Donnerstag, 05. Dezember 2024

Ausgangssperre in Spanien: Regierung verbietet Werbung fürs Online-Glücksspiel

Pablo Iglesias Turrión

In seiner gestrigen Sitzung hat der spanische Ministerrat beschlossen, die Werbung für das Online-Glücksspiel während der Ausgangssperre zu verbieten, die die Regierung aufgrund der Covid-19-Pandemie verhängt hat. Eine Ausnahme soll hierbei die Zeit zwischen 1:00 Uhr und 5:00 Uhr morgens bilden.

Verfrühte Umsetzung der Regelungen der neuen Werbegesetze

Solange die Ausgangssperre anhält, sollen größtenteils die Regulierungen gelten, die die spanische Glücksspielbehörde, die Dirección General de Ordenación del Juego (DGOJ) in ihrem Entwurf zur neuen Verordnung zur Werbung für das Online-Glücksspiel festgehalten hat.

Spanien ist derzeit das neben Italien am stärksten vom Coronavirus betroffene Land Europas. Mehr als 95.900 Menschen wurden bisher positiv auf Covid-19 getestet, 8.464 Menschen (Stand: 01.04.2020) sind am neuartigen Virus bisher gestorben. Am 14. März hatte die spanische Regierung den Notstand ausgerufen und eine Ausgangssperre verhängt. Diese ist mit Wirkung ab diesem Montag verschärft worden. Alle Arbeitnehmer, die in „nicht lebenswichtigen“ Sektoren arbeiten, müssen nun ebenfalls zu Hause bleiben. Das entsprechende Dekret gilt zunächst bis zum 9. April. Ob das Ausgangsverbot zu diesem Stichtag aufgehoben wird, ist bisher unklar.

Spielerschutz während der Ausgangssperre gewährleisten

Vizepräsident und Unidas-Podemos-Politiker Pablo Iglesias erklärte, dass auch in der Ausnahmezeit am frühen Morgen die Werbemöglichkeiten beschränkt seien. So sei es nicht erlaubt, Boni zu bewerben. Es sei zudem nicht genehmigt, die „Langeweile“ der Spieler und die Außergewöhnlichkeit der Situation auszunutzen, um die Spieler zum Spielen zu verleiten.

Iglesias führt aus, die Maßnahmen erfolgten:

„…im Kontext der Ausgangssperre, die es noch notwendiger macht, die Personen zu schützen, die Probleme mit dem Glücksspiel haben.“

Während der im Februar beschlossene Entwurf zur Werbung für das Online-Glücksspiel vorsieht, Werbung für Sportwetten während der Fußballspiele ab 20:00 Uhr abends zuzulassen, werde es diese Ausnahme nun nicht geben. Grund hierfür sei, dass es derzeit keine Sportevents gebe.

Die Entscheidung sei gefallen, nachdem die Glücksspielbehörde festgestellt habe, dass die Online-Sportwetten nach Absage der Sportevents nicht wie erwartet eingebrochen seien. Zudem hätten verschiedene Spielerschutzverbände Petitionen eingereicht. Sie hätten festgestellt, dass es seit der Ausgangsperre mehr Anrufe von Angehörigen Spielsüchtiger gegeben habe.