Samstag, 14. Dezember 2024

Spielsucht: Wiener Bank­angestellter veruntreut knapp 500.000 Euro

Euroscheine

Ein Bankangestellter aus Österreich, der innerhalb weniger Monate fast 500.000 Euro von seinen Kundengeldern verspielte, wurde gestern vom Wiener Landesgericht wegen Untreue zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt. Vor Gericht hatte der 31-Jährige seine Spielsucht als Grund für die Tat angeführt.

Kundengelder umgeleitet

Vor Gericht war dem ehemaligen Bankangestellten G. vorgeworfen worden, hohe Beträge von den Konten seiner ihm anvertrauten Kunden auf ein eigenes Konto umgeleitet zu haben. Auf diese Weise habe er im Zeitraum von Mai bis Oktober des vergangenen Jahres 494.000 Euro unterschlagen.

Der Angeklagte erklärte, dass er das Geld beim Online-Glücksspiel verspielt habe. Dabei seien es insbesondere Sportwetten gewesen, auf die er häufig gesetzt habe.

Als Grund für die Unterschlagung führte G. seine Spielsucht an:

Ich bin seit Jahren spielsüchtig. Um meine Sucht zu befriedigen, habe ich das Geld von vier Kunden auf mein Konto transferiert. (…) Gewonnen habe ich selten und wenn, dann habe ich es gleich wieder verspielt.

Um seine Taten zu vertuschen, habe G. die Erstellung der Kontoauszüge für seine Kunden manipuliert. Damit den Bestohlenen die abgezweigten Beträge nicht auffielen, habe er dafür gesorgt, dass sie ihre Kontoauszüge erst am Jahresende erhielten.

Selbstanzeige sorgt für Strafminderung

Im Laufe der Monate und mit dem sich nähernden Jahresende seien die Gewissensbisse G.s und seine Furcht vor einer möglichen Enttarnung immer größer geworden. Die Unruhe habe sogar dazu geführt, dass er mehrere Tage nicht nach Hause gekommen sei, sodass seine nicht eingeweihte Frau eine Vermisstenanzeige aufgegeben habe.

Schließlich habe G. seinen Anwalt Nikolaus Rast aufgesucht und ihm die Unterschlagung gestanden. Daraufhin habe er, wie von Rast geraten, bei der Polizei Selbstanzeige erstattet.

Das Gericht wertete diesen Schritt nun als strafmildernd. Zugleich wurde G. zugutegehalten, dass er sich freiwillig in Therapie begeben habe, um seine Spielsucht aufzuarbeiten. Aus diesem Grund ließen die Richter bei Verkündung des Urteils Milde walten und blieben weit unter dem bei Untreue möglichen Strafmaß von zehn Jahren Haft.

Jedoch knüpften sie an die Bewährung die Bedingung, dass G. seine Spielsucht-Therapie fortsetze. Zudem müsse er dem Gericht vierteljährlich belegen, dass er die Raten für das unterschlagene Geld an die Bank zurückzahle.