrenzung des Mindestalters gegeben, die Angabe sei aber im Weiteren nicht überprüft worden. Dies bedeute, dass es auch Minderjährigen möglich sei, Konten bei den Online Glücksspielanbietern anzulegen.

Auch das Tätigen von Einzahlungen und Platzieren von Wetten stelle keine Schwierigkeit dar. Mittels anonym im Einzelhandel erworbener Paysafe-PINs hätten die Tester Transaktionen durchführen können.

Kontrolle erst bei Auszahlung?

Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern betont, dass den Betreibern der Seiten durchaus technische Mittel zur effektiven Prüfung der Altersangabe zur Verfügung stünden. Diese kämen jedoch erst im Kontext der Gewinnausschüttung zum Einsatz:

Es entsteht somit die absurde Situation, dass ein Minderjähriger ungehindert Zugang zu allen Angeboten erhält und auch Geld einsetzen kann, eine Ausschüttung wahrscheinlich aber verweigert wird. Die Anbieter kassieren also das Geld von Minderjährigen, schütten ihnen aber eventuell keine Gewinne aus.

Es bleibt abzuwarten, ob die Anbieter im Zuge der Lizenzvergabe in Bezug auf die Altersverifizierung auf ihren Seiten nachrüsten.