Samstag, 12. Oktober 2024

Niederlande: Alle lizenzierten Online-Casinos wegen unzulässiger Glücksspiel-Werbung abgemahnt

Mann spielt Online-Slot Fruit Machine auf Tablet Die Glücksspiel-Aufsicht der Niederlande hat alle 11 Online-Glücksspiel-Lizenznehmer wegen unzulässiger Werbung abgemahnt (Bild: Shutterstock)

Die niederländische Glücksspiel-Aufsicht Kansspelautoriteit (KSA) hat im Januar die Werbe-Praktiken und -Vorhaben ihrer Online-Glücksspiel-Lizenznehmer überprüft. Am Montag teile die Behörde [Seite auf Niederländisch] das ernüchternde Ergebnis mit: Bei allen bis dahin elf lizenzierten Online-Casinos habe die KSA Mängel festgestellt. Die Anbieter hätten jeweils eine Abmahnung erhalten. Eine Geldstrafe bleibe vorerst aus.

Die festgestellten Verstöße beträfen insbesondere den Jugendschutz im Zusammenhang mit der Glücksspiel-Werbung. Die diesbezüglichen Richtlinien seien klar und rigide, betont die KSA. Verstöße würden nicht toleriert und im Falle von Wiederholung entsprechend bestraft.

Im April 2021 trat in den Niederlanden das neue Online-Glücksspiel-Gesetz (Wet Kansspelen op Afstand; KOA) in Kraft. Im Oktober erteilte die KSA die ersten zehn Lizenzen, eine weitere kam jeweils im November bzw. Anfang Februar hinzu. Die aktuellen Lizenznehmer sind die niederländischen Konzerne Holland Casino, TOTO Online B.V., Casino de Spa, FPO Nederland B.V., Bingoal Nederland, Betent B.V. sowie die maltesischen Glücksspiel-Firmen Play North Limited, Hillside Plc., NSUS Malta Limited, LiveScore Malta Limited, JOI Gaming Limited und Tombola International Malta PLC. Insgesamt liegen Lizenzen für 16 Glücksspiel-Webseiten vor.

Drei der Lizenznehmer hätten vereinbart, Glücksspiel-Werbung auf Kanälen zu schalten, mit denen insbesondere Minderjährige in Kontakt kämen. Dabei handle es sich um die offizielle Donald-Duck-Webseite der Niederlande, den YouTube-Kanal „TeenTok“ sowie die TV-Spieleshow MarbleMania.

Die KSA habe die betreffenden Anbieter aufgefordert, ihre Werbe-Konzepte grundlegend zu überarbeiten. Ein Anbieter sei dieser Aufforderung bereits nachgekommen.

Bei sieben weiteren Lizenznehmern habe die Glücksspiel-Aufsicht je mehrere aber weniger gravierende Mängel festgestellt. Auch diese hätten entsprechende Aufforderungen zur Anpassung ihrer Werbe-Praktiken erhalten. Um welche Verstöße es im Detail geht, präzisiert die KSA nicht. Beim bis dato elften und damit letzten Lizenznehmer habe lediglich ein mäßig gravierender Verstoß vorgelegen.

Immer wieder Verstöße gegen Werbe-Richtlinien

Wie die KSA erklärt, hänge die Schwere eines Verstoßes gegen die Werbe-Richtlinien vor allem davon ab, wer der Empfänger der Werbung sei. Daher sei es besonders gravierend, wenn ein Anbieter gezielt dort Werbung schalte, wo insbesondere Kinder und Jugendliche zugegen seien. Die KSA erläutert:

Der Schutz von Risikogruppen wie Minderjährigen, jungen Erwachsenen oder Problemspielern hat für die KSA Priorität. Diese sind besonders anfällig für Spielsucht und dürfen daher keine Glücksspiel-Werbung sehen. Das Gesetz beinhaltet hierfür strikte Regeln. Auch wenn die Werbung ausgelagert wird, bleibt die Verantwortlichkeit beim Lizenznehmer.“

Die Glücksspiel-Aufsicht hat in den letzten Monaten bereits mehrmals Anbieter wegen unzulässiger Werbe-Praktiken abgemahnt. Erst im Dezember hatte sich ein Sportwetten-Anbieter eines Verstoßes schuldig gemacht. Dieser soll auf einer Nachrichten-Webseite Wettquoten platziert und mit einem Link zur eigenen Webseite versehen haben.

Doch auch vor Legalisierung des Online-Glücksspiels hat die KSA immer wieder Abmahnungen und auch Geldstrafen für unerlaubte Glücksspiel-Werbung ausgestellt. Diese Anbieter haben es gemäß der geltenden Gesetzgebung nun schwerer, eine Online-Glücksspiel-Lizenz in den Niederlanden zu erhalten.