Samstag, 12. Oktober 2024

Ministerpräsidenten stimmen Vertragsentwurf zur Neuregulierung des Glückspiels zu

Nach langen Verhandlungen haben die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag für den geplanten neuen Staatsvertrag zur Glücksspielregulierung gestimmt. Der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV) löst den bisherigen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ab, der im Jahr 2011 verabschiedet worden war.

Viele Länder waren mit den Regelungen des GlüStV unzufrieden. Glücksspiel blieb in der Folge Thema der Debatten. Schleswig-Holstein sah sich gar veranlasst, einen Sonderweg zu beschreiten und stellte einigen Online-Buchmachern und Online-Casinos Glücksspiellizenzen aus. Mit dem GlüNeuRStV wurde nun ein neuer Vertrag geschaffen, in dem alte Regelungen grundlegend überarbeitet wurden.

Regelungen im neuen Staatsvertrag

Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag sei Berichten zufolge ohne wesentliche Änderungen am zugrundeliegenden Vertragsentwurf verabschiedet worden.

Der GlüNeuRStV soll folgende Neuerungen umfassen:

  • Spieler sollen durch verschiedene Richtlinien geschützt werden, wie z. B. durch Algorithmen zur Früherkennung von problematischem Spielverhalten und durch die zentrale Erfassung von Spielern.
  • Online-Sportwetten sind zukünftig mit Einschränkungen erlaubt.
  • Für Online-Casinos gelten Einsatzlimits von 1.000 Euro monatlich.
  • Spieler dürfen nicht auf mehreren Webseiten gleichzeitig spielen.
  • Eine neue zentrale Glücksspielbehörde wird gegründet.

Erste Reaktionen aus der Branche

Erste Reaktionen auf den neuen Staatsvertrag kamen von Vertretern von Glücksspielanbietern und Dachverbänden.

Daniel Henzgen, der Geschäftsleiter des Glücksspielanbieters Löwen-Entertainment begrüßte, dass nun auch die Beteiligung von legalen Anbietern, die in Deutschland besteuert werden, am Markt ermöglicht würde. Jürgen Häfner, Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz, sei positiv gestimmt, dass die Illegalität auf dem Online-Markt nun eingedämmt werden könne.

Georg Stecker, Vorstandssprecher des Dachverbandes der Deutschen Automatenwirtschaft (DAW) äußerte sich folgendermaßen:

Dass bei der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels erstmals Qualitätskriterien zum Zuge kommen sollen, ist eine gute Nachricht für die legalen Spielangebote und den Spielerschutz. Eine komplette Abkehr von der verfehlten Regulierung nach quantitativen Kriterien ist aber ausgeblieben.

Stecker mahnte außerdem an, dass die Länder die qualitative Regulierung für die Umsetzung des Staatsvertrages nun konsequent weiterverfolgt müssten.

Und weitere kritische Stimmen meldeten sich zu Wort: So gibt Tobias Hayer, Suchtforscher an der Universität Bremen, zu bedenken, dass sich durch die Liberalisierung des Online-Marktes zwar neue wirtschaftliche Möglichkeiten ergäben, die in der Folge aber zur Erhöhung von Suchtgefahren führten.

Nach bisherigen Informationen soll der GlüStV seine Gültigkeit bis Dezember 2028 behalten. Anschließend können die Länder erneut entscheiden, ob sie weiterhin Teil der Vereinbarung sein wollen.