Donnerstag, 25. April 2024

Bwin muss in den Niederlanden 350.000 Euro Strafe zahlen

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Die niederländische Glücksspielbehörde Kansspelautoriteit (Ksa) verhängte gestern gegen GVC Holdings eine Geldstrafe in Höhe von 350.000 Euro. Das Unternehmen soll Online Glücksspiele über die Webseite bwin.com in den Niederlanden angeboten haben.

Untersuchungen der Ksa sollen ergeben haben, dass die Niederländer für einen gewissen Zeitraum Zugang zu Online Spielen wie Roulette, Blackjack, Automatenspielen und Poker gehabt hätten. Insgesamt habe die Plattform mindestens 1.466 Casinospiele sowie rund 50.000 Sportwetten angeboten.

Dabei habe sich die Seite explizit an niederländische Spieler gerichtet, wie die Behörde verlauten ließ:

„[…] Die Seite konzentrierte sich (auch) auf niederländische Verbraucher. Dies geht aus der Verwendung der niederländischen Zahlungsmethode iDEAL hervor. Das Anbieten von Glücksspielen ist in den Niederlanden ohne Lizenz verboten. Nach dem aktuellen Glücksspielgesetz ist es nicht möglich, eine Lizenz für Online-Glücksspiele zu erhalten.“

Die Ksa soll zu Beginn der Ermittlungen gegen bwin noch eine Geldbuße in Höhe von 150.000 Euro festgelegt haben, diese soll dann aufgrund der großen Anzahl der angebotenen Produkte verdoppelt worden sein.

Die Behörde fügte einen zusätzlichen Betrag von 50.000 Euro hinzu, da bwin monatlich einen festen Betrag von Kundenkonten eingezogen haben soll, die mehr als ein Jahr lang inaktiv gewesen seien. Die Ksa sagte, dass dies einen

Nach Angaben der Ksa sei es wahrscheinlich erst ab dem 1. Januar 2021 möglich, Online Glücksspiele mit einer niederländischen Lizenz anzubieten. Diese Genehmigungen würden nur dann erteilt, wenn strenge Auflagen erfüllt würden.

Zu den zentralen Voraussetzungen der Lizenzvergabe gehört unter anderem, dass die Antragsteller vor der Öffnung des Marktes mindestens zwei Jahre lang nicht auf dem niederländischen Markt aktiv gewesen sein dürfen. Weitere Voraussetzungen sind Maßnahmen zum Jugendschutz sowie zur Suchtprävention.

Dies ist bereits die zweite aufsichtsrechtliche Sanktion gegen GVC innerhalb kurzer Zeit. Erst letzte Woche belegte die britische Regulierungsbehörde [Seite auf Englisch] das Glücksspielunternehmen wegen unzureichender Maßnahmen für verantwortungsbewusstes Glücksspiel und gegen Geldwäsche bei den Marken Coral und Ladbrokes mit einer Geldbuße in Höhe von 5,9 Millionen Pfund Sterling.

GVC Holdings schon länger im Fokus der Ermittlungen

Die Mitarbeiter von Kansspelautoriteit begannen bereits im August 2018 mit ihren Ermittlungen in Bezug auf bwin.com.

Die Undercover-Agenten der Ksa erstellten daraufhin auf bwin.com ein Nutzerkonto und tätigten problemlos über iDEAL eine Einzahlung in Höhe von 20 Euro. Im Januar erfolgte eine erneute Überprüfung, bei der die Ermittler keine Änderungen feststellen konnten.

Die Ergebnisse ihrer Untersuchungen fasste Kansspelautoriteit in einem 26-seitigen Dokument [Dokument auf Niederländisch] zusammen.

Bwin verteidigt sich

Nachdem die Behörde die Strafe gegen bwin ausgesprochen hatte, verteidigte sich das Unternehmen und verwies auf einen Dialog mit niederländischen Beamten, der im Jahre 2012 geführt worden sei. Inhalt des Gesprächs sei der Wunsch nach einem reibungslosen Übergang in den regulierten Markt gewesen.

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Spieler in den Niederlanden konnten auf das Angebot von bwin zugreifen. (Bild: pixabay.com)

Bwin sagte weiterhin, dass die Behörde sich dahingehend geäußert haben soll, alles sei in Ordnung, solange die Webseite keine Dienste in niederländische Sprache anbiete und keine Werbekampagnen betreibe.

Die Ksa verwies allerdings auf die aktuellen Aussagen niederländischer Politiker und der Regulierungsbehörde. Demnach sollen die Richtlinien durchgesetzt werden. Dies gelte auch für Betreiber, die niederländische Zahlungsmethoden anböten sowie eine .nl-Domain und Bilder wie Tulpen und Windmühlen verwendeten, die mit den Niederlanden in Verbindung gebracht werden könnten.

Die Niederlande gehen rigoros gegen nicht lizenzierte Glücksspielangebote vor. Die verhängten Sanktionen können von der Öffentlichkeit auf der Webseite der Ksa eingesehen werden.

Die Behörde sagte, so sei gewährleistet, dass die Verbraucher über die Praktiken der nicht lizenzierten Betreiber informiert würden, was unter anderem präventiven Charakter habe und dem Spielerschutz diene.