Freitag, 26. April 2024

Mordversuch in Bäckerei: Spielsucht als Tatmotiv?

Landgericht Hagen Aussenansicht

Eine ehemalige Bäckerei-Filialleiterin muss sich vor einem Hagener Gericht wegen Unterschlagung und versuchten Mordes verantworten. Die 48-Jährige soll im vergangenen November versucht haben, eine 19-jährige Kollegin zu töten. Hintergrund für die Tat könnten Schulden aufgrund einer Spielsucht gewesen sein.

Brutale Attacke in Bäckerei

Im Fall eines brutalen Angriffs auf eine 19-jährige Bäckereiangestellte scheint das Motiv noch immer im Dunkeln zu liegen. Der mutmaßliche Mordversuch wird seit Mitte Mai vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Hagen verhandelt.

Die Anklage geht davon aus, dass die beschuldigte 48-Jährige ihre Kollegin habe töten wollen, um eigene Entnahmen aus der Kasse zu vertuschen. Diese, so die bisherige Vermutung, seien wegen Spielschulden der Frau erfolgt.

Am 18. November 2019 fanden Kunden das Opfer blutüberströmt in einer Bäckerei im Iserlohner Stadtteil Letmathe auf. Die junge Frau hatte sich in den Verkaufsraum geschleppt, nachdem sie zuvor in einem Hinterzimmer mit einem Messer von ihrer Vorgesetzten schwer verletzt worden war. Das Leben der 19-Jährigen konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden.

Der Spielsucht-Ansatz könnte nun ins Wanken geraten. Am Montagvormittag sagte eine Ärztin der psychiatrischen Klinik aus, in der die Angeklagte nach ihrer Festnahme behandelt worden war. Die Medizinerin erklärte, dass die Krankenakte der Frau keinen Hinweis auf eine mögliche Abhängigkeit im Zusammenhang mit dem Glücksspiel enthalte.

Zwar seien während des stationären Aufenthaltes finanzielle Probleme zur Sprache gekommen. Eine mögliche Spielsucht sei jedoch nicht Thema gewesen.

Unfall oder Verdeckung einer Straftat?

Im Verlauf der Ermittlungen hatte die Angeklagte stets betont, dass es sich bei dem Vorfall um einen Unfall gehandelt habe. Während sie mit dem Messer hantiert habe, habe sie sich erschreckt und die Kollegin aus Versehen verletzt.

Die aufgrund der Schwere der Verletzungen hinzugezogene Kriminalpolizei war dieser Version nicht gefolgt, sondern hatte damals in einer Pressemitteilung erklärt:

Nachdem man anfänglich ein Unfallgeschehen nicht ausschließen konnte, ergaben die weiteren Ermittlungen der eingerichteten Mordkommission, dass es sich augenscheinlich um eine Vorsatztat handelt.

Bei ihrer Arbeit waren die Fahnder dann darauf gestoßen, dass die Filialleiterin kurz vor der Tat rund 2.000 Euro aus der Kasse der Bäckerei unterschlagen hatte.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie den Verdacht der illegalen Entnahme auf die 19-Jährige habe lenken wollen. Um nicht selbst in Verdacht zu geraten, habe sie sich dann entschlossen, die junge Frau zu töten.

Vor Gericht äußerte sich die Angeklagte bislang nicht zu den Vorwürfen. Der Prozess soll am 3. August fortgesetzt werden.