Freitag, 29. März 2024

NRW: Illegales Glücksspiel im Hinterzimmer während der Corona-Krise

Die Polizei hat in der Nacht von Mittwoch zu Donnerstag ein illegales Glücksspiel-Treffen in Willich, Nordrhein-Westfalen aufgelöst. Dies hat das Solinger Tageblatt am Donnerstag berichtet.

Gegen 00:20 seien die Einsatzkräfte zu einer Gaststätte in der Krefelder Straße in Willich gerufen worden. Im Hinterzimmer des Etablissements hätten die Beamten eine Gruppe von 16 Personen vorgefunden.

Unter den Angetroffenen seien der 44-jährige Inhaber sowie 15 weitere Personen im Alter zwischen 29 und 51 Jahren gewesen. Die Teilnehmer des Treffens kämen aus Willich, Krefeld, Tönisvorst, Mönchengladbach, Hückeswagen, Solingen, Oberhausen und Langenfeld.

Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnung

Die angetroffenen Personen seien bei Ankunft der Beamten augenscheinlich mit illegalem Glücksspiel beschäftigt gewesen. Die Einsatzkräfte hätten daher Strafanzeigen erstattet.

Aufgrund der Corona-Krise sind derzeit bundesweit zahlreiche Einrichtungen geschlossen. Auch die Gaststätte sei aufgrund der Corona-Schutzverordnung offiziell geschlossen gewesen.

Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen (offizielle Bezeichnung: Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2) sieht die Schließung zahlreicher Einrichtungen vor, darunter auch Gaststätten.

Zusätzlich sind alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen verboten. Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum sind ebenfalls untersagt.

Der Gaststätten-Inhaber sei daher wegen Verdachts des Durchführens einer unzulässigen Veranstaltung/ Versammlung nach der Corona-Schutzverordnung angezeigt worden.

Auch die Teilnahme an einer entsprechenden Veranstaltung stellt eine Straftat dar. Daher müssen auch die Teilnehmer mit einem Strafverfahren rechnen.

Die Polizei nahm die Vorkommnisse in Willich zum Anlass, ihren Appell an die Bevölkerung zu wiederholen:

Halten Sie sich bitte an die Regeln und zeigen so Verantwortung ihren Mitmenschen und der Gesellschaft gegenüber. Und auch die Ordnungsämter und uns entlasten Sie, wenn Sie sich einfach nur an die Regeln halten und uns somit keinen Einschreitgrund geben. Bleiben Sie alle gesund!

Bis zu fünf Jahre Gefängnis

Der Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Schutzverordnung sieht Bußgelder in Höhe von 5,000 Euro für den Betrieb einer der betroffenen Einrichtungen oder Begegnungsstätten vor.

1,000 Euro werden für die Durchführung einer unzulässigen Veranstaltung oder Versammlung fällig. Die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung oder Versammlung wird mit 400 Euro geahndet.

Straftaten in diesem Zusammenhang können mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.