Mittwoch, 24. April 2024

Spanien veröffentlicht Verordnung zur Werbung für das Online-Glücksspiel

Real Madrid

Gestern hat die spanische Glücksspielbehörde, die Dirección General de Ordenación del Juego (DGOJ), den Entwurf der neuen Verordnung zur Werbung für das Online-Glücksspiel veröffentlicht. Bis zum 16. März hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, den Entwurf schriftlich zu kommentieren.

Keine Gleichsetzung mit Tabakwerbung

Bereits am vergangenen Freitag hatte der spanische Verbraucherschutzminister Alberto Garzón angekündigt, Kompromisse bei den geplanten Beschränkungen der Werbung für das Online-Glücksspiel eingegangen zu sein.

In ihrer Koalitionsvereinbarung hatte die spanische Regierung erklärt, Glücksspielwerbung künftig ebenso beschränken zu wollen wie Werbung für Tabakprodukte. Diese ist in Spanien sowohl für Printmedien als auch für TV, Radio und Internet verboten. Auch indirekte Werbung, wie rauchende Schauspieler in Filmen, ist untersagt.

Obgleich die Werbung für das Online-Glücksspiel nach den neuen Gesetzen strikteren Regulierungen unterliegen wird, rückt die Regierung davon ab, diese wie die Werbung für Tabakprodukte gänzlich zu verbieten.

So heißt es im Entwurf zum Königlichen Dekret zur kommerziellen Kommunikation der Glücksspiel-Aktivitäten, dem Real Decreto de Comunicaciones Comerciales de las Actividades del Juego [Seite auf Spanisch]:

“Der Grad der Durchdringung der beiden Produkte in der spanischen Gesellschaft ist sehr unterschiedlich. Während Tabak im letzten Jahr von 40,9 % der spanischen Bevölkerung zwischen 15 und 64 Jahren mindestens einmal konsumiert wurde, nutzen nur 3 % der Bevölkerung der gleichen Altersspanne Online-Glücksspiele.“

Strenge Regulation statt Komplettverbot

Daher habe sich die Regierung gegen ein absolutes Glücksspiel-Werbeverbot entschieden. Ein solches würde zudem dazu führen, dass legale Glücksspiel-Angebote vom Konsumenten nur schwer von illegalen unterschieden werden könnten. Stattdessen setze man laut Garzón auf strikte Beschränkungen.

In mehr als 100 einzelnen Punkten ist so unter anderem geregelt, dass berühmte Persönlichkeiten nicht mehr in der Glücksspiel-Werbung erscheinen dürfen. Zudem darf nicht mit Boni oder Wettquoten geworben werden und Werbeanzeigen für das Online-Glücksspiel dürfen in Fernsehen, Internet und Radio nur noch zwischen 1:00 und 5:00 Uhr ausgestrahlt werden, wobei Ausnahmen für die Übertragung von Sportevents gemacht werden.

Darüber hinaus dürfen die Trikots von Sportlern keine Werbung mehr für Glücksspiel-Anbieter, wie zum Beispiel das Logo von Wettanbietern, zeigen. Weder Fußballteams noch Stadien dürfen sich in ihrer Bezeichnung auf Glücksspiel-Anbieter beziehen.

Eine Überraschung dürfte für den Sektor die Höhe der Strafen darstellen, die die Glücksspielbehörde nun bei Verstößen vorsieht. Sie kündigt im neuen Gesetzesentwurf Bußgelder zwischen 100.000 und eine Million Euro an.

Voraussichtlich werden die neuen Bestimmungen ab Juni 2020 in Kraft treten.