Donnerstag, 10. Oktober 2024

Sachsen gibt grünes Licht für Glücksspiel­staatsvertrag

Landtag Sachsen|Landtag Sachsen

Der sächsische Landtag hat am Mittwoch den neuen Glücksspielstaatsvertrag beschlossen. Er regelt erstmals bundesweit Online-Casino-Spiele und Online-Poker-Angebote. Neben Sachsen hat auch Schleswig-Holstein dem Staatsvertrag vor wenigen Stunden zugestimmt.

Damit hat sich eine Mehrheit von 13 von 16 Bundesländern für das neue Regelwerk ausgesprochen, das nun zum 1. Juli 2021 in Kraft treten könnte. Vorher muss allerdings noch die Ratifikationsurkunde des Landes Sachsen-Anhalt bis zum 30. Juni vorliegen. Dort soll die bundesweite Glücksspielaufsicht aufgebaut werden.

Die Linke und SPD kritisieren Glücksspielstaatsvertrag

Trotz mehrheitlicher Zustimmung ist der Glücksspielstaatsvertrag gestern nicht diskussionslos angenommen worden. Kritik an der Glücksspielneuregulierung kam vor allem von Vertretern der Parteien Die Linke und SPD.

Kerstin Köditz (Die Linke) erklärte in einer Rede, dass ihre Partei den Glücksspielstaatsvertrag ablehne. Köditz störte sich nicht nur an der inhaltlichen Gestaltung des Staatsvertrages, sondern auch an der zeitlichen Umsetzung. So müsse der Staatsvertrag bis zum 30. April von den Ländern unterzeichnet werden. Da in Sachsen keine Plenarsitzung im April stattfinde, müsse man sich im März damit befassen. Sie kritisierte das Tempo der Umsetzung, das nicht ausreichend Zeit für Änderungsanträge lasse. Köditz erklärte:

„Sie wissen alle, wie viel Zeit wir für die parlamentarische Beratung haben. Aber wenigstens gehören wir als Sachsen zu denjenigen Ländern, die pünktlich ihre Ratifizierung abliefern. Für mich hat das nichts mehr mit Demokratie zu tun. So machen wir Parlamente überflüssig. Mit Glücksspiel wird so viel Leid angerichtet. Dieses Agieren ist ein Schlag ins Gesicht der von Spielsucht Betroffenen und ihren Angehörigen und FreundInnen. Aber der Staat verdient daran.“

Albrecht Pallas (SPD) bezeichnete den Glücksspielstaatsvertrag als „sinnvolles Vorhaben“ zum Spielerschutz. Allerdings werde es im Ausführungsvertrag notwendig, die Suchtprävention und die Suchtbekämpfung in den Blick zu nehmen. Es müsse sich mehr auf die Verlierer des Glücksspiels konzentriert werden. Dies seien die Spielsüchtigen.

Zustimmung seitens der CDU

Während Die Linke dem Glücksspielstaatsvertrag Mängel attestiert, hat CDU-Politiker Jörg Markert eine Beschlussempfehlung für den neuen Gesetzesentwurf abgegeben. Laut Markert gehe es beim Glücksspielstaatsvertrag 2021 darum, „legale Möglichkeiten des Glücksspiels auch im Internet zu schaffen, um eine bessere Kontrolle für Spieler in einem legalen Spielumfeld gewährleisten zu können.“

In Nordrhein-Westfalen fand gestern die 1. Lesung des Glücksspielstaatsvertrages statt. Die Zustimmung des Länderparlaments gilt als wahrscheinlich. Sie ist aber nicht mehr notwendig, um den Staatsvertrag in Kraft treten zu lassen.

Es sei unstrittig, dass der vorliegende Entwurf des neuen Staatsvertrages eine Verbesserung der hergebrachten Regeln bedeute. Durch die Erweiterung des Regulariums auf das Online-Glücksspiel werde eine Regelungslücke geschlossen. Zugleich werde eine bundesweite Gültigkeit hergestellt.

Eine mögliche Anpassung der Regelungen durch ein länderspezifisches Ausführungsgesetz biete jedoch die Chance, sich bestimmten Aspekten des Staatsvertrages zuzuwenden und entsprechend regulierend nachzuwirken. So könne ein verstärktes Augenmerk auf Qualitätskriterien im Rahmen der Suchtprävention gelegt werden. Eine Möglichkeit sei die verstärkte Schulung von Glücksspielpersonal.

Mit der Zustimmung Sachsens und Schleswig-Holsteins zum neuen Glücksspielstaatsvertrag wurde eine wichtiger Meilenstein erreicht. Ab Juli 2021 könnte in Deutschland die neue Ära des regulierten Online-Glücksspiels anbrechen.