Samstag, 12. Oktober 2024

Spanien veröffentlicht Gesetzesentwurf zu Lootboxen: Verbot für unter 18-Jährige

Mann, Gesicht, biometrisch Dem Zugriff auf Lootboxen könnte demnächst in Spanien eine biometrische Identifizierung vorausgehen. (Symbolbild: Pixabay/Tumisu)

Das spanische Verbraucherschutzministerium hat am heutigen Freitag einen ersten Gesetzesentwurf zur Regulierung von Lootboxen veröffentlicht. Dieser sieht unter anderem das Verbot der Nutzung derartiger Elemente in Videospielen für Minderjährige sowie scharfe Werbebeschränkungen vor.

Bis zum 23. Juli steht der Gesetzesentwurf [Dokument auf Spanisch] öffentlich zur Anhörung bereit. Bis dahin haben Bürger und Bürgerinnen Zeit, ihre Meinung zu den geplanten Regularien zu äußern oder zusätzliche Beiträge hierzu einzureichen. Damit bleibt abzuwarten, ob es Verbraucherschutzminister Alberto Garzón gelingen wird, seine Pläne bezüglich des Lootboxen-Gesetzes durchzusetzen.

Der spanische Verbraucherschutzminister Alberto Garzón ist für seine Durchsetzungsfähigkeit hinsichtlich umstrittener Projekte bekannt. Obwohl beispielsweise das Online-Glücksspiel in Spanien auf einem stark regulierten Markt stattfindet und wirtschaftlich für die Sport- und Medienbranche von großer Bedeutung ist, ist es ihm gelungen, strenge Werbebeschränkungen hierfür einzuführen. Er löst zudem in den Bereichen Ernährung und Umwelt immer wieder heftige Debatten aus.

Der nun in Auszügen vorgelegte Entwurf sieht für Minderjährige strenge Zugangsbeschränkungen zu den Lootboxen vor. Für unter 18-Jährige sei der Zugriff vollständig untersagt.

Videospielanbieter und Betreiber von entsprechenden Plattformen oder Webseiten müssten daher künftig das Alter der Nutzer identifizieren. Dies solle entweder anhand der Prüfung des Personalausweises oder per biometrischem Erkennungssystem geschehen.

Volljährige Personen sollen darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, die mit den Lootboxen verbundenen Kosten zu begrenzen. Vorgesehen sei beispielsweise eine Begrenzung der Nutzungszeit oder aber die individuell mögliche Festlegung eines Höchstbetrages. Videospiel-Anbieter, die ihre Games spanischen Verbrauchern zur Verfügung stellen, müssten diese Optionen dementsprechend in all ihre Titeln, die Lootboxen enthalten, integrieren.

Strenge Werberestriktionen vorgesehen

Videospiele, die Lootboxen enthalten, sollen dem Gesetzesentwurf zufolge nur noch sehr beschränkte Werbemöglichkeiten haben. Physisch solle sie vollständig verboten werden. Zu den verbotenen Werbemedien gehörten laut Entwurf:

„Kommerzielle Kommunikation in den Präsenz-Medien: Jene, die auf Plakaten, an Wartehäuschen, auf Postern, Monitoren, Bildschirmen oder jedweden anderen analogen beweglichen oder unbeweglichen Elementen gezeigt wird […]“

Dies schließe auch Werbung in Zeitungen, Zeitschriften und öffentlichen Verkehrsmitteln ein. Die Werbung in audiovisuellen Medien wie Radio oder Fernsehen sei dagegen möglich. Dort sei sie allerdings nur zwischen 1:00 Uhr und 5:00 Uhr nachts erlaubt. Online sei Werbung auf Webseiten und Social-Media-Plattformen verboten, die nicht mit Videospielen in Verbindung stünden.

Darüber hinaus werde es verschiedene Kennzeichnungspflichten geben. Dazu gehöre eine Angabe der Wahrscheinlichkeit, in der Lootbox bestimmte virtuelle Gegenstände zu erhalten. Durch die Lootboxen entstehende Kosten müssten zudem genau aufgeschlüsselt werden.

Ob es dem Verbraucherschutzministerium gelingen wird, das neue Lootboxen-Gesetz in der vorgesehenen Form durchzusetzen, bleibt abzuwarten. Sollte es tatsächlich zur Verabschiedung kommen, könnte es innerhalb Europas allerdings wegweisend sein.