Dienstag, 23. April 2024

Zutritt zum Glücksspiel erst ab 21: Neues Spielhallengesetz für Niedersachsen verabschiedet

Landtag Hannover Niedersachsen Der Landtag von Niedersachsen hat ein neues Spielhallengesetz verabschiedet (Quelle:landtag-niedersachsen.de/Focke Strangmann)

Der Landtag in Hannover hat in seiner gestrigen Plenarsitzung mehrheitlich dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung spielhallenrechtlicher Bestimmungen zugestimmt. Das von der schwarz-roten Landesregierung eingebrachte Spielhallengesetz soll am 1. Februar in Kraft treten. Es sieht unter anderem vor, dass künftig nur noch Personen ab 21 und nicht wie bislang ab 18 Jahren Zutritt zu den Automaten-Spielstätten in Niedersachsen haben.

Spielhallengesetz in Niedersachsen: Ein emotionales Thema

Am 14. Dezember 2020 brachten die Fraktionen von SPD und CDU ihren Entwurf für ein neues Spielhallengesetz in Niedersachsen in den Landtag ein. Nun ist die Neuregelung, die rund 1.800 Spielstätten in dem Bundesland betreffen wird, beschlossene Sache.

Mit der Verabschiedung wurden die gesetzlichen Vorgaben für Automatenbetriebe aus dem niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag in ein eigenständiges Spielhallengesetz überführt.

Bernd Althusmann, Niedersachsens Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung erklärte in seiner abschließenden Erklärung, dass der Einigung auf den Gesetzentwurf „schwierige, intensive und anspruchsvolle“ Prozesse vorausgegangen seien. Er führte aus:

Glücksspielrecht wird mitunter emotional diskutiert. Kaum ein anderes Thema muss so viele Interessen zusammenbringen. (…) Mit dem Gesetzentwurf gelingt es, sowohl den Spielerschutz deutlich zu verbessern als auch die wirtschaftlichen Interessen der Branche zu berücksichtigen. Das Gesetz fordert der Branche vieles ab. (…) Niedersachsen ist das erste Bundesland, das ernst macht mit einer so weitgehenden und umfassenden Qualitätsoffensive.

Das Gesetz, so der Minister weiter, beschreite einen neuen Weg für Spielhallen in Deutschland, der Niedersachsen „gut zu Gesicht“ stehe. So sicherten die Vorgaben Beschäftigung und  erhöhten die Qualität der Glücksspiel-Angebote.

Strenge Vorgaben für Spielhallen-Betreiber

Künftig darf eine Spielhalle in Niedersachsen nur noch betreten, wer das 21. Lebensjahr vollendet hat. Zudem sind die Betreiber verpflichtet, Spieler leicht zugänglich auf die Möglichkeit der Selbstsperre hinzuweisen. Das Rauchen ist in den Spielstätten nicht mehr erlaubt. Hinzukommt eine obligatorische Sperrstunde zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens.

No-Smoking-Zeichen

Künftig gilt in den Spielhallen in Niedersachsen ein Rauchverbot (Quelle:unsplash.com/JJ Shev)

Die unentgeltliche Bewirtung von Spielhallen-Gästen ist künftig verboten. Dies gilt auch für Werbung für den Spielbetrieb bei der äußeren Gestaltung der Spielstätte. Auch ansonsten, so der Gesetzestext, habe sich „der öffentliche Auftritt (…) auf die Weise eines Branchenbucheintrags zu beschränken“.

Weiterhin dürfen Spielhallen keine Namen mehr tragen, die Bezeichnungen wie „Casino“ oder „Spielbank“ enthalten.

Änderungen im Lizenzierungsprozess

Weitere Änderungen betreffen die Lizenzierung von Spielhallen. So gilt künftig, dass Betreiber nur noch jeweils eine Betriebserlaubnis für ihre Spielstätten benötigen. Zuvor hatten sie sowohl eine Spielhallenkonzession als auch eine gesonderte glücksspielrechtliche Erlaubnis vorlegen müssen.

Vergeben wird die entsprechende Lizenz bei Erfüllung mehrerer Voraussetzungen. So ist künftig das Vorliegen eines Zertifikats einer Prüforganisation obligatorisch.

Weiterhin muss der Antragsteller eine Spielhallen-Sachkundeprüfung bestanden haben. Inhalte sind rechtlicher und fachlicher Natur. Auch das Personal mit Kundenkontakt muss umfangreiche Schulungen absolvieren.

Zur verpflichtenden Schulung des Spielhallen-Personals gehört auch eine „Unterrichtung zu Handlungskompetenzen im Umgang mit spielsuchtgefährdeten Personen“. Diese muss mindestens alle zweieinhalb Jahre aufgefrischt werden. Weitere Schulungsinhalte werden nach spätestens fünf Jahren wiederholt.

Sowohl Sachkunde-Prüfung als auch Mitarbeiter-Schulungen sollen bei der IHK Niedersachsen beheimatet sein.

Verbundspielhallen bleiben erlaubt

Zudem ermöglicht das neue Spielhallengesetz es Betreibern auch weiterhin, zwei Spielhallen in einem Gebäude oder Gebäudekomplex zu unterhalten. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern verzichtet Niedersachsen damit auf das Verbot der sogenannten Verbundspielhallen, das der Glücksspielvertrag in die Verantwortung der Länder legt.

Die bis Ende 2025 geltende Regelung soll aktuell etwa 270 Spielstätten und somit rund 800 Arbeitsplätze betreffen.

Das neue Spielhallengesetz wurde mit den Stimmen der schwarz-roten Regierung verabschiedet. Fraktionslose Abgeordnete sowie Mitglieder von Grünen und FDP hatten sich bei der Abstimmung enthalten. Ihnen waren die Vorgaben, die die Automaten-Industrie künftig in Niedersachsen zu erfüllen hat, wahlweise zu weit oder nicht weit genug gegangen.