Sonntag, 03. November 2024

Novomatic verliert Plagiatsprozess gegen EGT

plagiat

plagiat

Das Gericht konnte keinen Diebstahl geistigen Eigentums seitens EGT feststellen. (Bildquelle)

Das Landgericht Berlin hat im Prozess um die Plagiatsvorwürfe von Novomatic gegenüber EGT (Euro Games Technology) gegen den österreichischen Branchenriesen entschieden. Dieser hatte im Oktober 2016 gegen EGT geklagt. Der Vorwurf lautete auf Plagiarismus. So soll EGT charakteristische Elemente von mehreren Novomatic-Spielautomaten kopiert haben. Das Gericht folgte dieser Auffassung jedoch nicht und entschied nach der Anhörung gegen den Kläger. Es sei keine Urheberrechtsverletzung oder Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht seitens EGT festzustellen.

Kein Schadensersatz für Novomatic

Im Oktober 2016 hatte Novomatic vor dem Landgericht Berlin einen Unterlassungsanspruch gegen EGT sowie Schadensersatz geltend machen wollen. Die Klage richtete sich gegen EGT und D-Systems, den deutschen Vertriebspartner des Unternehmens. Angeblich habe EGT maßgebliche Elemente verschiedener Slots aus dem Novomatic-Universum kopiert. Die fraglichen Spielautomaten befanden sich zu diesem Zeitpunkt bereits auf dem Markt. Betroffen sind die Spiele „Ultimate Hot“, „Olympus Glory“, „Flaming Hot“, „5 Dazzling Hot“, „Lucky Hot“ und „Extremely Hot“. Bis auf Olympus Glory handelt es sich dabei um Früchteslots. Das Gericht konnte jedoch weder einen Verstoß gegen das Urheber- noch gegen das Wettbewerbsrecht feststellen. So sei kein unrechtmäßiger Gebrauch wesentlicher Spielelemente durch EGT zu beobachten. In einem Statement auf der Homepage von EGT gibt sich CEO Vladimir Dokov selbstbewusst:

„Wir waren zuversichtlich, dass das Landgericht Berlin die Klage abweisen würde. Für uns waren die Anschuldigungen von Anfang an unbegründet. Wir setzen bei unseren Produkten auf Innovation und unsere Forschungs- und Entwicklungsabteilung bedient sich modernster Technologien.“

Der Softwarehersteller EGT hat seinen Sitz in Bulgariens Hauptstadt Sofia, während die Vertriebsgesellschaft D-Systems GmbH in Hannover ansässig ist. Das Hauptquartier der Novomatic-Gruppe befindet sich im niederösterreichischen Gumpoldskirschen. Ein Statement seitens Novomatic zum Urteil steht noch aus.

Gonzo’s Quest vs Jungle Jim

Fälle von potenziellen Urheberrechtsverletzungen sind nicht selten in einer Branche, die kontinuierlich neue Spiele entwickelt und Kunden eine immer breitere Produktpalette bietet. Internationale Schwergewichte wie NetEnt und Microgaming sahen sich in der Vergangenheit ebenfalls mit einer Diskussion um die Originalität ihrer Slots konfrontiert. Auslöser war die Ähnlichkeit der beiden Videoautomaten Gonzo’s Quest von NetEnt und Jungle Jim von Microgaming. Nachdem Gonzo’s Quest zu einem der meistgespielten und bestbewerteten Slots der Branche aufstieg, veröffentlichte Microgaming einige Jahre später mit Jungle Jim seinen Beitrag zum Thema des Abenteuerslots. Beide Spiele tragen den Zusatz „El Dorado“ bzw. „The Search for Eldorado“ im Titel. Der Spieler begleitet den Protagonisten auf seiner Suche nach dem sagenumwobenen goldenen Land El Dorado, das sich der Legende nach im südamerikanischen Dschungel bei Kolumbien befinden soll. Das Thema und die Features der beiden Spiele gleichen sich enorm. Dennoch kam es in diesem Fall zu keiner Klage.

Urheberrecht schwierig zu schützen

Ein Problem bei der Geltendmachung von Urheberrechten ist, dass die beanstandeten Elemente oft schwer als klares geistiges Eigentum zuzuordnen sind. Einzelne Bestandteile eines Spiels lassen sich in der Regel einfacher schützen, als der Spielablauf als Ganzes. So können die Rechte an Charakteren oder Namen eher erworben werden als jene an spielimmanenten Features oder Aktionsabläufen. Ein Beispiel ist die Londoner Firma King. Sie ist die Mutter des Erfolgsspiels „Candy Crush Saga“. 2014 hat sie sich die Rechte an dem Begriff „Candy“ EU-weit schützen lassen. Seitdem geht King gegen Entwickler vor, die Spiele auf den Markt bringen oder Apps veröffentlichen, die ebenfalls das Wort Candy im Namen tragen. So wolle man Verwechslungen vermeiden und eine unrechtmäßig gute Positionierung auf dem Markt und bei Suchergebnissen verhindern.