Donnerstag, 10. Oktober 2024

OLG München bejaht Forderungen von Banken bei Zahlungen an Online Casinos

Hammer für Justiz|||Waage|Karten und Chips

Das Oberlandesgericht München hat ein Urteil des Landgerichts München I vom 28. Februar 2018 bestätigt, wonach einer Bank ein Aufwendungsersatz für Zahlungen an in Deutschland unlizenzierte Online Casinos zusteht.

In dem entschiedenen Fall hatte ein Spieler seine Kreditkarte in mehreren in der EU lizenzierten Online Casinos zur Einzahlung verwendet, verweigerte seiner Bank allerdings im Nachgang die Erstattung der Beträge, die von dem Finanzdienstleistungsunternehmen an den Glücksspielanbieter geleistet wurden.

Waage

Hat das Gericht im Fall der Bank fair abgewogen? (Quelle: Pexel)

Der Mann berief sich auf die Illegalität des Charakters des Online Glücksspiels in Deutschland und hielt der Bank folglich die Nichtigkeit der Forderung entgegen. Eine Argumentation, der die bayerischen Gerichte nicht folgen wollten.

Die Einzelfallentscheidung aus München könnte nun nicht nur in rechtlicher, sondern auch wirtschaftlicher Hinsicht von Bedeutung sein.

In den letzten Monaten profilierten sich immer mehr Anwälte mit Angeboten, die Spielern versprachen, verlorene Casinoeinsätze zurückzuholen.

In den Fokus der Juristen gerieten dabei sowohl Banken, Kreditkartenanbieter als auch Online-Bezahldienste.

Banken gar nicht am illegalen Glücksspiel beteiligt

Eine Kernfrage des Verfahrens war, ob sich eine Bank durch die Ausführung der Anweisung eines Kunden am illegalen Glücksspiel beteiligt haben könnte und die Autorisierung der Zahlung deshalb womöglich wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig sei.

Laut § 4 des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) sei zwar die Mitwirkung an Zahlungen „im Zusammenhang mit dem unerlaubten Glücksspiel“ verboten, die Regelungen beträfen aber nicht das Verhältnis von Spieler zu Bank, sondern das zwischen der Glücksspielaufsicht und einem Dritten.

Dies legt auch § 9 des GlüStV nahe, der der Glücksspielaufsicht der Länder die Möglichkeit einräumt, den Zahlungsverkehr von „Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote“ zu untersagen.

Gerade eine solche „Bekanntgabe“ fand im vorliegenden Fall nicht statt. Die Bank ließ sich mit der Ausführung also keine Verfehlungen zuschulden kommen.

Welche Schutzpflichten hat die Bank?

Eine weitere Frage, die in diesem Rahmen erörtert werden musste, war die nach den Schutzpflichten der Banken. So sind Finanzdienstleister angehalten, etwaig notwendige Warnhinweise an ihre Kunden zu geben, sollte der Zahlungsverkehr offensichtlich mit gewissen Risiken verbunden sein.

So reagiert die Glücksspiel-Community auf die Entscheidung

In den großen deutschen Glücksspielforen wird die Bestätigung des Urteils kontrovers diskutiert. Während einige Kommentatoren die Entscheidung begrüßen und eine stärkere, persönliche Verantwortung der Spieler fordern, sind vor allem jene beunruhigt, die gerade gegen ihre Banken vorgehen. Mehrheitlich scheint sich aber bei Mandanten von Kanzleien, die Rückzahlungen von Banken fordern, eine abwartende Haltung einzustellen.

Viele User wollen sehen, wie andere Gerichte entscheiden oder höhere Instanzen den Sachverhalt bewerten, bis sie mögliche Ansprüche prüfen lassen oder rechtliche Schritte einleiten.

Dies gilt insbesondere dann, wenn die Bank einen konkreten Verdacht über die mögliche Rechtswidrigkeit der bargeldlosen Transaktion hat. Dieser sei im vorliegenden Fall nicht vorhanden gewesen und habe auch keine nähere Prüfung des Vorgangs gerechtfertigt.

Vielmehr komme es hier auch auf die Mitwirkungen des Kunden an, der bei Verdacht einer missbräuchlichen Beanspruchung der Bank auf diese zukommen müsse, um den Vorgang prüfen zu können.

Der Bank könne der fehlende Abgleich mit einer „White-List“, einer Liste mit legal operierenden Glücksspielanbietern, nicht entgegengehalten werden. Dies sei lediglich möglich, wenn der Spieler zuvor mit einem Verdacht an die Bank herangetreten sei.

Kein Spielen ohne Risiko

Die Bestätigung des Urteils des Münchner Landgerichts macht vor allem eines deutlich: die Richter glauben nicht an das Spielen ohne Risiko. Zu einer anderen Einschätzung hätte man gelangen können, hätte das Gericht dem betroffenen Spieler Recht gegeben.

Wäre es tatsächlich möglich, die Autorisierung von Zahlungen an die Glücksspielanbieter allgemein als nichtig anzuerkennen, stünden die Banken mit den offenen Forderungen allein da.

Karten und Chips

Spielen ohne Risiko akzeptierte das Gericht nicht. (Quelle: pixabay)

Ein Risiko der Spieler wäre dadurch quasi nicht länger vorhanden.

Eine solche Entscheidung hätte verheerende Auswirkung auf das Vertrauensverhältnis zwischen Bankkunden und Finanzinstituten haben können. Zudem wäre es dadurch möglich, dass einige Spieler die Banken bewusst schädigen wollten.

Die tatsächliche Tragweite des Urteils ist derzeit noch nicht abzuschätzen, könnte sich aber in den nächsten Monaten zeigen, wenn noch mehr Finanzdienstleister und Spieler vor die Gerichte ziehen.

Das Ende juristischer Auseinandersetzungen dieser Art dürfte solange nicht gekommen sein, bis sich der Bundesgerichtshof konkret mit der Rechtsfrage befasst hat.